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Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW zum vom Ministerium für Schule und Bildung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung schulischer Vorkurse zur Förderung der Sprachkompetenz

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen (LAG FW NRW) bedankt sich für die Möglichkeit, zum Gesetzentwurf schriftlich Stellung zu nehmen.

Grundsätzliche Anmerkungen zur frühkindlichen Sprachbildung und Sprachförderung:

Es ist unstrittig, dass die Förderung der (deutschen) Sprache in den ersten Lebensjahren eines Kindes, bzw. auch in allen späteren Phasen seiner lebenslangen Lern-Biografie (Familie/Kindertagespflege/Kita/Grundschule/OGS/weiterführende Schule) ein entscheidender Faktor für allgemeine Bildung sowie zur Förderung von Chancengleichheit und sozialer Teilhabe ist. Sprachbildung gehört zum gesetzlichen Bildungsauftrag aller o.a. Bildungseinrichtungen und ist zentraler Bestandteil einer ganzheitlichen Bildung und Entwicklung. Die LAG FW NRW begrüßt es ausdrücklich, dass das Land NRW die Sprachproblematik in der Schuleingangsphase verstärkt in den Blick nimmt. Die Übergänge zwischen Tageseinrichtungen für Kinder sowie weiteren non-formalen vorschulischen Angeboten und Schulbeginn vor diesem Hintergrund zu optimieren und auch gesetzlich zu verankern, wird grundsätzlich positiv bewertet. Insbesondere, da bereits bei der Erarbeitung der Bildungsgrundsätze für Kinder von 0-10 Jahren (beginnend im Jahr 2008) die Vernetzung zwischen Kindertageseinrichtung und Grundschule maßgeblich gestärkt wurde. Diesem Anspruch wird der vorgelegte Gesetzesentwurf auf mehreren Ebenen jedoch nicht gerecht. Aus Perspektive der LAG FW NRW sind die Bedürfnisse von Kindern in der entsprechenden Altersgruppe in den Fokus zu nehmen und dabei der aktuelle Stand der Entwicklungs- und Lernforschung zugrunde zu legen.

Die Bildungsgrundsätze für Kinder von 0-10 Jahren und das Grundlagenpapier zur alltagsintegrierten Sprachbildung konkretisieren den Bildungsauftrag aller o.g. Bildungseinrichtungen. 

Darin heißt es: „Selbstbildung ist […] als individueller […] und lebenslanger sowie kontextgebundener Prozess zu verstehen, der personale, räumliche und sächliche Einflussfaktoren mit einbezieht. Kinder lernen und bilden sich über das, was sie mit ihren eigenen Sinnen wahrnehmen und im sozialen Bezug erfahren. […] Kinder bilden sich nicht, indem sie fertiges Wissen und Können lediglich von anderen übernehmen, sondern erst dann, wenn sie sich selbst damit auseinandersetzen. […] Bildung ist damit ein Prozess, der im Kontext zum Kind und seiner Umwelt steht. Die individuellen Entwicklungsvoraussetzungen des Kindes stehen dabei immer im Zentrum dieses Prozesses. Das Wissen über die Stärken, Interessen und Bedürfnisse eines Kindes sowie seine Perspektive sind Ausgangspunkt für gelingende Bildungsprozesse.“ (Bildungsgrundsätze NRW, Seite 17) 

„Durch Bewegung und Handlung entdeckt es seine Umgebung und tritt mit ihr in Interaktion. Die über Wahrnehmung und Handlung gewonnenen Erfahrungen werden mit Hilfe der Sprache zu Begriffen.“ (Alltagsintegrierte Sprachbildung und Beobachtung im Elementarbereich – Grundlagen für Nordrhein-Westfalen, Seite 5)

Das Vorhalten zentraler Voraussetzungen für frühkindliche Sprachbildung und Sprachförderung sind grundlegende Bestandteile der pädagogischen Arbeit in den Kindertageseinrichtungen. Dazu gehören verlässliche Bezugspersonen, heterogene Lerngruppen, alltagsnahe Kommunikationsanlässe und eine pädagogische Begleitung und individuelle Förderung über mehrere Jahre hinweg. 

