Wir bedanken uns, dass wir unsere Expertise als LAG FW NRW in die Sachverständigenanhörung einbringen können.
Im vorliegenden Papier stellen wir unsere Positionen zu einem Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) aus zwei Perspektiven dar: Die Volljurist*innen des Netzwerks ada.nrw, die für das Modellprojekt 5 „Juristische Beratung und Qualifizierung“ tätig sind, stellen ausführlich dar, welche rechtlichen Aspekte im Rahmen eines LADG beachtet werden müssen (Teil 1). Diese Einschätzung ergänzen wir um eine sozialwissenschaftliche und psychsoziale Perspektive des Netzwerks ada.nrw (Teil 2).