Forderungen der Freien Wohlfahrtspflege NRW zur Landtagswahl 2027
Am 25. April 2027 stimmen die Bürger*innen von Nordrhein-Westfalen über die politische Richtung in unserem Land ab. Bei der Landtagswahl wird darüber entschieden, wie sozial, gerecht und nachhaltig Nordrhein-Westfalen in den kommenden Jahren gestaltet wird. Als Freie Wohlfahrtspflege NRW bringen wir unsere fachliche Erfahrung, unsere Nähe zu den Menschen und unsere Verantwortung für den sozialen Zusammenhalt in diese Debatte ein. Unsere Verbände, Einrichtungen und Dienste sind täglich dort präsent, wo gesellschaftliche Herausforderungen konkret werden: in Kitas, Schulen, Beratungsstellen, Pflegeeinrichtungen, Angeboten der Eingliederungshilfe, der Jugend- und Familienhilfe, der Wohnungslosenhilfe, der Suchthilfe, der Integrationsarbeit und an vielen weiteren Orten.
Nordrhein-Westfalen steht vor großen Aufgaben: Armut und soziale Ausgrenzung müssen wirksam bekämpft, Teilhabemöglichkeiten gesichert, Bildungschancen verbessert und soziale Infrastrukturen verlässlich finanziert werden. Zugleich verschärfen Fachkräftemangel, demografischer Wandel, steigende Kosten, Wohnraummangel, Digitalisierung, Klimakrise und gesellschaftliche Polarisierung den Druck auf Menschen, Kommunen und Träger. Diese Entwicklungen betreffen nicht einzelne Politikfelder isoliert. Sie greifen ineinander und machen deutlich: Sozialpolitik ist eine zentrale Zukunftsfrage für Nordrhein-Westfalen.
Mit dieser Positionierung benennt die Freie Wohlfahrtspflege NRW zentrale Handlungsbedarfe sowohl aus Sicht der Menschen, die Unterstützung brauchen, als auch aus Sicht der Träger, die diese Unterstützung organisieren und leisten. Unser Ziel ist ein Nordrhein-Westfalen, in dem soziale Rechte verlässlich eingelöst werden, Angebote erreichbar bleiben und niemand aufgrund von Armut, Behinderung, Herkunft, Alter, Geschlecht, Krankheit, Pflegebedarf oder Wohnungsnot von gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen wird.
Die folgenden Kapitel zeigen in ihrer Vielfalt eine gemeinsame Linie: Nordrhein-Westfalen braucht eine starke, präventive und verlässliche soziale Infrastruktur. Sie ist keine freiwillige Zusatzleistung, sondern Grundlage für Demokratie, Zusammenhalt und wirtschaftliche Stabilität. Wer in Arbeit, Bildung, Pflege, Wohnen, Gesundheit, Integration, Kinderschutz, Inklusion, Engagement, Klimaschutz und Armutsbekämpfung investiert, stärkt nicht nur einzelne Zielgruppen, sondern das Gemeinwesen insgesamt. Gute Sozialpolitik verhindert Folgekosten, eröffnet Chancen und schafft Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Staates.
Das Subsidiaritätsprinzip ist dabei eine wesentliche Grundlage für eine leistungsfähige und vielfältige soziale Infrastruktur. Es verbindet die öffentliche Verantwortung für soziale Daseinsvorsorge mit der Erfahrung, Kompetenz und Gestaltungskraft der Freien Wohlfahrtspflege und anderer zivilgesellschaftlicher Akteur*innen. Für Nordrhein-Westfalen gilt es, dieses bewährte Zusammenspiel zu sichern und weiterzuentwickeln: durch verlässliche Rahmenbedingungen, die die Eigenständigkeit freier Träger stärken und ein partnerschaftliches Wahrnehmen sozialer Verantwortung ermöglichen.
Für die kommende Legislaturperiode erwarten wir daher politische Entscheidungen, die unsere soziale Infrastruktur dauerhaft absichern, Bürokratie abbauen, Fachkräfte gewinnen, Kommunen handlungsfähig machen und die Expertise freier Träger wirksam einbeziehen. Die Freie Wohlfahrtspflege NRW steht bereit, diesen Weg konstruktiv mitzugestalten.
Kirsten Schwenke
Vorsitzende der
Freien Wohlfahrtspflege NRW
Menu
Kapitel I: Armutsbekämpfung
1.1 Armutsprävention und soziale Teilhabe stärken
Armut und soziale Ausgrenzung verharren seit Jahren auf hohem Niveau. Die strukturellen Ursachen und mögliche Lösungen sind bekannt. Dennoch hat das Land NRW entgegen der Ankündigung im Koalitionsvertrag 2022 bis 2027 weder eine Strategie zur Armutsprävention und -bekämpfung entwickelt noch Strukturen für eine Selbstvertretung geschaffen.
Auch die Daten des Sozialberichts werden nicht systematisch genutzt, um Maßnahmen abzuleiten. Armut und Ausgrenzung lassen sich nur verringern, wenn alle maßgeblichen Beteiligten, inklusive der Betroffenen selbst, vorhandene Daten und Lösungen auf Umsetzung prüfen und in politische Prozesse einbringen. Zudem fehlt der politische Wille, Armut präventiv anzugehen und die dazu nötigen Maßnahmen finanziell ausreichend zu unterstützen.
Unsere Forderungen:
Wir brauchen einen Perspektivwechsel. Die aktuelle Politik individualisiert Armut und normalisiert Armutsfürsorge als geeignete Maßnahme zur Armutsbekämpfung. Dies geschieht beispielsweise durch die Unterstützung der Institutionalisierung der Tafeln. Doch statt einer Almosenpolitik braucht es ressortübergreifende Armutsprävention.
Wir fordern
- die Schaffung einer Struktur, die Armutsprävention, Armutsbekämpfung und die Verringerung sozialer Ausgrenzung prioritär betrachtet, ressortübergreifend koordiniert und klare Zuständigkeiten sowie Maßnahmen und messbare Ziele formuliert,
- eine regelmäßige Berichterstattung über den Sozialbericht hinaus sowie ein Monitoring der Maßnahmen im Landtag,
- die Einrichtung und transparente Ausweisung eines mehrjährigen, auskömmlichen Budgets für Armutsprävention und -bekämpfung über die Legislaturperiode sowie
- eine landesweite stabile Finanzierung von Teilhabe- und Beratungsinfrastrukturen, beispielsweise Schuldnerberatung, Quartiersarbeit, Begegnungsorte und Sozialberatung für von Ausgrenzung betroffene Gruppen.
1.2 Jugendarmut konsequent bekämpfen
Rund ein Viertel der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in NRW ist von Armut betroffen. Jugendarmut wirkt weit über die aktuelle Lebenslage hinaus: Sie begrenzt Bildungs- und Entwicklungschancen, erschwert Teilhabe und erhöht das Risiko dauerhafter Benachteiligung. Besonders kritisch sind Übergänge, beispielsweise in die weiterführende Schule oder von der Schule in Ausbildung. Hier entscheidet sich, ob sich Armut verfestigt oder überwunden werden kann.
Jugendarmut ist vor allem Folge von Familienarmut und ungleichen strukturellen Rahmenbedingungen. Entscheidend sind insbesondere:
- ungleiche Bildungschancen und frühe Selektion im Bildungssystem,
- unsichere und unzureichend begleitete Übergänge in Ausbildung und Arbeit,
- steigende Wohnkosten und fehlender bezahlbarer Wohnraum für junge Menschen,
- komplexe, teils schwer zugängliche Unterstützungssysteme sowie
- kumulative Belastungslagen (materiell, psychosozial, gesundheitlich).
Diese Benachteiligungen wirken nicht isoliert, sondern verstärken sich gegenseitig und verfestigen soziale Ungleichheit.
Unsere Forderungen:
Jugendarmut muss als ressortübergreifende Querschnittsaufgabe behandelt werden. Nötig ist eine verbindliche Landesstrategie, die Prävention, Teilhabe und Übergänge systematisch verbindet.
Zentrale Ansatzpunkte zur Bekämpfung von Jugendarmut sind:
- Armutsfeste Bildungs- und Unterstützungsstrukturen: Ausbau von Schulsozialarbeit, Jugendsozialarbeit, psychosozialer Begleitung und finanzieller Bildung.
