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Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW zum Haushaltsgesetz 2027

Die Landesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW (LAG FW) nimmt gerne Stellung zum Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2027.

(Stand 2.11.2026)

Die LAG FW NRW hat zu den Auswirkungen der Haushaltsplanung 2027 auf die Freie Wohlfahrtspflege und die soziale Infrastruktur in NRW bereits eine umfassende Broschüre ausgearbeitet, die als Grundlage der Stellungnahme dient.

Der Haushaltsentwurf steht unter schwierigen finanz- und konjunkturpolitischen Rahmenbedingungen. Vor diesem Hintergrund ist positiv zu bewerten, dass die Landesregierung auf umfassende Kürzungen in weiten Teilen der sozialen Infrastruktur verzichtet und in einzelnen Bereichen zusätzliche Mittel vorsieht. Damit trägt der Haushaltsentwurf zunächst zur Stabilisierung bestehender Angebote bei.

Diese Stabilisierung reicht jedoch nicht aus, um die zentralen Finanzierungsprobleme der sozialen Infrastruktur zu lösen. Aus Sicht der LAG FW NRW besteht Handlungsbedarf wie im Folgenden dargestellt:

  • Die zunehmende Finanzierung wirtschaftsnaher landespolitscher Anliegen ohne innovativen oder sozialen Charakter über den Europäischen Sozialfonds bindet Mittel, die dann für innovative arbeitsmarkt- und sozialpolitische ESF-Projekte fehlen.

  • Die fehlende Dynamisierung vieler Förderprogramme führt angesichts steigender 
    Tarif-, Personal- und Sachkosten zu realen Kürzungen.

  • Einzelne Kürzungen und unzureichende Haushaltsansätze gefährden die Weiterentwicklung bestehender Angebote und können bereits vorhandene Versorgungslücken verschärfen.

Keine Verlagerung von Haushaltstiteln in den ESF

Die LAG FW NRW bewertet die zunehmende Finanzierung von Haushaltspositionen über Mittel des Europäischen Sozialfonds kritisch. Der ESF ist ein wichtiges Instrument zur Förderung von Innovation, Teilhabe, Qualifizierung sowie arbeitsmarkt- und sozialpolitischer Entwicklung. Sein besonderer Mehrwert liegt darin, zusätzliche Impulse zu ermöglichen, neue Ansätze zu erproben und auf neue arbeitsmarkt- und sozialpolitische Herausforderungen zu reagieren. Konkret kritisieren wir beispielsweise die Finanzierung der Meisterprämie oder der Zuschüsse für Lehrlingsunterweisung in überbetrieblichen Bildungsstätten aus dem ESF.

Werden Aufgaben, die bislang oder ihrer Natur nach aus dem Landeshaushalt finanziert werden, verstärkt über ESF-Mittel abgesichert, verändert sich die Funktion dieses Förderinstruments. Dadurch werden Mittel gebunden, die für innovative Projekte und die Bewältigung neuer sozialpolitischer Herausforderungen benötigt werden. Gleichzeitig entstehen zusätzliche Unsicherheiten für die Träger, da ESF-Förderungen regelmäßig befristet sind und anderen Förderbedingungen unterliegen als dauerhafte Landesförderungen.

Stabilisierung ersetzt keine auskömmliche Finanzierung

Die LAG FW NRW erkennt an, dass der Haushaltsentwurf 2027 unter schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen aufgestellt wurde und auf großflächige Kürzungen in vielen sozialen Handlungsfeldern verzichtet. Dies ist ausdrücklich zu begrüßen.

Die Fortschreibung bestehender Ansätze genügt jedoch nicht, um die tatsächliche Situation der sozialen Träger und Einrichtungen zu stabilisieren. Die Kostenstrukturen haben sich durch Tarifsteigerungen, den Fachkräftemangel, gestiegene Energiepreise und die allgemeine Preisentwicklung dauerhaft verändert. Bleiben Förderansätze unter diesen Bedingungen unverändert, wächst die Differenz zwischen öffentlicher Förderung und tatsächlichen Kosten. Eine nominell unveränderte Förderung bedeutet daher vielfach eine reale Kürzung. Die Folgen zeigen sich bereits heute in unterschiedlichen Arbeitsfeldern:

  • Der Eigenmittelbedarf der Träger steigt.

  • Angebotsumfänge müssen reduziert oder begrenzt werden.

  • Die Gewinnung und Bindung von Fachkräften wird erschwert.

  • Die langfristige Personal-, Finanz- und Angebotsplanung wird zunehmend unsicher.

