Die Freie Wohlfahrtspflege begleitet mit der Fachberatung Schuldnerberatung NRW seit über drei Jahrzehnten maßgeblich die Entwicklung der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung in Nordrhein-Westfalen. Ausgehend von einer zunächst auf Aufbau- und Konzeptionsunterstützung ausgerichteten Tätigkeit hat die Fachberatung Schuldnerberatung sich zu einem zentralen landesweiten Qualitäts- und Fachgremium für über 200 Beratungsstellen der freien Wohlfahrt entwickelt. Das Land Nordrhein-Westfalen fördert diese Fachberatung seit vielen Jahren und unterstützt damit nicht nur den kontinuierlichen Ausbau des Beratungsangebotes, sondern auch die Etablierung verbandübergreifender fachlicher Standards. Dadurch hat sich die Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung zu einem integrativen Unterstützungsangebot mit hoher rechtlicher, sozialer und psychosozialer Kompetenz entwickelt. Der auf Bundes-ebene verankerte europapolitische Impuls des Schuldnerberatungsdienstegesetzes (SchuBerDG) verdeutlicht eindringlich die fachpolitische Weitsicht und die richtungsweisende Entwicklung des Ansatzes Nordrhein-Westfalens.
Die im Antrag zutreffend beschriebene Zunahme von Überschuldung in Nordrhein-Westfalen unterstreicht, dass Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung eine unverzichtbare Säule sozialpolitischer Infrastruktur darstellt. Überschuldung ist längst kein Randphänomen mehr, sondern Ausdruck wachsender sozialer Risiken und prekärer Lebenslagen. Ihre wirksame Bearbeitung zählt daher zu den zentralen Aufgaben öffentlicher Daseinsvorsorge.
Leitbild: Soziale Schuldnerberatung
Schuldnerberatung, die in der Verantwortung der Kommunen liegt, ist weit mehr als reine Schuldenregulierung. Sie ist ein umfassendes Hilfesystem, welches als soziale, ökonomische und rechtliche Unterstützung verstanden werden muss. Schuldnerberatung stellt ein ganzheitliches Unterstützungsangebot dar. Die Verbraucherinsolvenzberatung, welche in der Verantwortung des Landes Nordrhein-Westfalen liegt, ist als ein mögliches Instrument der Entschuldung innerhalb des Beratungsprozesses zu betrachten. Sie sollte fachlich und strukturell nicht als eigenständiger Bereich betrachtet werden, da eine wirksame Unterstützung nur im Zusammenspiel sozialer, wirtschaftlicher und rechtlicher Beratungselemente möglich ist.
Die gegenwärtige fiskalische Trennung zwischen Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung schafft jedoch Hürden, die eine durchgängige und ganzheitliche Beratungspraxis erschweren. Ratsuchende benötigen eine „Beratung aus einer Hand“, um sicherzustellen, dass die Qualitätsmerkmale sozialer Schuldnerberatung vollumfänglich greifen können.
Letztendlich sollte es ein einheitlich gefördertes Beratungsangebot der Schuldnerberatung geben.
Die Verantwortung für die Förderung der Schuldnerberatung liegt bei den Kommunen, die diese jedoch in unterschiedlichem Umfang umsetzen. Während einige Kommunen eine Beratungsstruktur fördern, die allen von Überschuldung Betroffenen offensteht, fördert die Mehrheit der Kommunen nach §§ 16a Nr. 2 SGB II, 11 Abs. 4 SGB XII jedoch lediglich die Beratung von Menschen im entsprechenden Leistungsbezug. Diese uneinheitliche Förderung verstärkt be-stehende Schnittstellenprobleme: künstliche Trennungen führen zu Doppelstrukturen, Zuständigkeitsunklarheiten und für Ratsuchende schwer nachvollziehbaren Abläufen. Eine einheitliche Beratungsstruktur hingegen schafft Transparenz, vermeidet Brüche im Hilfeprozess und gewährleistet eine verlässliche, kontinuierliche Begleitung. Der Zugang zu Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung muss von einer Meldeadresse unabhängig für jeden Ratsuchenden gewährleistet sein, um Chancengleichheit und gleiche Unterstützungsbedingungen in ganz Nordrhein-Westfalen sicherzustellen. Das Schuldnerberatungsdienstegesetz hat das Potential Hürden für Ratsuchende zu reduzieren und Überschuldung mit einem Beratungsangebot zu begegnen, welches vor der Existenzkrise greift.
Niedrigschwelliger Zugang durch Zusammenlegung
Ein zersplittertes Beratungssystem erzeugt Hürden, lange Wartezeiten und regionale Ungleichheiten, die vor allem sozial benachteiligte Menschen besonders treffen.
Eine landesweit abgestimmte Schuldnerberatungsinfrastruktur mit klar definierten Zuständig-keiten von Land und Kommunen schafft hier Abhilfe. Einheitliche Zugangswege und abgestimmte Abläufe ermöglichen einen niedrigschwelligen, schnellen Zugang zur Beratung und verringern zugleich den organisatorischen Aufwand. So wird gewährleistet, dass jede ratsuchende Person – unabhängig von Wohnort oder Einkommen – zeitnah und verlässlich Unterstützung erhält.