- Verlässliche Übergangssysteme: niedrigschwellige, aufsuchende Unterstützung beim Übergang Schule–Beruf, insbesondere für mehrfach benachteiligte junge Menschen.
- Bezahlbares Wohnen: gezielte Förderung von Wohnraum für junge Erwachsene, Auszubildende und Careleaver.
- Teilhabe sichern: unbürokratischer Zugang zu Mobilität, digitaler Ausstattung sowie kulturellen und sozialen Angeboten.
- Datenbasierte Steuerung: systematische Erfassung und sozialräumliche Auswertung von Jugendarmut als Grundlage für gezielte Maßnahmen.
Wirksame Armutsbekämpfung braucht eine leistungsfähige soziale Infrastruktur. Dafür sind dauerhafte Finanzierung, verlässliche Qualitäts- und Erreichbarkeitsstandards sowie ausreichend Fachpersonal nötig. Gerade in belasteten Kommunen braucht es eine stärkere sozialräumliche Ausrichtung und eine verbindliche Kooperation von Schule, Jugendhilfe, Arbeitsförderung und Sozialplanung.
1.3 Menschen mit Armutserfahrung stärker beteiligen
Die Beteiligung von Menschen mit Armutserfahrung an politischen Prozessen ist zentral für Armutsbekämpfung und Demokratieförderung. Die Beteiligung armutsbetroffener Menschen im Rahmen eines gleichlautenden Förderaufrufs der Landesregierung von 2025 war ein wichtiger Schritt in Richtung Teilhabe und Selbstvertretung. Der Förderaufruf wird jedoch weder fortgesetzt noch werden nachhaltige Strukturen aufgebaut.
Langfristige Lösungen unter Beteiligung und Selbstvertretung armutserfahrener Menschen brauchen langfristig angelegte Prozesse. Die hierfür erforderlichen Mittel müssen in den Landeshaushalt eingestellt werden.
Es braucht einen Perspektivwechsel: Wer Menschen mit Armutserfahrung gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht und ihre Perspektiven politisch einbezieht, wirkt Spaltung entgegen und stärkt das demokratische Miteinander.
Unsere Forderungen:
- Langfristige Förderungen ermöglichen: Haushaltsgesetz und Förderrichtlinien so ändern, dass Strukturen und Projekte zur Beteiligung und Selbstvertretung armutserfahrener Menschen gefördert werden.
- Landesweite Struktur aufbauen: Schaffen einer Landeskoordination zur Unterstützung lokaler und regionaler Selbstvertretungsgruppen für die Beratung, Qualifizierung, Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit.
- Mindeststandards für Beteiligung festlegen: Es braucht Leitlinien mit Mindeststandards für die Beteiligung armutserfahrener Menschen, etwa in der Sozialplanung oder bei der Programmentwicklung.
Die Finanzierung von Selbstvertretungsstrukturen kann dadurch gesichert werden, dass das Land pro armutsbetroffener Person regelhaft einen Euro zweckgebunden bereitstellt.
Armutsbekämpfung ist Aufgabe aller Ministerien. Dafür braucht es verbindliche Zusammenarbeit, Vernetzung und gemeinsame Strukturen auf allen Fachebenen.
1.4 Digitale Teilhabe sichern und Ausgrenzung verhindern
Die zunehmende Digitalisierung in den Verwaltungen überfordert Menschen, denen Endgeräte, Internetzugang oder digitale Kompetenzen fehlen. Leistungen, auf die sie einen gesetzlichen Anspruch haben, sind für sie oft nur schwer oder gar nicht erreichbar.
Darüber hinaus führt Digitalisierung zu Ausgrenzung in vielen Lebensbereichen. Arztterminvereinbarungen und die Buchung des Deutschlandtickets werden zu unerreichbaren Hürden, und Unterlagen fürs Jobcenter können ohne digitalen Zugang nicht eingereicht werden. Die Verantwortung dafür, den digitalen Anschluss nicht zu verlieren, wird den Betroffenen zugeschrieben.
Dabei wird stillschweigend vorausgesetzt, dass alle Menschen über die finanziellen Mittel für geeignete Hard- und Software verfügen. Die Regelleistungen der Leistungsberechtigten decken das jedoch nicht ab, und analoge Zugänge werden im Namen des Bürokratieabbaus eingeschränkt.
Unsere Forderungen:
- Recht auf analogen Zugang sichern: Es braucht Vorgaben für alle Behörden, dass diese dauerhaft analog und telefonisch erreichbar bleiben.
- Wunsch- und Wahlrecht beim Zugangsweg verankern: Bei Verwaltungsleistungen muss der Zugang (online/analog/telefonisch) frei wählbar sein, Fristen dürfen nicht an digitale Erreichbarkeit geknüpft sein.
- Digitale Servicepunkte in Ämtern ausbauen: In allen relevanten Behörden muss es frei zugängliche Servicecenter oder Terminals mit Druck- sowie Scanmöglichkeit und qualifizierte Unterstützer*innen geben.
- Endgeräte- und Datenzugang ermöglichen: Es braucht eine Landesinitiative zur Erweiterung der Grundsicherungen nach SGB II (Grundsicherung) und XII (Sozialhilfe), um regelmäßige Leistungen für geeignete Endgeräte, notwendige Software sowie Datenvolumen und Internetkosten zur digitalen Teilhabe bereitzustellen.
- Nutzerzentrierte Entwicklung verpflichtend machen: Bei landesweiten IT-Fachverfahren und Portalen müssen verbindliche Standards für eine einfache und verständliche Nutzung eingeführt und mit Betroffenen getestet werden.
1.5 Landesresozialisierungs- und Opferschutzgesetz einführen
Eine flächendeckende und verbindliche Versorgung für straffällig gewordene Menschen wäre eine konsequente Folge des verfassungsrechtlichen Resozialisierungsanspruchs. Die fehlt allerdings, mit gravierenden Folgen. Straffällig gewordene Menschen, deren Familien und Angehörige sowie Opfer von Straftaten werden oft allein gelassen. Chancen auf die Wiederherstellung eines gelingenden gesellschaftlichen Zusammenlebens und Kriminalprävention werden nicht ausreichend genutzt.
Die Freie Straffälligenhilfe ist neben Justizvollzug und ambulantem sozialen Dienst eine zentrale Säule für Resozialisierung und Opferschutz. In NRW gerät sie wegen unzureichender Refinanzierung und fehlender Planungssicherheit zunehmend unter Druck. Kürzungen im Landeshaushalt führten bereits zu Leistungseinschränkungen bis hin zur Einstellung einzelner Angebote. Das betrifft nicht nur die Freie Wohlfahrtspflege, sondern auch die Justiz, die auf die Zusammenarbeit mit der Straffälligenhilfe angewiesen ist. Wo die Freie Straffälligenhilfe wegen fehlender Refinanzierung wegbricht, müssen überlastete soziale Dienste der Justiz einspringen. Die Leidtragenden sind die Betroffenen.
Seit Jahrzehnten werden Leistungen der Freien Straffälligenhilfe überwiegend über anteilige Projektförderungen des Justizministeriums NRW finanziert. Damit entscheidet weniger der fachliche Bedarf als die jährliche Haushaltslage über die Versorgungsstruktur. Eine landesweite Konzeption, welche Leistungen für wirksame Resozialisierung und nachhaltigen Opferschutz erforderlich sind und wie Justizvollzugsanstalten, ambulante Dienste der Justiz und Freie Straffälligenhilfe zusammenwirken sollen, fehlt.
Das Strafvollzugsgesetz NRW greift zu kurz, weil es vor allem die Haftzeit und justizielle Ressourcen in den Blick nimmt. Resozialisierung ist jedoch deutlich umfassender zu begreifen, sowohl im Hinblick auf Zeiträume außerhalb der Haft als auch im Hinblick auf die betroffenen Menschen. Es fehlt eine haushaltsunabhängige Definition fachlich notwendiger Leistungen sowie eine verlässliche, flächendeckende Regelung von Ausgestaltung und Koordinierung einer Angebotsstruktur, die Ansprüche, Finanzierung und Planbarkeit sichert.