Soziale Infrastruktur ist keine freiwillige Zusatzleistung, sondern ein wesentlicher Bestandteil öffentlicher Daseinsvorsorge. Beratungsstellen, Familienhilfen, Integrationsangebote sowie Angebote der Armutsbekämpfung, Pflege und sozialen Unterstützung tragen maßgeblich zu Teilhabe und gesellschaftlichem Zusammenhalt bei. Werden diese Strukturen dauerhaft nicht bedarfsgerecht finanziert, drohen nicht nur Einschränkungen bestehender Angebote, sondern auch soziale Folgekosten.

Förderprogramme regelhaft dynamisieren

Eine zentrale Schwäche des Haushaltsentwurfs liegt aus Sicht der LAG FW NRW in der fehlenden Dynamisierung vieler Förderprogramme. Während Tariflöhne und Sachkosten regelmäßig steigen, bleiben zahlreiche Förderansätze über Jahre unverändert. Dadurch nimmt die tatsächliche Wirkung der Förderung kontinuierlich ab.

Für die Träger entsteht hierdurch ein strukturelles Finanzierungsproblem. Einrichtungen und Dienste müssen steigende Kosten ausgleichen, ohne dass die öffentliche Förderung entsprechend angepasst wird. Dies führt zu höheren Eigenmittelanforderungen, Personalreduzierungen oder Einschränkungen der Angebote.

Diese Entwicklung betrifft verschiedene Arbeitsfelder der Freien Wohlfahrtspflege. Sie ist nicht auf einzelne Programme beschränkt, sondern Ausdruck eines übergreifenden Problems der Förderarchitektur. Die LAG FW NRW fordert daher, in zentralen Förderprogrammen eine regelhafte und nachvollziehbare Berücksichtigung von Tarif- und Sachkostensteigerungen einzuführen. Nur so lässt sich verhindern, dass die Leistungsfähigkeit der sozialen Infrastruktur von Jahr zu Jahr abnimmt.

 

Ausgewählte Handlungsfelder mit besonderem Nachsteuerungsbedarf

Sozialticket und individuelle Mobilität

Im Bereich der Armutsbekämpfung zeigt sich die fehlende Dynamisierung besonders deutlich am Beispiel der Sozialticketförderung. Das Land Nordrhein-Westfalen stellt hierfür seit Jahren unverändert 40 Mio. Euro bereit, obwohl die tatsächlichen Mobilitätskosten gestiegen sind.

Im Regelbedarf einer alleinstehenden Person sind derzeit 50,50 Euro für Verkehr vorgesehen. Das Deutschlandticket für Leistungsberechtigte kostet hingegen 56,80 Euro und übersteigt damit bereits den gesamten für Verkehr vorgesehenen Betrag. Dabei muss dieser Betrag nicht nur den öffentlichen Personennahverkehr abdecken, sondern sämtliche Mobilitätsbedarfe, beispielsweise Aufwendungen für das Fahrrad oder einzelne Fahrten mit anderen Verkehrsmitteln.

Die Förderung von Sozialtickets durch das Land kompensiert damit zumindest teilweise, dass die tatsächlichen Mobilitätskosten in den Regelsätzen nicht ausreichend berücksichtigt werden. Zugleich können Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde die Kosten vergünstigter Tickets nicht ohne eine entsprechende öffentliche Finanzierung übernehmen.

Sozialtickets können aus Sicht der LAG FW NRW jedoch nur eine kompensierende Lösung darstellen. Strukturell erforderlich ist eine auskömmliche Bemessung und Dynamisierung der Regelsätze, die die tatsächlichen Mobilitätskosten angemessen berücksichtigt. Dies würde zugleich die Selbstbestimmung der Leistungsberechtigten stärken, da sie selbst entscheiden könnten, welche Form der Mobilität ihrem individuellen Bedarf entspricht.

Mobilität lässt sich nicht pauschal auf die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs reduzieren. Menschen im Leistungsbezug legen Wege zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurück, nutzen öffentliche Verkehrsmittel oder sind auf ein Auto angewiesen. Dies gilt insbesondere für Erwerbstätige im Leistungsbezug, deren Arbeitsweg nicht in jedem Fall mit öffentlichen Verkehrsmitteln bewältigt werden kann. Für sie ist ein vergünstigtes Deutschlandticket keine ausreichende Antwort auf ihre tatsächlichen Mobilitätskosten.

Solange die Regelsätze diese Kosten nicht realistisch abbilden, bleibt eine auskömmliche und dynamisierte Landesförderung der Sozialtickets erforderlich. Langfristiges Ziel muss jedoch eine bedarfsgerechte Ausgestaltung der Regelsätze sein, die individuelle Mobilität ermöglicht, statt lediglich eine bestimmte Form der Mobilität zu subventionieren.