Kostenfreiheit für Ratsuchende verbindlich sichern
Die Zusammenlegung der Beratungsstrukturen bietet die Gelegenheit, die Kostenfreiheit für alle Ratsuchenden dauerhaft und verbindlich zu verankern. Derzeit führen unterschiedliche Finanzierungslogiken zwischen Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung teilweise dazu, dass Zielgruppen, wie Erwerbstätige zwar einen geförderten Zugang zur Insolvenzberatung haben, aber keinen zur Schuldnerberatung. Eine vollkommen paradoxe Situation. In einer einheitlichen Struktur gilt:
Alle Ratsuchenden mit finanziellen Problemen müssen unabhängig vom Einkommen vollständig kostenfrei beraten werden. Die Entscheidung für ein außergerichtliches Einigungsverfahren oder ein Insolvenzverfahren muss ausschließlich durch fachliche Kriterien bestimmt wer-den, nicht durch Finanzierungsstrukturen.
Eine auskömmliche Finanzierung der Beratungslandschaft der Wohlfahrtspflege ist damit zwingend erforderlich, um die soziale Schuldnerberatung in Nordrhein-Westfalen auch zukünftig nicht zu gefährden.
Struktureller Ausbau als Voraussetzung für erfolgreiche Integration
Eine Zusammenlegung von Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung bleibt ohne strukturellen Ausbau wirkungslos und droht, in formalen Strukturen steckenzubleiben. Entscheidend sind folgende Maßnahmen:
- Qualifizierte Fachkräfte: Ausreichend Personal mit nachgewiesener Kompetenz sowohl in der ganzheitlichen sozialen Schuldnerberatung als auch in der insolvenznahen Verfahrensberatung.
- Verbindlicher Personalschlüssel: Personalbemessung, die den Anstieg von Fallzahlen und zunehmende Komplexität der Beratungsfälle angemessen abbildet.
- Flächendeckende Präsenz: Erreichbare Beratungsstandorte landesweit sowie ergänzende digitale Zugangsmöglichkeiten für eine bedarfsgerechte Erreichbarkeit.
Erst durch diese Voraussetzungen wird die Zusammenlegung von einer bloßen organisatorischen Maßnahme zu einer effektiven Verbesserung der Versorgungsrealität für alle Ratsuchenden.
Fachliche Qualität: Ganzheitliche Beratung
Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung bilden fachlich untrennbare Komponenten eines sozialen Hilfesystems. Ihr gemeinsames Ziel umfasst die nachhaltige Stabilisierung der Ratsuchenden durch präzise Haushaltsplanung, Sicherung der Existenzgrundlagen, psychosoziale Stabilisierungsmaßnahmen, Auslotung aller Entschuldungsmöglichkeiten bis hin zu einem Verbraucherinsolvenzverfahren, Stärkung der Finanzkompetenz, um eine erneute Überschuldung zu vermeiden.
Eine Zusammenlegung ist dann sinnvoll, wenn sie die notwendigen Rahmenbedingungen und Ressourcen schafft, damit die Qualität ganzheitlicher sozialer Beratung nachhaltig gestärkt und landesweit einheitliche, verbindliche fachliche Standards zu etabliert sind. Effizient ist eine hohe Beratungsqualität, die eine Beratung erfolgreich und nachhaltig abschließt. Nicht der bloße Blick auf hohe Fallzahlen.
Steuerungsverantwortung und Planungssicherheit
Der Zusammenlegungsprozess von Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung erfordert eine klare politische Steuerung sowie verlässliche, langfristige Finanzierung. Folgende Punkte sind dafür wichtig:
- Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten von Land, Kommunen und Trägern sind präzise und verbindlich zu regeln.
- Die Finanzierungsströme sind so zu gestalten, dass Träger der Freien Wohlfahrtspflege mittel- und langfristig planen und qualifiziertes Personal finanzieren und binden können.
- Eine zusammengeführte, einheitliche Förderung der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung muss in die mittelfristige Haushaltsplanung integriert werden.
- Durch die Zusammenlegung darf es keine Verringerung des Beratungsangebotes geben (Bestandsschutz).
Die Steuerung muss sich an fachlichen Standards orientieren. Nur so gelingt eine stabile, zukunftssichere Struktur, die allen Ratsuchenden einen verlässlichen, kostenfreien und niedrigschwelligen Zugang zu qualifizierter Beratung gewährleistet.
Aus Sicht der Fachberatung Schuldnerberatung der Freien Wohlfahrtspflege in NRW ist die Zusammenlegung von Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung der logische und konsequente nächste Entwicklungsschritt. Sie schafft eine zentrale, landesweit einheitliche Anlauf-stelle, die Bürgern in existentiellen finanziellen Bedrohungslagen – unabhängig von Wohnort oder Einkommen – eine individuelle, ganzheitliche und niedrigschwellige Beratung bietet. Damit wird die Wirksamkeit sozialer Schuldnerberatung nachhaltig gesteigert und strukturelle Schnittstellenverluste werden beseitigt.