Unsere Forderungen:
Die Landesregierung hat die beschriebene Problematik 2022 im Koalitionsvertrag anerkannt und ein Landesresozialisierungs- und Opferschutzgesetz angekündigt. Dadurch sollten die Freie Straffälligenhilfe gestärkt sowie die Koordination und Vernetzung verbessert werden. Die Umsetzung steht aus. Deshalb fordern wir die kommende Landesregierung auf, ein Resozialisierungs- und Opferschutzgesetz zu erarbeiten und alle relevanten Beteiligten, einschließlich der Freien Straffälligenhilfe, von Beginn an einzubeziehen. Schleswig-Holstein, Saarland und Hamburg sind diesen Schritt bereits gegangen, sodass sich NRW an den dort gemachten Erfahrungen orientieren kann.
Ein Resozialisierungs- und Opferschutzgesetz kann die Versorgungsqualität deutlich und dauerhaft verbessern. Wichtige Aspekte sind dabei:
- Individuelle Leistungsansprüche auf gesetzlich festzuschreibende Resozialisierungsmaßnahmen müssen geschaffen werden. Es braucht eine einheitliche, verbindliche und flächendeckende Versorgungsstruktur.
- Die Vernetzung von justiziellen Unterstützungsmaßnahmen und solchen in freier Trägerschaft, etwa beim Übergangsmanagement im Zuge der Haftentlassung, muss strukturiert und aufeinander abgestimmt werden, um Versorgungslücken und Doppelarbeit zu vermeiden.
- Die Themen Resozialisierung und Opferschutz müssen als gesamtgesellschaftliche Aufgaben anerkannt und folglich aufgrund ihrer Vielschichtigkeit politisch ressortübergreifend angegangen werden.
- Behördliche Kooperationen (etwa beim Beantragen von Ausweispapieren) müssen auf die institutionellen Bedingungen des Strafvollzugs abgestimmt und die behördlichen Leistungen für inhaftierte Menschen zugänglich gemacht werden.
- Gemäß dem Prinzip des Freiheitsentzugs als Ultima Ratio müssen alternative und ambulante Maßnahmen zur Haftvermeidung gefördert und bereitgehalten werden.
- Konzepte, die über die klassische Strafverfolgung hinausgehen und auf die nachhaltige Wiedergutmachung des durch eine Straftat verursachten Schadens abzielen, müssen gefördert werden.
Kapitel II: Pflege, Gesundheit und Alter
2.1 Landesrechtliche Steuerung in der stationären Pflege stärken – für die Bewohner*innen, die Mitarbeiter*innen und die Leistungserbringer*innen
Mit der Reform des nordrhein-westfälischen Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) und der entsprechenden Durchführungsverordnung (WTG-DVO) werden etliche neue Anforderungen in der stationären Pflege eingeführt: neue technische Standards, Dokumentations- und Meldepflichten sowie verschärfte Anforderungen an Wohn- und Raumqualität. Das belastet sowohl die Bewohner*innen wegen steigender Eigenanteile als auch die Leistungserbringer*innen, weil neue Aufgaben sowie Investitionen finanziell ungenügend abgesichert sind.
Pflegende sollten durch das Bundesgesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP-Gesetz) gestärkt werden. Es zielt auf Bürokratieabbau, mehr Vertrauen in fachliches Handeln und eine Entlastung der Pflegepraxis ab. Davon ist im neuen WTG und der WTG-DVO nur wenig zu spüren. Anstelle von Entbürokratisierung tritt Bürokratieverlagerung. Das belastet vor allem die Pflegenden, anstatt sie nach dem Beifall der Coronazeit nun auch strukturell zu entlasten.
Für die Einrichtungen kommt verschärfend hinzu, dass die für die Leistungserbringung erforderlichen Festsetzungsbescheide gemäß der Verordnung zur Ausführung des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen (APG DVO) durch die örtlichen oder überörtlichen Sozialhilfeträger stark verzögert erfolgen, sodass die Einrichtungen in der Zwischenzeit unter gravierenden Liquiditätsbelastungen leiden.
Unsere Forderungen:
Um Investitionskosten sozialverträglich zu gestalten, fordern wir:
- das Vermeiden weiter steigender Kostenbelastungen für die Bewohner*innen stationärer Pflegeeinrichtungen in NRW. Dazu bedarf es auch einer Weiterentwicklung der öffentlichen Investitionskostenförderung für stationäre Pflegeeinrichtungen.
- dass die örtlichen oder überörtlichen Sozialhilfeträger Festsetzungsbescheide von Kostenansätzen gemäß APG DVO ebenfalls schnellstmöglich nach Antragstellung erlassen. So wird die Liquidität und unter Umständen sogar das wirtschaftliche Überleben der Leistungserbringer*innen abgesichert. Die damit verbundene Planungssicherheit ist dabei zentral.
- dass Förderprogramme auf Bundes- oder Landesebene für Träger pflegerischer Einrichtungen zugänglich werden und eine Antragsberechtigung der Träger sichergestellt wird. Die Förderbedingungen sollten so konzipiert sein, dass sie den tatsächlichen Anforderungen der Altenhilfeeinrichtungen entsprechen. So entlastet eine Förderung durch nicht rückzahlbare Zuschüsse die Bewohner*innen und vor allem auch die Sozialhilfe nachhaltig.
Für einen BEEP-konformen Bürokratieabbau für die Pflege müssen folgende Punkte im WTG verankert werden:
- Vermeiden von unnötigen Doppelprüfungen der verschiedenen Aufsichtsorgane.
- Konzentration der Prüfberichte auf Kernaussagen und wesentliche Mängel durch standardisierte und einheitliche Ergebnisberichte statt umfangreicher Vollberichte.
- Konzentration bußgeldbewehrter Tatbestände auf durch Leistungserbringer*innen verschuldete und definierte sicherheitsrelevante Kernpflichten.
Versorgungsqualität in der Pflege entsteht nicht durch eine zunehmende Detailregulierung, sondern durch verlässliche Rahmenbedingungen, qualifiziertes Personal und ausreichend Zeit für Pflege und soziale Betreuung.
2.2 Digitalisierung in der Pflege ausreichend refinanzieren
Digitale Angebote können die Pflegepraxis wirksam entlasten, werden aber bislang nicht ausreichend refinanziert. Eine unzureichende Investitionskostenrefinanzierung verhindert, dass digitale Lösungen flächendeckend und verlässlich eingesetzt werden können. Das verschärft den Druck auf ohnehin knappe Personal- und Zeitressourcen. Eine gesicherte Finanzierung digitaler Infrastruktur ist deshalb Voraussetzung dafür, dass Digitalisierung tatsächlich zu mehr Effizienz und Entlastung in der Pflege beitragen kann.
Mit der verpflichtenden Einführung digitaler Melde- und Anzeigeverfahren – etwa über Pfad-WTG oder elektronische Meldesysteme – wächst der administrative Aufwand für Pflegeeinrichtungen weiter. Solange analoge Verfahren nicht zugleich abgebaut werden und Investitionen sowie Schulungen nicht verlässlich gefördert sind, entsteht keine echte Vereinfachung, sondern zusätzliche Dauerbelastung. Das trifft insbesondere kleinere und freigemeinnützige Träger. Hinzu kommt, dass bislang eine klare gesetzliche Grundlage für die Refinanzierung fehlt.
Unsere Forderungen:
Digitale Angebote und Softwarelösungen müssen als unverzichtbarer Bestandteil moderner Pflegeinfrastruktur refinanziert werden. Notwendig ist ein landesweites Förderprogramm, das Software, Schulungen und laufenden IT-Betrieb dauerhaft und auskömmlich absichert. Werden digitale Melde- und Anzeigeverfahren eingeführt, müssen analoge Parallelstrukturen zugleich entfallen. Digitalisierung darf nicht zu zusätzlicher Mehrfacherfassung führen, sondern muss zu echter Entlastung beitragen. Deshalb braucht es eine gesetzliche Grundlage für den Einsatz und die Refinanzierung digitaler Arbeitsmittel. Des Weiteren sollte geprüft werden, ob und inwieweit die Anzahl der vorhandenen digitalen Portale sinnvoll zusammengefasst und verringert werden kann.
2.3 Gesundheitliche Prävention nachhaltig stärken
Bestehende Präventionsangebote sind in der Bevölkerung bislang kaum bekannt, nicht ausreichend verfügbar und häufig nur begrenzt abgesichert, etwa wenn ihre Finanzierung projektbezogen oder zeitlich befristet erfolgt.