Sprache ist kein isoliertes Entwicklungsziel, vielmehr entsteht Sprachkompetenz im pädagogischen Alltag der Kindertageseinrichtungen. Dies trifft genauso auf die professionellen Angebote zu, die insbesondere Eltern und ihre Kinder adressieren, die keine Kindertageseinrichtung besuchen. Diese werden oft in Kooperationen von freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe wie beispielsweise Familienbildungseinrichtungen, Familien(grundschul)zentren, OGS und interkulturellen Einrichtungen mit kommunaler Kinder- und Jugendhilfe umgesetzt. Die Arbeit ist getragen von der bewussten Gestaltung von Sprachanlässen durch Fachkraft-Kind-Interaktionen, der Zusammenarbeit mit Eltern und weiteren Kooperationspartnern, die sich auf Beziehungsarbeit, Entwicklungsbegleitung und frühe Bildung im Alltag spezialisiert haben.

Auf der Grundlage von regelmäßigen Beobachtungen unterstützen und fördern die pädagogischen Fachkräfte die sprachlichen Bildungsprozesse des Kindes in seinem Alltag, orientiert an seinen Ressourcen und seiner individuellen Lebenssituation.   

Der Erwerb von Sprachkompetenz in der frühen Kindheit erfolgt in vielfältigen Alltagssituationen: im Spiel, in Bewegung, in sozialen Interaktionen, durch Beobachtung, Nachahmung und dialogische Prozesse. Sprache lässt sich nicht in zeitlich begrenzten Förderformaten „vermitteln“, sondern benötigt kontinuierliche Anwendung in stabilen, verlässlichen und vertrauten sozialen Beziehungen.

Die im Gesetzentwurf vorgesehenen ABC-Klassen stehen im Widerspruch zu diesem Ansatz. Sie lösen Kinder aus ihrem vertrauten Alltag, bringen sie in unbekannte Gruppenzusammensetzungen mit unbekannten Fachkräften und schaffen zusätzliche Transitionen. Kinder brauchen für Lernprozesse Sicherheit, Beziehung und Kontinuität – Voraussetzungen, die in separierenden Vorschulformaten nur sehr eingeschränkt gegeben sind. Studien zur Transitionsforschung belegen, dass Diskontinuitäten und Ortswechsel bei Kindern im Vorschulalter zu einer signifikanten Erhöhung des Stresslevels führen können und dies nachweislich neurobiologische Lernprozesse, insbesondere den Spracherwerb blockiert. 

Kinder mit Behinderungen, Entwicklungsverzögerungen oder erhöhter emotionaler Vulnerabilität sind in besonderem Maße auf stabile Tagesstrukturen, vertraute Bezugspersonen und die Einbindung in ihre Gruppe angewiesen. Die regelmäßige Herauslösung aus dem Kita-Alltag, zusätzliche Transporte sowie wechselnde und fremde Settings stellen für alle Kinder und insbesondere diese Kinder zusätzliche Barrieren dar und können bestehende Teilhabeeinschränkungen verstärken.

Es ergibt daher aus Sicht der FW NRW keinen Sinn, Kinder (und ggf. Eltern) aus ihren pädagogischen Bezugsgruppen zu lösen. Hinzu kommt ein kosten- und personalintensives Beförderungsmanagement. Diese Ressourcen sollten für die Sprachförderung selbst eingesetzt werden.

 

Homogene Gruppen und Stigmatisierungsrisiko:

Aus pädagogischer Sicht besonders kritisch ist die Zusammenführung von Kindern in Gruppen, die ausschließlich aus Kindern mit zugeschriebenen Sprachdefiziten bestehen. Ein solches Setting birgt ein erhebliches Risiko der Stigmatisierung und Separation, gefolgt von negativer Selbstwahrnehmung, insbesondere für mehrsprachig aufwachsende und sozial benachteiligte Kinder.

Sprachentwicklung benötigt sprachliche Vorbilder, Vielfalt und positive Lernanreize. Heterogene Gruppen ermöglichen genau diese Lerngelegenheiten. Homogene Fördergruppen hingegen reduzieren Sprachvielfalt, verstärken Defizitzuschreibungen und können dazu beitragen, dass Kinder sich als „nicht ausreichend kompetent“ erleben.

