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Stellungnahme zur schriftlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend zum Antrag der Fraktion der SPD `NRW muss funktionieren: Mehr Anerkennung für die Beschäftigten in Kita und OGS

Die Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen (LAG FW NRW) bedankt sich für die Möglichkeit, zum Antrag „NRW muss funktionieren: Mehr Anerkennung für die Beschäftigten in Kita und OGS“ schriftlich Stellung zu nehmen.

Die Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen (LAG FW NRW) bedankt sich für die Möglichkeit, zum Antrag „NRW muss funktionieren: Mehr Anerkennung für die Beschäftigten in Kita und OGS“ schriftlich Stellung zu nehmen.

Dass die Ausbildungs- und Personalsituation in den Tageseinrichtungen für Kinder sowie im Bereich des Offenen Ganztags im Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend über diesen Antrag thematisiert werden, begrüßt die Freie Wohlfahrtspflege ausdrücklich. Durch die nach wie vor angespannte Lage des Personals in den Einrichtungen vor Ort und die daraus mancherorts resultierenden (Teil-)Schließungen ist es für die Beschäftigten noch herausfordernder, den fachlichen und eigenen Ansprüchen nach Bildung, Erziehung und Betreuung nachzukommen. Eine Entlastung des vorhandenen Personals durch Unterstützungsmaßnahmen und passgenaue Rahmenbedingungen sind notwendig, um qualitativ gute Bildungs- und Erziehungsarbeit zu leisten.

Die LAG FW NRW fordert schon seit Einführung des Offenen Ganztags in NRW eine gesetzliche Festlegung von Mindeststandards und eine auskömmliche Finanzierung. Auch wenn zwischenzeitig moderate Anpassungen der pauschalen Festbeträge des Landes erfolgten und dieser Festbetrag inzwischen mit 3% jährlich dynamisiert wird, kann weiterhin nicht von einer auskömmlichen Finanzierung der OGS gesprochen werden. Die eingesetzten (Landes)Pauschalen zzgl. des per Erlass vorgeschriebenen kommunalen Anteils reichen bei Weitem nicht aus, um ein qualitativ und fachlich angemessenes Angebot vorzuhalten, welches den Beschäftigten in OGS gerecht wird (vgl. hierzu das Positionspapier der LAG FW zur Finanzierung der OGS vom 26.8.2025).

Die Forderung, die Bedingungen der Beschäftigten in den Einrichtungen der frühkindlichen Bildung und im Ganztag zu verbessern, wird von der LAG FW NRW ausdrücklich begrüßt. Eine Vollfinanzierung der praxisintegrierten Ausbildung für Kita-Träger durch Erhöhung der zweckgebundenen Fördersätze im KiBiz, und zwar auch beispielsweise für die Ausbildung zur*zum Heilerziehungspfleger*in, um dem inklusiven Ansatzes auch in der Expertise zu begegnen sowie die Vergütung aller Ausbildungen (und Studiengänge) für Fachkräfte – auch der vollzeitschulischen – sind notwendige Schritte, um potenzielle Auszubildende zu gewinnen und binden.  Neben der Vergütung aller Ausbildungsformen ist die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Praxisanleitung unerlässlich. Gut ausgebildete Praxisanleiter*innen sind entscheidend, um Auszubildende fachlich zu begleiten, die Qualität der Ausbildung zu sichern und Abbrüche zu vermeiden. Daher fordern wir eine verbindliche Qualifizierung der Praxisanleitung sowie eine auskömmliche Refinanzierung der hierfür notwendigen Zeitressourcen. Dies ist umso dringlicher, da der notwendige Platzausbau den Bedarf an Fachkräften weiter erhöht, während gleichzeitig hohe Abbruchquoten in der Ausbildung – oft bedingt durch prekäre finanzielle Bedingungen – dem System dringend benötigten Nachwuchs entziehen.

Für OGS-Träger gibt es bislang noch nicht einmal eine anteilige Finanzierung der praxisintegrierten Ausbildung durch das Land. Ebenso wenig kann mit der personellen Ausstattung in OGS eine adäquate Begleitung während der Ausbildung stattfinden, was auch von den Fachschulen kritisiert worden ist. Nur ganz vereinzelt in NRW stellen Kommunen auf freiwilliger Basis hierfür zusätzliche Mittel bereit. Eine Vollfinanzierung durch das Land würde den Fachkräftemangel in diesem Bereich nachhaltig abmildern.