Die Kommunen sind nach § 71 SGB XII verpflichtet, Leistungen der Altenhilfe bereitzustellen. § 4 APG NRW verpflichtet zudem Kreise und kreisfreie Städte, pflegerische Angebote für ältere, pflegebedürftige und von Pflegebedürftigkeit bedrohte Menschen vorzuhalten, wenn diese Angebote dazu beitragen, bestehenden oder künftigen Pflegebedarf zu vermeiden oder zu verringern. Die Träger der Freien Wohlfahrtspflege erfüllen subsidiär den Bereitstellungs- und Versorgungsauftrag der öffentlichen Hand unter der Voraussetzung hinreichender finanzieller und regulatorischer Sicherheiten. Beide Vorschriften setzen damit auf Prävention, sind für das Umsetzen in der Praxis aber nicht konkret genug.
Unsere Forderungen:
Die nächste Landesregierung sollte in NRW folgende grundlegenden Voraussetzungen schaffen:
- Nachhaltiges Stärken von Präventionsangeboten,
- verlässliche Finanzierungsmodelle,
- Verknüpfung von Prävention und Pflegepraxis, um die Zugangsbarrieren aufseiten von Anbieter*innen und Nutzer*innen zu minimieren,
- Stärken der interprofessionellen Zusammenarbeit von Ärzt*innen und Pflegenden sowie
- Operationalisieren des § 4 APG NRW mit einer Definition von Mindeststandards für dessen Umsetzung.
Durch den Aufbau und den Ausbau präventiver Angebote kann Pflegebedürftigkeit frühzeitig begegnet werden. Dies ist besonders erfolgreich, wenn bestehende Angebote und Maßnahmen bekannter und für die Menschen leichter zugänglich werden.
2.4 Sektorenübergreifende und lebensweltnahe Versorgungsansätze in der Pflege stärken
Die stark voneinander getrennten Versorgungsstrukturen in der Pflege werden den individuellen Bedarfen pflegebedürftiger Menschen nicht ausreichend gerecht. In der Lebensrealität verlaufen die Bedarfe der Menschen in häuslicher, teilstationärer und stationärer Versorgung oft fließend, während die gesetzlich geregelten Versorgungsformen klare Grenzen ziehen. Notwendig ist daher eine stärkere Ausrichtung an den tatsächlichen Lebenssituationen und Unterstützungsbedarfen der Pflegebedürftigen. Neben den körperlichen Pflegebedarfen werden Bedürfnisse nach sozialer Teilhabe und die Chancen der Ressourcenförderung in der Pflege und Prävention nur unzureichend in den bestehenden Systemen abgebildet. Die sektorierten Leistungsbereiche orientieren sich an klar definierten Versorgungssettings, die die vielseitigen Bedarfe der Pflegebedürftigen in der Praxis nicht hinreichend abbilden.
Unsere Forderungen:
Die Landesregierung muss einen neuen Impuls für die Weiterentwicklung der Pflege setzen und ein Forum schaffen, in dem alle relevanten Akteur*innen offen über neue Wege der Beratung, Begleitung und Versorgung pflegebedürftiger sowie von Pflegebedürftigkeit bedrohter Menschen beraten können. Im Mittelpunkt sollten dabei das Wohlbefinden der Menschen und ihre jeweiligen Lebenswelten stehen. Auf dieser Grundlage braucht es verlässliche finanzielle Rahmenbedingungen.
Kapitel III: Tageseinrichtungen für Kinder
3.1 Kita-Finanzierung verlässlich und auskömmlich gestalten
Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen stehen unter erheblichem strukturellen und finanziellen Druck. Fachkräftemangel, steigende Anforderungen an Qualität und Inklusion sowie eine unzureichende Finanzierung gefährden verlässliche Betreuung und frühkindliche Bildung. Die Folgen sind reduzierte Betreuungszeiten, Gruppenschließungen und ein dauerhafter Krisenmodus. Für freie und kommunale Träger wächst dadurch der wirtschaftliche und organisatorische Druck bis hin zur Existenzgefährdung, weil sie strukturelle Defizite vorfinanzieren müssen. Zugleich führen regional sinkende Geburtenzahlen teilweise zu Überkapazitäten, während andernorts die Nachfrage weiter steigt. Das bestehende Refinanzierungssystem bildet diese Unterschiede nicht ab und verschärft die Unsicherheit.
Die wissenschaftlich belegte Bedeutung frühkindlicher Bildung lässt die Erwartungen an Kitas als Bildungs-, Förder- und Sozialisationsorte stetig steigen. Eine entsprechende finanzielle und multiprofessionelle personelle Ausstattung fehlt jedoch. Zusätzliche Aufgaben in Inklusion, Sprachbildung, Dokumentation, Elternarbeit, Kinderschutz und Sozialraumarbeit überlasten Fachkräfte und Träger zunehmend.
Ursache ist ein Zusammenspiel aus strukturellen, finanziellen und arbeitsmarktpolitischen Faktoren. Das Land NRW wird seiner Verantwortung für eine verlässliche Infrastruktur frühkindlicher Bildung noch nicht ausreichend gerecht. Das Kinderbildungsgesetz bietet trotz einiger positiver Entwicklungen leider noch keine auskömmliche, dynamische Finanzierung der tatsächlichen Betriebskosten. Steigende Sach- und Gebäudekosten sowie zusätzliche gesetzliche Anforderungen werden verzögert und unvollständig refinanziert. Auch die Trägeranteile sind vielerorts nicht mehr tragbar: Statt sinnvoller Co-Finanzierung bewirken sie strukturelle Unterfinanzierung, verlagern staatliche Verantwortung auf freie Träger und gefährden besonders gemeinnützige Organisationen.
Hinzu kommt ein qualitativ begründeter Mehrbedarf an Fachkräften, der durch zu geringe Ausbildungskapazitäten, hohe Belastungen und unzureichend attraktive Arbeitsbedingungen verschärft wird.
Unsere Forderungen:
Das Land Nordrhein-Westfalen sollte in der Weiterentwicklung des Kinderbildungsgesetzes eine dauerhaft auskömmliche, transparente und dynamisierte Finanzierung sichern und die Trägeranteile abschaffen. Eine Sockelfinanzierung muss Risiken durch Belegungsschwankungen und unterschiedliche Betreuungszeiten mindern. Ziel ist ein System frühkindlicher Bildung und Betreuung, in dem pädagogische Qualität verlässlich möglich ist.
3.2 Verlässlichkeit der Kindertagesbetreuung garantieren
Eine zentrale sozialpolitische Herausforderung in der Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen ist die Verlässlichkeit der Angebote für Kinder und Familien. Diese Entwicklung ist kein kurzfristiges Phänomen, sondern Ausdruck struktureller Überforderung. Träger müssen verlässliche Angebote unter Bedingungen sichern, die personell und finanziell unzureichend abgesichert sind.
Aufgrund des anhaltenden Fachkräftemangels und unzureichender Finanzierung kommt es zu eingeschränkten Öffnungszeiten, Notbetreuungssituationen und temporären Gruppenschließungen.
Die Folgen reichen weit über das Betreuungssystem hinaus. Fehlende Verlässlichkeit erschwert insbesondere Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Arbeitszeiten werden reduziert und die Erwerbstätigkeit wird eingeschränkt. Das belastet Familien und hat zugleich gesamtgesellschaftliche und wirtschaftliche Folgen, gerade angesichts des Fachkräftemangels auf dem gesamten Arbeitsmarkt.
Hinzu kommt eine erhebliche Bürokratiebelastung: Dokumentationspflichten, komplexe Förderverfahren und unklare Zuständigkeiten binden personelle Ressourcen, die für die pädagogische Arbeit fehlen.
Unsere Forderungen:
Es braucht ein landesweites Gesamtkonzept zur Gewinnung und Sicherung multiprofessioneller Fachkräfte. Dazu gehören mehr Ausbildungs- und Studienplätze, bessere Anerkennungsverfahren bei ausländischen Fachkräften sowie wirksame Maßnahmen zur Entlastung und Bindung von Fachkräften. Ausbildungsplätze und Praxisanleitung in Kitas müssen vollständig finanziert werden. Auszubildende dürfen nicht auf den Personalschlüssel angerechnet werden, sondern sollen in gut ausgestatteten Teams lernen. Auch modulare Ausbildungsgänge, die formale, non-formale und informelle Qualifikationen einbeziehen, sollten weiterentwickelt werden.