Der Gesetzentwurf nimmt damit eine überproportionale Betroffenheit bestimmter Kindergruppen in Kauf und läuft dem Anspruch von Inklusion und gemeinsamer Bildung zuwider.

 

Punktuelle Sprachstandserhebung und Sprachförderung:

Die LAG FW NRW sieht die im Gesetzentwurf vorgesehene Sprachstandserhebung kritisch. Erfahrungen zeigen, dass Kinder in ungewohnten Testsituationen mit fremden Personen (aufgrund der Fremdsituationen oder Stress) häufig nicht ihr tatsächliches Kompetenzniveau zeigen. Einmalige Screenings sind daher fachlich nicht geeignet, um weitreichende Förderentscheidungen zu treffen. 

In Nordrhein-Westfalen wurden “Delfin 4” und der Einsatz zusätzlicher isolierter Sprachförderung von der alltagsintegrierten Sprachbildung abgelöst. Wissenschaftliche Expertisen und Befunde haben gezeigt, dass die alltagsintegrierte Sprachbildung einen deutlich positiveren Einfluss auf die Sprachkompetenzen von Kindern hat als zusätzliche Sprachförderprogramme. Beispielsweise das aktuelle Diskussionspapier der Bertelsmann Stiftung (2025), warnt ausdrücklich vor Verinselungen von Fördermaßnahmen. 

Unverzichtbar ist die verbindliche Einbeziehung der Sorgeberechtigten sowie der pädagogischen Fachkräfte aus den Kindertageseinrichtungen. In den Kitas liegen kontinuierliche Entwicklungsbeobachtungen und Sprachstandsdokumentationen (z. B. BaSiK) vor, die auf standardisierten Verfahren basieren und den Entwicklungsverlauf des Kindes abbilden. Förderentscheidungen, die diese fachlichen Einschätzungen nicht berücksichtigen, werden der Komplexität kindlicher Entwicklung nicht gerecht und erhöhen das Risiko von Fehl- und Überdiagnosen.

Zur regelmäßigen Erfassung der sprachlich-kommunikativen Kompetenzen aller Kinder in Kindertageseinrichtungen wird seit 2014 überwiegend das Beobachtungsinstrument BaSiK eingesetzt und steht für eine begleitende Beobachtung der kindlichen Sprachentwicklung ab dem vollendeten ersten Lebensjahr in Kindertageseinrichtungen. Die Beobachtung erfolgt im pädagogischen Alltag und hat das Ziel, den Sprachentwicklungsverlauf eines Kindes kontinuierlich zu dokumentieren und speziellen Förderbedarf zu erkennen. Aufbauend auf den Beobachtungen werden individuelle und zielgerichtete Maßnahmen für eine in den Alltag des Kindes integrierte Sprachbildung abgeleitet. Das Verfahren liegt in einer Version für Kinder unter drei Jahren und einer Version für Kinder über drei Jahren vor (BaSiK - Sprachbeobachtung - nifbe e.V.).

In, von der Landesregierung geförderten, Fortbildungen sind alle Fachkräfte der Kindertageseinrichtungen in der Beobachtung und Anwendung des Beobachtungsverfahren geschult. Darüber hinaus sichern die pädagogischen Fachkräfte die Vernetzung und Zusammenarbeit mit anderen weiterführenden Angeboten wie beispielsweise Interdisziplinäre Frühförderung oder Logopädie.

 

Auswirkungen auf die pädagogische Arbeit in Kindertageseinrichtungen sowie bei Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe:

Die stetige Herauslösung einzelner Kinder aus der Kita-Gruppe und aus bestehenden Spielsituationen wirkt nicht nur der Wirksamkeit alltagsintegrierter Sprachbildung entgegen, sondern belastet zugleich den gesamten Kita-Alltag und die Kontinuität innerhalb der Gruppe. Kinder, die in der Kita verbleiben sind ebenfalls von regelmäßigen Transitionen betroffen, wenn ihre Spielpartner*innen aus einer Spielsituation herausgelöst werden. 

