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Stellungnahme der Fachberatung Schuldnerberatung der Freien Wohlfahrtspflege NRW zum Antrag der Fraktion FDP zu MMD18-15913 Finanzielle Gewalt in Nordrhein-Westfalen systematisch erfassen und wirksam bekämpfen

Sehr geehrte Damen und Herren,

finanzielle Gewalt ist eine eigenständige Form von Machtmissbrauch, die in der Schuldnerberatung regelmäßig sichtbar wird, ohne bisher systematisch erfasst oder als eigener fachlicher Schwerpunkt verankert zu sein. Aus Sicht der Schuldnerberatung handelt es sich um ein zentrales Querschnittsthema des Verbraucherschutzes, das insbesondere vulnerable Verbraucher*innen betrifft und daher in Prävention, Beratungspraxis und Gesetzgebung ausdrücklich berücksichtigt werden muss.

1. Warum wir in der Schuldnerberatung über finanzielle Gewalt sprechen müssen
Finanzielle Gewalt ist keine Randerscheinung, sondern ein häufig übersehener Bestandteil von Gewaltbeziehungen und anderen asymmetrischen Abhängigkeitsverhältnissen in sozialen Beziehungen. In der Schuldnerberatung erscheinen Betroffene in der Regel nicht mit dem Label „Gewalt“, sondern mit den ökonomischen Folgen: Überschuldung, Kontosperren, Pfändungen, fehlende Unterlagen oder der Verlust des Überblicks über Verträge und Forderungen. Wenn diese Zusammenhänge nicht benannt werden, besteht die Gefahr, Problemlagen zu individualisieren, Betroffene zu beschämen und strukturelle Gewalt- und Machtverhältnisse zu übersehen.
Besonders betroffen sind Personengruppen, die bereits einem erhöhten Risiko finanzieller Abhängigkeit ausgesetzt sind: Personen in oder nach Trennungs- und Scheidungssituationen, Ein-Elternfamilien, Menschen mit geringem oder unsicherem Einkommen, Personen mit Care-Verantwortung, Menschen mit Migrations- oder Fluchterfahrung, Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen sowie junge Erwachsene in instabilen Lebenslagen. Für diese Gruppen verschränken sich individuelle Konflikte mit strukturellen Benachteiligungen, etwa am Arbeitsmarkt, im Sozialleistungssystem oder bei der Wohnraumsuche, sodass finanzielle Gewalt besonders gravierende und langanhaltende Folgen hat.

2. Was die Fachberatung Schuldnerberatung unter finanzieller Gewalt versteht

Finanzielle Gewalt meint die missbräuchliche Beschränkung finanzieller Unabhängigkeit in engen sozialen Beziehungen, etwa in Partnerschaften, Familien, Wohngemeinschaften oder anderen Sorge- und Abhängigkeitsverhältnissen. Sie umfasst unter anderem die Kontrolle über Einkommen und Konten, das Verbot oder die Verhinderung eigener Erwerbstätigkeit, erzwungene Verschuldung, das Vorenthalten von Unterhalt oder Sozialleistungen sowie die gezielte Einschränkung finanzieller Selbstbestimmung durch dauerhafte Fremdbestimmung von Ausgaben.
Wichtig ist die Abgrenzung zu legitimer finanzieller Bindung: Gemeinsame Finanzplanung und temporäre Abhängigkeiten gehören zu vielen Lebenssituationen und sind nicht per se problematisch. Kritisch und damit als finanzielle Gewalt zu bewerten, wird eine Konstellation, wenn erstens ein deutliches Machtgefälle feststellbar ist, zweitens daraus eine finanzielle und soziale Abhängigkeit entsteht und drittens diese Abhängigkeit bewusst genutzt wird, um Kontrolle auszuüben, Entscheidungen einseitig durchzusetzen oder Sanktionen anzudrohen. Entscheidend ist somit das Muster aus Kontrolle, Entzug von Ressourcen und eingeschränkter Selbstbestimmung, nicht eine einzelne Handlung.
In der Beratungspraxis zeigt sich finanzielle Gewalt häufig in Form von Schulden auf den Namen der ratsuchenden Person, die unter Druck, Drohungen oder emotionaler Abhängigkeit eingegangen wurden. Typisch sind fehlender oder eingeschränkter Zugriff auf eigene Konten und Karten, das Einbehalten von Lohn, Kindergeld oder Sozialleistungen durch Dritte sowie sogenannte „Taschengeldmodelle“, bei denen die entscheidenden finanziellen Dispositionen dauerhaft von einer anderen Person getroffen werden. Trennungssituationen verschärfen diese Dynamik häufig massiv, weil die bisher verdeckte Kontrolle in offene ökonomische Erpressung umschlagen kann, insbesondere bei Konflikten der Paarebene, welche über Unterhaltsleistungen ausgetragen werden.