Für verlässliche Betreuungsangebote braucht es verbindliche Regelungen zur Vertretung sowie zur Berücksichtigung von Ausfallzeiten. Zugleich müssen bürokratische Anforderungen deutlich reduziert und Verwaltungsprozesse vereinfacht sowie digital unterstützt werden, damit mehr Zeit für die Arbeit mit Kindern bleibt.
Die Qualität der Kindertagesbetreuung lässt sich durch verbindliche strukturelle Rahmenbedingungen sichern. Dazu gehören realistische Fachkraft-Kind-Relationen, verlässliche Vertretungsregelungen, angemessene Gruppengrößen sowie eine bedarfsgerechte räumliche und materielle Ausstattung.
Zur Qualitätssicherung müssen zudem Leitungs- und Fachberatungssysteme nachhaltig gestärkt bleiben. Fachberatung ist zentral für das Umsetzen gesetzlicher Anforderungen, die Qualitätsentwicklung und die Begleitung von Einrichtungen in komplexen Situationen. Verlässliche Betreuungszeiten für Familien bleiben dabei ein Schlüssel für Teilhabe, Bildungsgerechtigkeit und wirtschaftliche Stabilität.
3.3 Inklusion in Kitas strukturell stärken
Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen stehen zunehmend vor der Aufgabe, Kinder mit sehr unterschiedlichen und komplexen Unterstützungsbedarfen inklusiv zu betreuen. Dazu zählen Kinder mit (drohenden) Behinderungen, Entwicklungsverzögerungen, psychischen Belastungen sowie Kinder aus prekären Lebenslagen. Der Anspruch auf Teilhabe und inklusive Bildung ist gesellschaftlich und gesetzlich anerkannt, kann in der Praxis aber oft nicht ausreichend unterstützt werden.
Neben der notwendigen Zusammenarbeit verschiedener Professionen bestehen erhebliche bürokratische Hürden, etwa bei Bedarfsermittlung, Beantragung und Abrechnung von Teilhabe- und Förderleistungen. Je nach Zuständigkeit von Landschaftsverbänden, Krankenkassen oder kommunaler Jugendhilfe sind die Verfahren kompliziert und langwierig.
Ursachen sind vor allem unzureichende personelle und finanzielle Ausstattung sowie komplexe, wenig praxistaugliche Förderstrukturen. Zusätzliche Bedarfe werden häufig nur über bürokratische Einzelfalllösungen abgedeckt, die oft erst spät wirksam werden, weil Bewilligungsverfahren Monate dauern. Das schafft für Träger erhebliche Unsicherheiten, da Unterstützung vorfinanziert werden muss und Personal kaum verlässlich geplant werden kann.
Für die inklusive Arbeit braucht es multiprofessionelle Teams aus Psychologie, Sozialer Arbeit, Medizin und weiteren Disziplinen sowie fundierte Kenntnisse des Lebens- und Lernumfeldes der Kinder, Analysefähigkeit und einen systemischen Blick. Dies können pädagogische Fachkräfte allein nicht leisten.
Unsere Forderungen:
Das Land Nordrhein-Westfalen sollte Inklusion in Kitas strukturell stärken und als Regelleistung verlässlich absichern. Dafür braucht es pauschalierte, bedarfsgerechte Finanzierungsmodelle, die es ermöglichen, zusätzliche personelle Ressourcen flexibel und frühzeitig einzusetzen.
Zudem müssen Zuständigkeiten zwischen Jugendhilfe, Eingliederungshilfe, Gesundheitssystem und Schule besser verzahnt und vereinfacht werden. Träger übernehmen heute oft eine koordinierende Rolle zwischen diesen Systemen, ohne dass der dafür nötige Zeit-, Personal- und Organisationsaufwand refinanziert wird. Teilhabe als Menschenrecht muss entsprechend der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen umgesetzt werden.
Der Ausbau multiprofessioneller Teams und gezielte Fort- und Weiterbildungsangebote für pädagogische Fachkräfte sollten landesweit gefördert und verbindlich etabliert werden. Interdisziplinäre Kooperation muss zudem verbindlicher Bestandteil der Ausbildung in Fachschulen für Sozialpädagogik und Hochschulstudiengängen der Frühen Bildung werden.
Die Qualität inklusiver Arbeit braucht verbindliche Standards: klare Vorgaben zur Personalausstattung, zusätzliche Zeitkontingente für Fallbesprechungen, Netzwerkarbeit und Kooperation sowie eine angemessene Refinanzierung aller damit verbundenen Aufgaben.
Erforderlich ist außerdem der Ausbau und die Finanzierung von Fachberatungs- und Unterstützungsstrukturen, um Einrichtungen in ihrer inklusiven Arbeit nachhaltig zu begleiten. Inklusion darf weder vom Engagement Einzelner noch von der Finanzkraft von Kommunen oder Trägern abhängen, sondern muss landesweit gleichwertig ermöglicht werden. Inklusive Arbeit darf nicht erst finanziert werden, wenn ein anerkannter Förderbedarf vorliegt. Nötig ist eine trägerunabhängige Grundfinanzierung inklusiver Strukturen.
3.4 Kinderschutz in Kitas systematisch absichern
Kindertageseinrichtungen sind wichtige Schutz- und Vertrauensorte für Kinder. Durch den regelmäßigen Kontakt im Alltag können Fachkräfte Veränderungen wahrnehmen und Anzeichen von Belastungen, Vernachlässigung oder Gewalt frühzeitig erkennen. Damit leisten Kitas einen unverzichtbaren Beitrag zum präventiven Kinderschutz.
Diese Verantwortung ist in den vergangenen Jahren deutlich gewachsen. Einrichtungen sind stärker gefordert, Risiken frühzeitig zu erkennen, Maßnahmen zu dokumentieren sowie eng mit der Jugendhilfe zu kooperieren. Für diese Aufgaben fehlen vielerorts jedoch ausreichende strukturelle Zeit- und Personalressourcen.
Kinderschutz braucht verbindliche Rahmenbedingungen. Dauerhafte Überlastungen der Einrichtungen gefährden nicht nur die pädagogische Qualität, sondern auch die Fähigkeit von Einrichtungen, den Kinderschutz konsequent wahrzunehmen.
Unsere Forderungen:
Kinderschutz muss als eigenständige Qualitätsaufgabe in der Kindertagesbetreuung strukturell abgesichert werden. Dafür braucht es verbindliche und refinanzierte Zeitressourcen für Schutzkonzepte, Risikoanalysen, Fallberatung, Dokumentation, Präventionsarbeit und Kooperation mit externen Stellen.
Darüber hinaus braucht es stabile personelle Rahmenbedingungen. Nur mit ausreichendem Personal und entlasteten Leitungen können Kitas ihren Schutzauftrag verantwortungsvoll erfüllen. Kinderschutz darf nicht von der Finanzkraft einzelner Träger oder Kommunen abhängen, sondern muss landesweit verbindlich gewährleistet werden.
Notwendig sind außerdem flächendeckend zugängliche Fachberatung und niedrigschwellige Unterstützungsstrukturen für Einrichtungen und Träger. Leitungen und Teams müssen regelmäßig fortgebildet und in Kinderschutzfällen verlässlich begleitet werden.
Kapitel IV: Hilfen für Menschen mit Behinderung
4.1 Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes konsequent voranbringen
Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) stagniert seit Jahren. Der Landesrahmenvertrag nach § 131 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) und die Vereinbarungen zur Weiterentwicklung des Systems bieten eine tragfähige Grundlage, um das BTHG und die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) in NRW zügig umzusetzen.
Reformdiskussionen zum SGB IX kehren anscheinend von Errungenschaften der vergangenen Jahrzehnte ab. Personenzentrierte, bedarfsdeckende Leistungen und das sozialrechtliche Dreieck zwischen Menschen mit Behinderung, Leistungserbringer*innen und Leistungsträger*innen werden infrage gestellt.
Die ausbleibende Umsetzung des BTHG wird in NRW häufig mit steigenden Kosten der Eingliederungshilfe und kommunalen Haushaltsproblemen begründet. Tatsächlich liegen die Ursachen vor allem in strukturellen Entwicklungen wie steigenden Fallzahlen, höheren Personalkosten und dem demografischen Wandel. Dafür braucht es gemeinsame Lösungen aller Beteiligten.