Die regelmäßige punktuelle Abwesenheit einzelner Kinder führt dazu, dass Angebote, Projekte und Ausflüge in den Kindertageseinrichtungen nur noch eingeschränkt geplant und umgesetzt werden können, was die Bildungs- und Teilhabechancen aller Kinder beeinträchtigt.

Zusätzliche Koordinations- und Betreuungsaufgaben binden personelle Ressourcen und gehen zulasten der pädagogischen Arbeit mit der Gesamtgruppe.

Mit der Einführung schulischer Vorkurse für Kinder ab vier Jahren entstünden neue Lern- und Aufenthaltsorte außerhalb der etablierten frühpädagogischen Strukturen. Aus Sicht der LAG FW NRW wäre dabei zwingend sicherzustellen, dass der gesetzliche Kinderschutzauftrag vollumfänglich umgesetzt wird.

Kindertageseinrichtungen verfügen über institutionalisierte Schutzkonzepte, klare Beschwerdewege für Kinder sowie verbindliche Beteiligungsstrukturen. Für schulische Vorkurse bleibt bislang unklar, welche Schutzkonzepte Anwendung finden, wie Aufsichtspflichten geregelt sind, gerade bei den unklaren Transportwegen der Kinder durch möglicherweise Fahrdienste, sowie wer im Falle von Kindeswohlgefährdungen die Verantwortung trägt.

Übergänge zwischen Institutionen stellen aus fachlicher Sicht bekannte Risikopunkte dar. Umso wichtiger ist es, parallele Strukturen zu vermeiden und bestehende Schutzsysteme nicht zu schwächen.

Aus dem vorgelegten Gesetzesentwurf ergibt sich die zusätzliche Problematik, dass die vorhandenen Schutzkonzepte von Kindertageseinrichtungen und Schulen bei der Beförderung berücksichtigt werden müssten, was zu einem zusätzlichen personellen und organisatorischen Aufwand führen würde.

 

Fazit:

Zusammenfassend stellt die LAG FW NRW fest, dass der vorgelegte Gesetzesentwurf nicht dem gemeinsamen Bildungsverständnis von Kindertageseinrichtungen und Grundschulen nach den Bildungsgrundsätzen für Kinder von 0-10 Jahren entspricht und den einschlägigen fachwissenschaftlichen Studien und Erkenntnissen entgegensteht. Der Versuch, heterogenen und sehr individuellen Bedarfen an frühzeitiger Sprachförderung durch ein vorgezogenes generalisiertes Schulsetting zu kompensieren ist aus Sicht der LAG FW NRW nicht zielführend.

Die wissenschaftliche Forschung zum frühkindlichen Spracherwerb ist eindeutig: Alltagsintegrierte, beziehungsorientierte Sprachbildung gilt als wirksamster Ansatz zur Förderung sprachlicher Kompetenzen, insbesondere bei mehrsprachig aufwachsenden Kindern.

In Nordrhein-Westfalen bestehen hierfür vielfältige fachlich fundierte Konzepte, Qualifizierungsangebote und evaluierte Programme, die kontinuierlich weiterentwickelt werden. Diese Ansätze setzen an der Professionalisierung pädagogischer Fachkräfte an und verankern Sprachbildung als Querschnittsaufgabe im pädagogischen Alltag. Der Gesetzentwurf lässt eine Auseinandersetzung mit dieser gesicherten Studienlage vermissen und ist damit nicht mit der bestehenden bildungspolitischen Zielsetzung in NRW konform.

Darüber hinaus bleibt der Gesetzesentwurf eine Antwort auf die bestehende Personal- und Fachkräftesituation schuldig. Bereits aktuell herrscht in allen hier adressierten Arbeitsfeldern ein deutlicher Fachkräftemangel. Auch unter diesem Gesichtspunkt ist der vorgelegte Entwurf unrealistisch. 