3. Schuldnerberatung als Schlüsselort – aber nicht als alleinige Zuständigkeit

Schuldnerberatung ist häufig eine der ersten Stellen, an der finanzielle Gewalt – zumindest in ihren ökonomischen Auswirkungen – sichtbar wird. Ratsuchende kommen wegen Überschuldung, Zahlungsrückständen oder drohender Zwangsvollstreckung; Gewalt- und Kontrollkonstellationen werden erst im Verlauf des Beratungsprozesses erkennbar. In der Praxis unter-scheiden sich dabei indirekte Fälle, in denen Gewalt nur über Symptome wie unklare Schulden, fehlende Unterlagen oder nicht verfügbare Einkommen erkennbar wird, und direkte Fälle, in denen Betroffene selbst von finanzieller oder anderer Gewalt berichten.
Damit nimmt die Schuldnerberatung eine Schlüsselrolle bei der Früherkennung von finanzieller Gewalt ein, ohne selbst Gewaltberatungsstelle zu sein. Ihre Aufgabe besteht darin, gewalt-sensible Wahrnehmung zu entwickeln, Zusammenhänge zwischen Schulden und Gewaltkontexten einzuordnen, entlastende Sprache anzubieten und Betroffene über Handlungsoptionen zu informieren, ohne sie zu riskanten Entscheidungen zu drängen. Zentral ist die fachliche Trennung zwischen der Rolle als Schuldner*in und der Verursachung der Schulden: Wer durch erzwungene Verschuldung oder missbräuchliche Nutzung von Vollmachten in Schulden geraten ist, darf nicht allein in die Verantwortung genommen werden.
Eine rein finanzielle Sichtweise, die Überschuldung ausschließlich als Folge individueller Fehlentscheidungen interpretiert, greift im Kontext finanzieller Gewalt zu kurz und kann sekundäre Viktimisierung bewirken. Finanzielle Gewalt erklärt, warum Menschen trotz fachlich sinnvoller Angebote handlungsunfähig bleiben, Dokumente nicht beibringen können oder Absprachen nicht einhalten: Nicht fehlender Wille, sondern fortbestehende Kontrolle und Angst begrenzen die Umsetzung.

4. Systematische Erfassung und gewaltsensible Standards

Bislang existieren in Nordrhein-Westfalen keine systematischen Daten zu Häufigkeit, Erscheinungsformen und Dynamiken finanzieller Gewalt; sie wird weder in Statistiken zur häuslichen Gewalt noch in der Schuldnerberatungsstatistik differenziert ausgewiesen. Dies erschwert die fachliche Weiterentwicklung von Standards, die Ressourcenplanung und die passgenaue Ausgestaltung von Präventions- und Unterstützungsangeboten. Der vorliegende Antrag, finanzielle Gewalt klar zu definieren, in den Landesaktionsplan „NRW gemeinsam gegen Gewalt“ aufzunehmen und eine landesweite wissenschaftliche Studie zu beauftragen, greift daher eine zentrale Lücke auf.
Aus Sicht der Schuldnerberatung ist es notwendig, die geplante Datenerhebung ausdrücklich, um Erfahrungen und Fallkonstellationen aus der Beratungspraxis zu ergänzen. Dazu gehört die Entwicklung gewaltsensibler Dokumentationskategorien in der Schuldnerberatung, etwa zu erzwungener Verschuldung, missbräuchlichen Vollmachten, Einbehaltung von Einkommen oder Sozialleistungen und strukturellen Hürden im Zugang zu finanzieller Selbstbestimmung. Solche Instrumente müssen praxisnah gestaltet werden, damit sie in den regulären Beratungsprozess integriert werden können, ohne ihn zu überfrachten.