Unsere Forderungen:
Das Land NRW muss sich klar zur UN-BRK bekennen und auf die Umsetzung des Landesrahmenvertrags nach § 131 SGB IX hinwirken.
Um die Kostendynamik in der Eingliederungshilfe zu bremsen und Kommunen zu entlasten, muss das Land NRW Bürokratie abbauen und sich für eine gerechtere Lastenverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen einsetzen. Gleichzeitig braucht es mehr niedrigschwellige Unterstützungsangebote im Sozialraum und für Familien von Menschen mit Behinderung, damit Bedarfe frühzeitig und wohnortnah gedeckt werden können.
Nach dem SGB IX sollen die Länder auf flächendeckende, bedarfsdeckende, sozialraumorientierte und inklusive Angebote hinwirken und die Träger der Eingliederungshilfe bei ihrem Sicherstellungsauftrag unterstützen. Dafür braucht es aktives Handeln und ausreichende Landesförderung, etwa für niedrigschwellige Kontakt- und Beratungsangebote in allen Regionen.
4.2 Mehr Teilhabe am Arbeitsleben ermöglichen
Der allgemeine Arbeitsmarkt ist weiterhin nicht inklusiv. Es fehlen barrierefreie Arbeitsplätze, ausreichende Assistenz, verlässliche Mobilitäts- und Pflegeunterstützung sowie flexible Arbeitszeitmodelle.
Trotz der Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention ist der allgemeine Arbeitsmarkt noch immer nicht ausreichend auf die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung, insbesondere aus Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, vorbereitet. Vor allem Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf erleben strukturelle Ausschlüsse, weil Barrierefreiheit, Assistenz und begleitende Unterstützungsstrukturen fehlen.
Berufliche Inklusion heißt, dass Menschen mit Behinderung gleichberechtigt am Arbeitsleben teilhaben können. Inklusionsabteilungen, Inklusionsunternehmen und weitere geeignete Instrumente sind dafür zentrale Bausteine.
Für Menschen, denen der Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt nicht möglich ist, bleiben Werkstätten für Menschen mit Behinderungen ein wichtiger Ort beruflicher Teilhabe. Sie ermöglichen Arbeit, Qualifizierung und soziale Teilhabe. Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt gelingen bislang nur in begrenztem Umfang.
Die Ursachen liegen weniger in fehlender Bereitschaft der Beschäftigten oder Träger, sondern in unzureichenden politischen, finanziellen und strukturellen Voraussetzungen für echte Inklusion.
Unsere Forderungen:
Die Landesregierung muss sich klar zu einem inklusiven Arbeitsmarkt als Querschnittsaufgabe bekennen.
Berufliche Inklusion muss rechtlich und finanziell verlässlich abgesichert werden. Beschäftigungssicherungszuschüsse für inklusive Arbeitsplätze müssen flexibler und kontinuierlicher verfügbar sein. Zugleich müssen Instrumente wie das Budget für Arbeit, das Budget für Ausbildung und betriebliche Außenarbeitsplätze in NRW verbindlich ausgebaut werden.
Unternehmen brauchen Anreize, Förderung, Beratung und Sensibilisierung für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung. Auch Lehrkräfte und Berufsberater*innen müssen systematisch dafür qualifiziert werden, realistische Zugänge und Perspektiven zum allgemeinen Arbeitsmarkt aufzuzeigen.
Menschen mit Behinderung, etwa Werkstatträte, müssen als Expert*innen in eigener Sache systematisch in Gesetzgebung und Programmentwicklung einbezogen werden.
Teilhabe am Arbeitsleben gelingt nur, wenn
- berufliche Teilhabeangebote als verlässliche Bestandteile eines inklusiven Arbeitsmarkts anerkannt und bedarfsgerecht finanziert werden,
- Begleit- und Assistenzleistungen personenzentriert und bedarfsgerecht ausgestaltet sind,
- Übergänge aus Werkstätten strukturell abgesichert und nicht nur als Einzelfälle ermöglicht werden,
- Qualifizierung, individuelle Förderung und persönliche Entwicklung zentrale Ziele der Teilhabe am Arbeitsleben bleiben,
- Barrierefreiheit baulich, organisatorisch, kommunikativ und kulturell umgesetzt wird,
- Werkstätten als Angebot beruflicher Teilhabe verlässlich finanziert werden und
- Inklusion als Querschnittsaufgabe Arbeitsmarkt-, Sozial-, Verkehrs- und Bildungspolitik verbindet.
4.3 Fachkräfte für die Eingliederungshilfe gewinnen und sichern
In den Arbeitsfeldern der Eingliederungshilfe wird es vielerorts immer schwieriger, Mitarbeiter*innen zu gewinnen. In ländlichen wie urbanen Regionen Nordrhein-Westfalens bleiben Stellen lange unbesetzt, zugleich nimmt der Einsatz von Zeitarbeit zu.
In Bereichen wie der Assistenz in Besonderen Wohnformen und in der eigenen Häuslichkeit, in der Schulbegleitung oder der Frühförderung und Autismus-Therapie können Angebote trotz bekannter Bedarfe oft weder ausgebaut noch neu geschaffen werden.
Gleichzeitig steigt der Unterstützungsbedarf. Menschen mit Behinderung werden älter, und inklusive Bildung bindet mehr Personal in Kitas und Schulen. Darüber hinaus konkurriert die Eingliederungshilfe mit Pflege und Gesundheitswesen um qualifizierte Fachkräfte.
Hinzu kommen steigende Zugänge in fast allen Angebotssegmenten, sinkende Ausbildungszahlen etwa in der Heilerziehungspflege und ein wachsender Bürokratieaufwand. Zusammen mit dem demografischen Wandel und der Verrentung der Babyboomer verschärft das den Fachkräftemangel weiter.
Unsere Forderungen:
Die Zugangsvoraussetzungen zu sozialen Berufen müssen vereinfacht und bestehende Spielräume genutzt werden. Die Ausbildung zum*zur Heilerziehungspfleger*in sollte auch an Berufskollegs in Verbindung mit dem Abitur angeboten werden.
Bürokratie in allen Bereichen der Eingliederungshilfe muss ressortübergreifend und messbar abgebaut werden, damit Fachkräfte wieder mehr Zeit für die Unterstützung von Menschen mit Behinderung haben.
Für Quereinsteiger*innen braucht es schnelle und bürokratiearme Anerkennungsverfahren. Bei Unstimmigkeiten über Qualifikationen sollten in den Regierungsbezirken klar erreichbare Stellen mit verbindlichen Abläufen und zügigen Entscheidungen zuständig sein. Auch Nachqualifizierungen und Programme zur Gewinnung internationaler Fachkräfte sollten gezielt verbessert werden.
Die Arbeitsfelder der Eingliederungshilfe müssen für junge Menschen sichtbarer werden. Übergangslotsen und Job-Coaches sollten in Schulen das Berufsfeld regelhaft vorstellen.
Landesweite Informations- und Social-Media-Kampagnen zur Fachkräftegewinnung sollten fortgeführt und gezielt auf die Eingliederungshilfe ausgerichtet werden.
4.4 Unterstützung bei psychischen Erkrankungen zielgerichtet gestalten
Jeder dritte Mensch geht im Laufe des Lebens wegen einer psychischen Erkrankung in Behandlung. Psychische Erkrankungen betreffen viele Menschen direkt oder indirekt. Trotzdem bestehen auch 50 Jahre nach der Psychiatrie-Enquete des Deutschen Bundestags weiterhin Stigmatisierung und hohe Zugangshürden zu Hilfesystemen. Viele Betroffene verheimlichen ihre Notlage; für sie sind niedrigschwellige, teils anonyme Hilfen unverzichtbar.
Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstellen (KuB) bieten in ganz NRW offene Anlaufstellen für Menschen mit psychischen Problemen oder Behinderung. Ihre personelle Ausstattung ist jedoch oft so knapp, dass selbst Krankheits- und Urlaubsvertretungen nicht gesichert sind. Die Finanzierung setzt sich aus kommunalen Mitteln, Förderung, Spenden und Ehrenamt zusammen.