Straffälligenhilfe

In der Straffälligenhilfe ist eine besonders problematische Entwicklung der Landesförderung festzustellen. Zum einen sollen die Zuwendungen an freie Träger von 1,2 Mio. Euro auf 1,0 Mio. Euro und damit um rund 17 Prozent reduziert werden. Die Förderung würde damit auf das ursprünglich für 2026 vorgesehene Niveau zurückgeführt.

Die zusätzlichen 200.000 Euro waren erst Ende 2025 durch den Landtag für die Resozialisierungsbüros bereitgestellt worden, um die personelle Ausstattung der Hilfen für haftentlassene und von Haft bedrohte Menschen zu verbessern. 

Die Resozialisierungsbüros unterstützen als zentrale Beratungsstellen Inhaftierte, Haftentlassene, von Haft bedrohte Menschen und deren Angehörige bei wesentlichen Fragen der Wiedereingliederung, insbesondere in den Bereichen Wohnen, Arbeit, Schulden und soziale Stabilisierung. Die bestehenden Angebote erreichen jährlich mehr als 3.000 Ratsuchende. Gleichzeitig werden in Nordrhein-Westfalen jährlich rund 14.000 Menschen aus der Haft entlassen. Da Resozialisierungsbüros bislang lediglich in acht Städten bestehen, gibt es bereits heute erhebliche regionale Versorgungslücken. 

Mit der zusätzlichen Förderung haben die Resozialisierungsbüros begonnen, ihre Beratungsangebote weiterzuentwickeln und stärker auf eine umfassende Entlassenen- und Gefährdetenhilfe auszurichten. Teilweise wurden hierfür zusätzliche Mitarbeitende eingestellt. Eine Rücknahme der Mittel würde diese gemeinsam mit dem Ministerium der Justiz angestoßene Entwicklung konterkarieren.

Des Weiteren gefährdet der Haushaltsansatz von 500.000 € für den Täter-Opferausgleich (TOA) dessen sicherheitspolitische und opferschützende Wirkung. Mit den vorgesehenen Mitteln lässt sich die politisch gewollte Weiterentwicklung des TOA unter stärkerer Einbindung der Opferhilfe hinzu Dialoghäusern nicht umsetzen. Allein der Fortbestand aller TOA-Fachstellen in freier Trägerschaft ist gefährdet. Wir möchten an dieser Stelle beispielhaft darauf verweisen, dass ein weiterer Träger die Einstellung seines Angebots im Jahr 2027 angekündigt hat.

Die LAG FW NRW fordert daher, die vorgesehene Kürzung bei den Resozialisierungsbüros zurückzunehmen und die Förderung in der bisherigen Höhe von 1,2 Mio. Euro fortzuführen. Außerdem werden zur Sicherung der bestehenden TOA-Fachstellen und zum Ausbau einer wirksamen, vernetzten Opferhilfe zusätzliche 200.000 € benötigt. Eine verlässliche Finanzierung ist erforderlich, um Opferschutz zu stärken, die bestehenden Strukturen zu sichern, regionale Versorgungslücken perspektivisch zu schließen und die soziale Wiedereingliederung haftentlassener und haftbedrohter Menschen nachhaltig zu unterstützen.

Integrationspolitische Förderprogramme

Im Bereich der integrationspolitischen Förderprogramme ist der im Haushaltsentwurf vorgesehene leichte Mittelaufwuchs grundsätzlich zu begrüßen. In den integrationspolitischen Förderprogrammen ist aus unserer Sicht eine verlässliche Dynamisierung jedoch erforderlich, die insbesondere steigende Personal- und Sachkosten berücksichtigt. Die finanzielle Situation der Träger hat sich in den vergangenen Jahren zunehmend verschärft.

In den Förderprogrammen „Soziale Beratung“, „Regionale Beratung“ und „Integrationsagenturen/Servicestellen für Antidiskriminierungsarbeit NRW“ ist der von den Trägern aufzubringende Eigenmittelanteil kontinuierlich gestiegen. Er beträgt inzwischen bis zu 44 Prozent pro geförderter Stelle. Insbesondere für langjährig tätige Träger stellt dies eine erhebliche finanzielle Belastung dar und erschwert die dauerhafte Absicherung der bestehenden Beratungs- und Unterstützungsangebote.

Hinzu kommt die fehlende Planungssicherheit aufgrund der weiterhin einjährigen Förderzeiträume. Da Zuwendungsbescheide häufig erst im Laufe des jeweiligen Förderjahres ergehen, müssen die Träger Personal- und Sachkosten über mehrere Monate vorfinanzieren. Die dafür teilweise erforderliche Kreditfinanzierung bindet zusätzliche Ressourcen, verursacht Finanzierungskosten, erhöht die finanziellen Risiken und erschwert eine verlässliche Personal- und Finanzplanung.

