Der Entwurf der CoronaAVPflegeundBesuche kann aktuell nur im Zusammenhang mit der Allgemeinverfügung zu den Testungen bewertet werden. Aufgrund der bereits aufgezeigten offenen Fragen zu den Testverordnungen des Bundes und allgemeinverfügt auch des Landes NRW mit den in dieser Phase noch nicht gegebenen Umsetzungsmöglichkeiten in zahlreichen Einrichtungen und Diensten, hält die LAG FW die kurzfristig vorgesehenen Anpassungen der AVPflegeundBesuche an eine noch nicht rechtlich und inhaltlich durchdrungene Testverordnung für verfrüht. Die Verunsicherung der Verantwortlichen für Einrichtungen und Dienste sowie der Bewohner*innen/Patienten*innen und deren Angehörigen würde zum jetzigen Zeitpunkt verstärkt. Gerade auch vor dem Hintergrund des derzeitigen Infektionsgeschehens in NRW darf es nach Auffassung der LAG FW in Sachen Teststrategie keine fatale Funktionslücke geben.