Menschen mit psychischen Erkrankungen brauchen passgenaue Hilfen. Besonders niedrigschwellige Angebote, die ohne formale Hürden erreichbar sind, lassen sich im bestehenden, stark personenbezogenen Finanzierungssystem bisher nur schwer absichern.
Unsere Forderungen:
Für Kontakt- und Beratungsstellen liegt seit Jahren ein ausformuliertes Modell mit klar beschriebenen Leistungen, Größe, Personal und Aufgaben und Personalstandards vor. Zu entwickeln und umzusetzen wäre eine Mischfinanzierung aus Eingliederungshilfe, kommunaler Daseinsvorsorge und weiteren Bausteinen.
Die geplante Novellierung des Psychisch-Kranken-Gesetzes (PsychKG) und das Verankern gemeindepsychiatrischer Verbünde in ganz NRW sind wichtige Schritte für bessere regionale Vernetzung. Kontakt- und Beratungsstellen müssen dabei als zentraler Baustein benannt und regional verlässlich finanziert werden. Das Land sollte hier moderierend zwischen den Leistungsträgern wirken.
4.5 Bürokratische Hürden in der Eingliederungshilfe abbauen
Fachkräfte in der Eingliederungshilfe verbringen zu viel Zeit mit Dokumentation, Wirksamkeitsnachweisen, der Erstellung von Konzepten, dem Beauftragtenwesen oder komplexen Abrechnungen. Diese Zeit fehlt in der direkten Arbeit mit den Menschen.
Unklare Zuständigkeiten zwischen Leistungs- und Ordnungsrecht sowie Pflege und Eingliederungshilfe erzeugen Doppelstrukturen und langwierige Prüfverfahren. Aus Sorge vor Rückforderungen wird beispielsweise häufig überdokumentiert, was die Verwaltungskosten auf beiden Seiten weiter erhöht. Digitalisierung muss deshalb konsequent vorangetrieben und bei den Leistungserbringern verlässlich refinanziert werden.
Unsere Forderungen:
- Das Land muss eine Digitalisierungsoffensive in der Sozialen Arbeit voranbringen.
- Doppelstrukturen zwischen Systemen müssen konsequent abgebaut werden.
- Die Fachkräfteoffensive in der Sozialen Arbeit muss gezielt gestärkt werden.
- Fachkräftegewinnung sollte durch weitere gesetzliche Flexibilisierungen erleichtert werden.
- WTG-Behörden brauchen klare Vorgaben und standardisierte Schulungen zur Abgrenzung von Eingliederungshilfe und Pflege.
Die Leistungen kommen nur dann bei den Menschen an, wenn Fachkräfte ausreichend Zeit für Beziehungsarbeit und Unterstützung der Menschen haben und nicht immer mehr Nachweise erbringen und Formulare bearbeiten müssen.
Kapitel V: Arbeit und Arbeitslosigkeit
5.1 Übergänge in Ausbildung sichern und Ausbildungslosigkeit verhindern
Die Lage auf dem Ausbildungsmarkt hat sich in den vergangenen Jahren deutlich verschärft und ist zu einer zentralen sozial- und wirtschaftspolitischen Herausforderung in NRW geworden. 2024 waren in NRW 16 Prozent der Ausbildungsinteressierten unversorgt.
Gleichzeitig ist die Zahl junger Erwachsener ohne Berufsabschluss hoch. Bundesweit betrifft das rund 2,9 Millionen 20- bis 34-Jährige. In NRW liegt der Anteil mit 21 Prozent über dem Bundesdurchschnitt – das entspricht mehr als 720.000 jungen Erwachsenen ohne Berufsabschluss. Fehlende Berufsabschlüsse erhöhen das Risiko von Arbeitslosigkeit, prekären Erwerbsverläufen und sozialer Exklusion erheblich.
Die bestehenden Maßnahmen der Berufsorientierung erreichen viele Schüler*innen nicht ausreichend. Besonders benachteiligte junge Menschen profitieren zu wenig von standardisierten Angeboten, weil individuelle Bedarfe oft nicht angemessen berücksichtigt werden können.
Hinzu kommen zu kurze Förderlaufzeiten. Sie schwächen Kontinuität, zerstören regionale Netzwerke, erschweren die Bindung qualifizierten Personals und gefährden gewachsene Vertrauensstrukturen.
Zwischen der frühen Berufsorientierung in „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA) und der Unterstützung durch Coaches im Programm „Ausbildungswege NRW“ besteht eine Versorgungslücke. Vor allem in der Sekundarstufe I fehlen verlässliche, außerschulische Bezugspersonen, die insbesondere junge Menschen mit schwierigen Schulbiografien kontinuierlich begleiten und unversorgte Jugendliche aktiv ansprechen.
Unsere Forderungen:
Der Übergang von der Schule in den Beruf ist eine zentrale Stellschraube für Fachkräftesicherung und soziale Stabilität. Deshalb muss er in der nächsten Legislaturperiode konsequent gestärkt und strukturell weiterentwickelt werden. Daraus ergeben sich folgende Handlungsbedarfe:
- Individuelle und kontinuierliche Begleitung absichern: Frühzeitige, verlässliche Begleitung stabilisiert Übergänge nachweislich. Die nächste Landesregierung muss dafür ausreichend Zeit, personelle Kontinuität und tragfähige Beziehungsarbeit sichern.
- Angebote stärker differenzieren und bedarfsorientiert ausrichten: Standardisierte Angebote und fehlende (zeitliche) Handlungsspielräume erschweren passgenaue Unterstützung. Landesprogramme sollten deshalb flexibler und zielgruppenspezifischer ausgestaltet werden.
- Wirksame Programme ausbauen und weiterentwickeln: „Ausbildungswege NRW“ ist ein wirksames Instrument, reicht aber angesichts der großen Zielgruppe und komplexer werdenden Problemlagen nicht aus. Ergänzend braucht es früh ansetzende, präventive Strukturen und eine systematisch abgesicherte individuelle Begleitung bereits in der Sekundarstufe I.
- Ausbildungswohnen stärken: Ausbildungs- und Arbeitsmarktpolitik müssen stärker mit wohnungspolitischen Ansätzen verknüpft werden. Der Ausbau von Ausbildungswohnen – auch mit sozialpädagogischer Begleitung – kann regionale Passungsprobleme wirksam mindern.
- Junge Menschen mit Behinderung gezielt unterstützen: Trotz guter Qualifikationen sind Menschen mit Behinderung überdurchschnittlich von Arbeitslosigkeit betroffen. Deshalb braucht es gezielte Unterstützung beim Einstieg in Ausbildung und Beschäftigung.
5.2 Langzeitarbeitslosigkeit wirksam bekämpfen
Nordrhein-Westfalen ist überdurchschnittlich stark von verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit betroffen. Mehr als die Hälfte der Arbeitslosen in der Grundsicherung (Sozialgesetzbuch II – SGB II) gilt als langzeitarbeitslos.
Die Haushaltssituation der Jobcenter in NRW lässt jedoch schon lange keine aktive arbeitsmarktpolitische Förderung aller arbeitslosen Menschen im SGB II mehr zu. Betroffen sind benachteiligte Jugendliche, Alleinerziehende, Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte sowie viele Langzeitarbeitslose. Nur noch etwa jede neunte arbeitslose Person im SGB II erhielt in NRW im März 2026 eine aktive arbeitsmarktpolitische Förderung.
Dabei stehen gerade für sie grundsätzlich wirksame Förderinstrumente zur Verfügung. Das Teilhabechancengesetz und das Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) haben in den vergangenen Jahren vielen langzeitarbeitslosen Menschen Coaching, Qualifizierung und geförderte Beschäftigung ermöglicht. Einem großen Teil ist dadurch der Übergang in ungeförderte Beschäftigung gelungen. Mehrere Studien belegen die Wirksamkeit des Instruments „Teilhabe am Arbeitsmarkt“.
Dennoch gibt es Personen, die nach Ende der Förderung wieder arbeitslos werden. Dies hat nicht nur Auswirkungen auf die individuelle Erwerbsperspektive, auch der Gesellschaft gehen Potenziale für die Wertschöpfung verloren. Gerade für Ältere, Personen in besonderen sozialen Schwierigkeiten sowie Menschen mit dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen braucht es daher einen dauerhaften „Sozialen Arbeitsmarkt“, also Lohnkostenzuschüsse zu regulären Arbeitsverhältnissen, um auch für sie langfristige Beschäftigungsperspektiven und gesellschaftliche Teilhabe zu sichern.
