Im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise erreichen uns seit mitunter Monaten vermehrt Berichte sozialer Einrichtungen, dass es ergänzend zu den Rettungsschirmen von Bund und Land kurzfristig wirksamer Liquiditätshilfen auf Darlehensbasis bedarf, um die Existenzsicherung sozialer Einrichtungen und der sozialen Dienste zu sichern. Die Wohlfahrtsverbände haben mehrfach darum gebeten, dass auch gemeinnützige Träger Zugang zu den NRW.BANK-Krediten für Unternehmen erhalten.