Eine angemessene und wertschätzende Anpassung der Vergütung und die Möglichkeit, auf Tarifsteigerungen kontinuierlich reagieren zu können sowie eine Entlastung der Beschäftigten durch eine Aufstockung an Personal und präventive Maßnahmen am Arbeitsplatz (Gesundheitsprävention und Arbeitsschutz) sind als Forderung zu begrüßen. Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen gehört auch zwingend eine Stärkung der Leitungsstrukturen. Wir bekräftigen unsere Forderung nach einer vollständigen Freistellung der Einrichtungsleitung sowie der Etablierung einer ständigen stellvertretenden Leitung, um die komplexe Steuerung der Einrichtungen und die Führung multiprofessioneller Teams dauerhaft zu sichern. Die grundsätzliche Wertschätzung sowie die tägliche Arbeitsrealität der Fach- und Ergänzungskräfte muss Mittelpunkt eines Denkens über das Personal sein, damit Interessierte gewonnen und Mitarbeitende gebunden werden können.

Die LAG FW NRW wertet auch die Forderung nach einer Verstetigung von Alltagshelfenden (Kita-Helfer*innen) bzw.  nach einer Rücknahme der Kürzungen im entsprechenden Programm als notwendigen Schritt, um die dringend notwendigen pädagogischen Fachkräfte bei nicht-pädagogischen Aufgaben zu entlasten. Ergänzend dazu unterstützt die LAG FW NRW ausdrücklich die im Antrag genannte Forderung nach Unterstützungskräften im Bereich der Verwaltung. Wie bereits 2023 in unseren Eckpunkten zur KiBiz-Novellierung dargelegt, sind zusätzliche Verwaltungskräfte unabdingbar, damit die Zeitressourcen der pädagogischen Fachkräfte und der Einrichtungsleitungen wieder vorrangig für die pädagogische Arbeit und Führungsaufgaben genutzt werden können. Ergänzend müssen hier auch digitale Lösungen zur Verwaltungsvereinfachung mitgedacht werden. Um die Bildungseinrichtungen nachhaltig zu stärken, braucht es auskömmliche Rahmenbedingungen. Ausfallzeiten sowie Vor- und Nachbereitungszeiten müssen ausreichend berücksichtigt werden, um sowohl den Bildungs- und Erziehungsauftrag nicht zu gefährden, als auch die Vereinbarkeit von Familie und Berufe für arbeitnehmende Eltern durch konstante Betreuung zu gewährleisten. 

Mit der Aktualisierung der Die Bildungsgrundsätze NRW verdeutlichen wird deutlich, wie vielfältig sich Bildung in unterschiedlichen Bereichen abbildet. Mit dem Fokus auf Vielfalt ist eine Ermittlung der Bedarfe und auch die Betrachtung der Bedürfnisse der einzelnen Kinder entscheidend, um Chancengerechtigkeit zu erlangen. Dazu ist ausreichendes Personal in qualitativer wie quantitativer Hinsicht notwendig. Um dem Leitgedanken „Chancen NRW“ auch tatsächlich zu entsprechen, benötigt es viele kleinere und größere Maßnahmen, um alle Akteur*innen im Elementar- und Primarbereich zu stärken. Dazu gehört eine auskömmliche Refinanzierung mit notwendigem Handlungsspielraum und ausreichend Gestaltungsfreiheit für das Personal, den Anforderungen auch gezielt nachzukommen.

Vor diesem Hintergrund bewertet die LAG FW die im Antrag formulierten Forderungen für ein funktionierendes NRW sowie das Anerkennen der wichtigen Aufgabe der Fach- und Arbeitskräfte in der (früh-)kindliche Bildung in Kita und OGS als sinnvoll und unterstützenswert. Dabei ist sicherzustellen, dass die Refinanzierung so gestaltet ist, dass alle Träger und Einrichtungen unabhängig von ihrer Größe gleichermaßen auskömmlich arbeiten können, um die Trägervielfalt in NRW zu erhalten.

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