Ein punktueller Mittelaufwuchs reicht daher nicht aus. Erforderlich sind eine verlässliche Dynamisierung der Fördermittel, eine Reduzierung der Eigenmittelanforderungen und mehrjährige Förderperspektiven. Nur so können die Träger ihre Angebote nachhaltig absichern und die notwendige Kontinuität der Beratungs- und Unterstützungsstrukturen gewährleisten.

Investitionskostenförderung der Pflegeschulen

Auch bei der Investitionskostenförderung der Pflegeschulen besteht dringender Anpassungsbedarf. Der Haushaltsentwurf 2027 sieht keine Steigerung der hierfür vorgesehenen Mittel vor. Dies ist für Pflegeschulen problematisch, die nicht mit einem Krankenhaus verbunden sind und ihre räumliche und sachliche Infrastruktur eigenständig finanzieren müssen.

Das Sonderinvestitionsprogramm für Pflegeschulen hat wichtige Modernisierungen ermöglicht. Die dadurch geschaffenen Strukturen müssen jedoch dauerhaft unterhalten und finanziert werden. Die bestehende Investitionskostenförderung bildet die tatsächlichen Kosten hierfür nicht bedarfsgerecht ab.

Dies zeigt sich insbesondere bei den laufenden Mietkosten. Bei fünf exemplarisch betrachteten Pflegeschulen deckte die Investitionskostenförderung im Jahr 2025 lediglich zwischen 32,7 und 70,9 Prozent der jeweiligen Mietkosten. Weitere objektbezogene Aufwendungen kommen hinzu. Bei Gebäuden im Eigentum der Träger entstehen anstelle von Mietausgaben unter anderem Finanzierungskosten, Abschreibungen sowie Kosten für Instandhaltung und Bewirtschaftung. Zusätzliche Investitionsbedarfe ergeben sich beispielsweise aus notwendigen Maßnahmen zum Hitzeschutz.

Verschärft wird die Finanzierungssituation durch die Ausgestaltung der Förderrichtlinie. Für die Bemessung des Antragsvolumens ist weiterhin die Zahl der Auszubildenden zum Stichtag 1. Oktober 2019 maßgeblich. Damit berücksichtigt die Förderung weder den seitdem erfolgten Anstieg der Zahl der Auszubildenden noch die Entwicklung der Miet-, Bau- und Bewirtschaftungskosten. Auch die jährliche Investitionskostenpauschale von 189 Euro je Auszubildenden ist seit sechs Jahren unverändert.

Die LAG FW NRW fordert daher eine strukturelle Anpassung der Investitionskostenförderung. Für die Bemessung des Antragsvolumens sollte künftig die Zahl der Auszubildenden zum 1. Oktober des dem jeweiligen Antragszeitraum vorausgehenden Jahres zugrunde gelegt werden. Gleichzeitig ist die Investitionskostenpauschale auf der Grundlage der tatsächlichen Kostenentwicklung regelhaft zu dynamisieren.

Eine auskömmliche und an der tatsächlichen Entwicklung orientierte Förderung ist notwendig, um die nicht an Krankenhäuser angebundenen Pflegeschulen dauerhaft abzusichern und ausreichende Ausbildungskapazitäten für künftige Pflegefachkräfte zu gewährleisten.

 

Fazit

Der Haushaltsentwurf 2027 fällt aus Sicht der Freien Wohlfahrtspflege NRW weniger kritisch aus, als angesichts der schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen zu befürchten war. Die Stabilisierung vieler Förderbereiche und der Verzicht auf umfassende Kürzungen sind positiv zu bewerten.

Gleichzeitig löst der Entwurf die strukturelle Unterfinanzierung der sozialen Infrastruktur nicht. Die fehlende Dynamisierung zahlreicher Förderprogramme führt angesichts steigender Personal- und Sachkosten zu weiteren realen Kürzungen. Hinzu kommen fachlich nicht nachvollziehbare Kürzungen in einzelnen Bereichen sowie die zunehmende Finanzierung dauerhafter Landesaufgaben über Mittel des Europäischen Sozialfonds.

Die LAG FW NRW appelliert daher an Landtag und Landesregierung,

  • zentrale Förderprogramme regelhaft zu dynamisieren,

  • dauerhafte Landesaufgaben verlässlich aus dem Landeshaushalt zu finanzieren,

  • kurzfristige und einjährige Förderungen durch längerfristige Finanzierungsperspektiven zu ersetzen,

  • steigende Eigenmittelanforderungen der Träger zu begrenzen und

  • die in dieser Stellungnahme benannten Kürzungen und unzureichenden Haushaltsansätze zu korrigieren.

Eine dauerhaft tragfähige soziale Infrastruktur ist Voraussetzung dafür, gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, soziale Sicherheit zu gewährleisten und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Nordrhein-Westfalen zu stärken.

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