Die LAG FW NRW spricht sich daher ausdrücklich gegen den Gesetzesentwurf in der vorliegenden Form aus. Grundsätzlich wird eine gesetzliche Verankerung von Sprachförderung im Vorschulalter begrüßt. Die Berücksichtigung folgender Aspekte ist dabei allerdings unerlässlich für eine gelingende frühkindliche Sprachbildung und Sprachförderung:

  • Im Fokus jeder Überlegung zu einer Sprachförderung müssen die Kinder und ihre Familien, der pädagogische Forschungsstand sowie die Alltagstauglichkeit als Hauptfaktoren stehen.

  • Sprachbildung muss alltagsintegriert, beziehungsbasiert und kontinuierlich in den Kitas und in Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe für Kinder ohne Kita-Platz erfolgen. Bildungspolitische Entscheidungen müssen sich an der gesicherten Studienlage orientieren, die alltagsintegrierte Sprachbildung als wirksamsten Ansatz im frühkindlichen Spracherwerb belegt. Ohne stabile Bindung ist erfolgreiche Sprachbildung nicht möglich.

  • Eine Doppelstruktur aus sozialindizierter Kitaförderung einerseits und schulischen Vorkursen andererseits führt zu einer ineffizienten Ressourcenverwendung. Eine Stärkung der Mittel für Kindertageseinrichtungen als zentrale Orte frühkindlicher Sprachbildung sowie ein Ausbau von Angeboten für Kinder ohne Kitaplatz durch Kooperationen von freien und kommunalen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe ist stattdessen notwendig. Bereits bestehende Modelle vorschulischer Sprachförderung für Kinder mit und ohne Kitaplatz müssen ergänzend weiterentwickelt und in Kooperationen zwischen Kindertageseinrichtungen, Grundschulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe umgesetzt werden. Die Heterogenität in NRW sowie individuelle Bedarfslagen von Kindern, ihren Familien und den Einrichtungen vor Ort müssen dabei berücksichtigt werden. Die Finanzierung zusätzlicher Fachkräfte und gezielte sprachbezogene Weiterbildung sind dabei essenziell.

  • Erfolgreich evaluierte Programme wie die Sprach-Kitas müssen flächendeckend umgesetzt und dauerhaft über das KiBiz verstetigt werden, um allen Kindern zugutezukommen.

  • Die fachliche Expertise pädagogischer Fachkräfte in Kitas sowie in Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe ist verbindlich anzuerkennen und einzubeziehen. Entwicklungsdokumentationen und Beobachtungen müssen ein wesentlicher Teil von Förderentscheidungen sein.

  • Die Schnittstelle zwischen frühkindlicher Bildung und Grundschule muss weiter ausgebaut und stärker als bislang aufeinander abgestimmt werden. Sie braucht ein gemeinsames Bildungsverständnis und Kooperation auf Augenhöhe.

  • Sprachförderung in der Grundschule ist als Weiterführung eines in der Kita begonnenen Bildungsprozesses zu verstehen. Hierzu bedarf es aufeinander aufbauender gemeinsamer Konzepte alltagsintegrierter Sprachbildung beispielsweise im Rahmen der Angebote der Offenen Ganztagsschule statt Parallelstrukturen und voneinander entkoppelter Programme, wie das geplante „ABC Plus“. 

  • Strukturelle Zugangsbarrieren zur frühkindlichen Bildung müssen konsequent abgebaut werden.

  • Diese Aufgaben können ohne ausgebildetes Personal nicht umgesetzt werden. Strategien des Ausbaus frühkindlicher Sprachförderung müssen deswegen zusammen mit Strategien gegen den Fachkräftemangel in den genannten Bildungsbereichen gedacht und umgesetzt werden. 

Die Freie Wohlfahrtspflege NRW empfiehlt daher dringend, die grundsätzliche Idee, Sprachkompetenz von Kindern intensiv zu fördern, in einem arbeitsfeld- und fachübergreifenden Austausch mit allen potenziell beteiligten Institutionen an bestehenden Strukturen und Angebote zu orientieren und den Gesetzesentwurf entsprechend neu zu fassen. Hierfür sowie für Gespräche zur frühkindlichen Sprachbildung und Sprachförderung steht die LAG FW NRW gerne zur Verfügung.

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