5. Schnittstellen im Hilfesystem und strukturelle Rahmenbedingungen

Finanzielle Gewalt ist ein gesamtgesellschaftliches Problem mit weitreichenden sozialen Folgen, das nur im Zusammenspiel verschiedener Akteure wirksam bearbeitet werden kann. Soziale Schuldnerberatung ist Teil eines größeren Hilfesystems und auf klare Kooperationswege mit Allgemeiner Sozialberatung, Gewaltschutzangeboten, psychosozialer Beratung, Jugendhilfe, Eingliederungshilfe und Migrationsberatung angewiesen. Verbindliche Verweisstrukturen und abgestimmte Verfahren sind notwendig, um Betroffenen zügig Zugang zu Schutz, rechtlicher Unterstützung und psychosozialer Stabilisierung zu ermöglichen. Der Zugang zu den Verweisstrukturen braucht niedrigschwellige Zugangswege, wie sie Schuldnerberatung ermöglicht.
Darüber hinaus sind strukturelle Rahmenbedingungen mitzudenken: Regelungen im Sozialrecht, die z.B. über das Konstrukt der Bedarfsgemeinschaft zu Abhängigkeiten beitragen, können finanzielle Gewalt begünstigen oder ihre Folgen verstärken. Komplexe Leistungszugänge, unübersichtliche Zuständigkeiten oder unzureichende Schutzmechanismen bei gemeinschaftlichen Konten und Vollmachten erschweren es Betroffenen, sich von gewaltförmigen Finanzstrukturen zu lösen. Kooperationen mit Banken und Sparkassen – etwa zur Sensibilisierung für verdächtige Kontobewegungen, zum Schutz vor erzwungener Verschuldung und zum Zugang zu Basiskonten – sind ein weiterer Baustein eines umfassenden Schutzkonzeptes. So ist bereits heute das Erfordernis einer P-Kontobescheinigung für viele Betroffene der erste Kontakt zu einer Schuldnerberatungsstelle, in deren Bearbeitung die ersten Hin-weise für finanzielle Gewalt entdeckt werden. Schuldnerberatungsstellen kommen jedoch zunehmend selbst unter finanziellen Druck. Zur Ausstellung einer P-Kontobescheinigung sind die hohen Anforderungen einer Anerkennung als Verbraucherinsolvenzberatungsstelle not-wendig. Diesen Widerspruch aufzulösen oder zumindest die Ausstellung der P-Kontobescheinigungen zu refinanzieren, sichert den Erhalt der Beratungsstellenlandschaft der Sozialen Schuldnerberatung und damit den niedrigschwelligen Zugang für Betroffene von finanzieller Gewalt.

6. Fachliche und politische Konsequenzen

Um finanzielle Gewalt wirksam zu bekämpfen, braucht es eine gewaltsensible Ausrichtung der Schuldnerberatung und mit ihnen im Netzwerk beratenden anderen Sozialberatungs-dienste, ohne ihnen zusätzliche Aufgaben einer spezialisierten Gewaltberatungsstelle aufzubürden. Erforderlich sind kontinuierliche Fortbildungsangebote, eine landesweite Fachberatung für Schuldnerberatung mit Schwerpunkt finanzielle Gewalt sowie fachliche Leitlinien, die Wahrnehmung, Einordnung und Sprache stärken und gleichzeitig Grenzen der eigenen Zuständigkeit markieren.
Politisch gilt es also, bestehende Strukturen positiv auszurichten, Lücken gezielt anzubinden und Brücken zu anderen Problemlagen zu schlagen: Schuldnerberatung, Gewaltschutz, Sozialleistungsverwaltung, Justiz und Finanzwirtschaft verfügen bereits über wichtige Bausteine, die jedoch stärker miteinander verknüpft und aus der Perspektive vulnerabler Verbraucher*innen weiterentwickelt werden müssen. Finanzielle Gewalt darf in Nordrhein-Westfalen kein blinder Fleck der Gewaltprävention mehr bleiben; ihre Anerkennung als relevante Gewaltform und ihre systematische Berücksichtigung in Forschung, Praxis und Gesetzgebung sind ein konsequenter Schritt, um Freiheit, Gleichberechtigung und wirtschaftliche Handlungsfähigkeit für alle Betroffenen zu stärken.
Die Fachberatung Schuldnerberatung unterstützt den Antrag zur Finanziellen Gewalt und stellt für dessen wirksame Umsetzung fest, dass folgende Herausforderungen überwunden werden müssen:
• Konzeptionierung Finanzieller Gewalt und Aufnahme in den Gewaltplan NRW
• Implementierung von Maßnahmen zur systematischen Erhebung von Daten zur finanziellen Gewalt
• Niedrigschwellige Zugangswege in die Soziale Beratung erhalten, z.B. durch die Refinanzierung der P-Kontobescheinigungen in der sozialen Schuldnerberatung
• Vorhandene Fachstrukturen nutzen, um Qualitätsstandards, Fortbildungen und Präventivmaßnahmen sicherzustellen sowie um ein Netzwerk sozialer Dienste zu etablieren, z.B. mit Einrichtung einer Schnittstelle Schwerpunkt Finanzielle Gewalt angebunden an die Fachberatung Schuldnerberatung

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