Über ein Anschlussinstrument nach Auslaufen einer Förderung nach § 16i SGB II könnte dieser Soziale Arbeitsmarkt gesetzlich geregelt und über den sogenannten Passiv-Aktiv-Transfer weitgehend finanziert werden.
Unsere Forderungen:
Nordrhein-Westfalen muss sich beim Bund für eine auskömmliche Finanzierung der Jobcenter mit mehrjähriger Planungssicherheit, realistischem Verwaltungsbudget und wachsendem Eingliederungstitel einsetzen. Im Sinne der Haushaltsklarheit darf es nicht länger nötig sein, Geld für aktive arbeitsmarktpolitische Hilfen im Eingliederungstitel in den unterfinanzierten Verwaltungshaushalt umzuschichten.
Planungssicherheit ist zentral für die weitere Umsetzung des § 16i SGB II. Gerade in NRW sollte das Instrument wieder breiter genutzt und durch verbessertes, integriertes vermittlungsorientiertes Coaching ergänzt werden. Das Subsidiaritätsprinzip im SGB II muss wieder gelten. Nach den guten Erfahrungen mit Projekten aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) in NRW sollte das Land sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass gemeinnützige Träger wie die Wohlfahrtsverbände das Coaching nach §§ 16e und 16i SGB II mit eigenem Konzept und eigenem Fachpersonal umsetzen können.
Die vielfältigen Übernahme- und Vermittlungspotenziale der Wohlfahrtsverbände und ihrer Verbünde, die sowohl Träger von Sozialen Betrieben (beispielsweise Sozialen Kaufhäusern oder Radstationen) als auch von zahlreichen weiteren großen Einrichtungen sind (etwa in Pflege, Erziehung und Betreuung), gilt es wertzuschätzen und weiter zu heben.
Für Menschen, denen auch nach fünf Jahren kein Übergang in ungeförderte Beschäftigung gelingt, sollte NRW ein Anschlussinstrument zu § 16i SGB II erproben. Ein Lohnkostenzuschuss aus dem Passiv-Aktiv-Transfer und ergänzender Landesförderung kann gemeinnützigen Trägern die Weiterbeschäftigung ermöglichen. So lassen sich erneute Langzeitarbeitslosigkeit vermeiden und Beiträge zur gesellschaftlichen Wertschöpfung sichern, etwa im Umwelt- und Klimaschutz.
Auch Arbeitsgelegenheiten (§ 16d SGB II) können Langzeitarbeitslosigkeit wirksam bekämpfen. In NRW sollten modellhaft Arbeitsgelegenheiten erprobt werden, die optional um integrierte Module wie niedrigschwellige Qualifizierungsangebote, Sprachförderung und vermittlungsorientiertes Coaching beim selben gemeinnützigen Träger ergänzt werden. Die gewonnenen Erkenntnisse könnten die Grundlage für eine entsprechende Gesetzesinitiative aus NRW bilden.
Die Landesregierung sollte sich dafür einsetzen, dass deutlich weniger Menschen nach öffentlich geförderter Beschäftigung erneut arbeitslos werden – wenn möglich durch den Übergang in ungeförderte Beschäftigung, andernfalls durch einen verlässlichen Sozialen Arbeitsmarkt. Dafür braucht es eine konsequente Anwendung und Weiterentwicklung des Passiv-Aktiv-Transfers.
5.3 Beratungsangebote zu den Themen Arbeit und Arbeitslosigkeit ausbauen
Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte finden sich auf dem deutschen Arbeitsmarkt oft nur schwer zurecht. Die Angebote von Arbeitsagenturen zu Berufsorientierung, Qualifizierung und Vermittlung erreichen viele dieser Menschen nicht. Zugleich steigt bei Konflikten mit Jobcentern durch Sanktionen und digitalisierte Verfahren der Beratungsbedarf.
In NRW sind Branchen stark vertreten, in denen Subunternehmerketten und Scheinselbstständigkeit begünstigt werden. Besonders im Baugewerbe, in der Logistik und in der Fleischindustrie arbeiten viele (neu-)zugewanderte Beschäftigte unter prekären Bedingungen. Fehlende Sprachkenntnisse, geringe materielle Ressourcen und lückenhafte Sicherungssysteme verstärken Unsicherheit und Abhängigkeit.
Die Beratungsstellen Arbeit in NRW leisten hier einen wichtigen Beitrag. Sie helfen, ausbeuterische Beschäftigung zu erkennen, informieren über Rechte, Förder- und Stellenangebote und unterstützen beim Durchsetzen von Ansprüchen. Mit aufsuchenden, mobilen, telefonischen, digitalen sowie mehrsprachigen Angeboten erreichen sie insbesondere Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte gut. Zugleich arbeiten sie eng mit Arbeitsagenturen und Jobcentern zusammen.
Unsere Forderungen:
Die „Beratungsstellen Arbeit“ in NRW werden derzeit über den ESF finanziert. Wegen geplanter Kürzungen auf EU-Ebene und Reformüberlegungen zur Kohäsionspolitik ist dieses Modell perspektivisch unsicher. Auch gewerkschaftliche Beratungsangebote gegen ausbeuterische Beschäftigung sind über 2028 hinaus gefährdet. Damit diese etablierten Strukturen auch ab 2029 flächendeckend erhalten bleiben, braucht es frühzeitige Planung und eine auskömmliche, am öffentlichen Dienst orientierte Finanzierung.
Für die wirksame Bekämpfung prekärer und ausbeuterischer Beschäftigung braucht es Strukturen, die Betroffene niedrigschwellig über ihre Rechte am Arbeitsmarkt in Deutschland informieren, Alternativen zum Verbleib in Niedriglohn-Jobs aufzeigen und beim Widerstand gegen Missstände stärken:
- Mehr Kontrollen und ein konsequentes Vorgehen gegen missbräuchliche Subunternehmerstrukturen; dafür muss NRW seine Aufsichts- und Beratungsstrukturen gezielt stärken.
- Ein Landesfonds zum Überbrücken von Lücken in der Existenzsicherung könnte Betroffenen helfen, sich gegen ausbeuterische Beschäftigung zu wehren.
- Betroffene benötigen mehr niedrigschwellige, auch muttersprachliche Informationen über ihre Rechte am Arbeitsmarkt in Deutschland, erleichterte Möglichkeiten des Arbeitsplatzwechsels und Angebote zur Unterstützung bei der (berufsbegleitenden) Weiterqualifizierung.
Arbeitsrechtliche, arbeitsmarktbezogene und unabhängige Existenzsicherungsberatung werden in NRW dringend gebraucht. Deshalb müssen die regional etablierten und gut vernetzten Angebote erhalten und weiterentwickelt werden. Nur ein subsidiäres, niedrigschwelliges Angebot erreicht Menschen mit Beratungsbedarf flächendeckend.
5.4 Soziale Kaufhäuser gezielt fördern
Soziale Kaufhäuser sind gemeinnützig und bieten seit Jahrzehnten benachteiligten Menschen Qualifizierung und Beschäftigung. Gleichzeitig sind sie ein wichtiger Teil der sozialen und ökologischen Infrastruktur, weil sie Menschen mit geringem Einkommen erschwingliche Second-Hand-Waren anbieten.
Sie schaffen Teilhabe durch Arbeit für langzeitarbeitslose Menschen, fördern niedrigschwellige Qualifizierung und verbinden Beschäftigungsförderung mit sozial gerechtem Klimaschutz und regionaler Kreislaufwirtschaft.
Derzeit hängt ihre wirtschaftliche Existenz jedoch stark davon ab, dass Jobcenter Plätze in öffentlich geförderter Beschäftigung nach §§ 16d, 16e oder 16i SGB II finanzieren. Fehlen dafür Bundesmittel, geraten Soziale Kaufhäuser schnell unter Druck – erste Einrichtungen mussten bereits schließen.
Unsere Forderungen:
Die 2025 in Kraft getretene EU-Abfallrahmenrichtlinie verpflichtet Unternehmen im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung, Kosten für Sammlung, Sortierung und Recycling von Textilien und Lebensmitteln zu übernehmen. Sie sieht ausdrücklich die Beteiligung des sozialen Sektors vor und muss bis 2028 in nationales Recht umgesetzt werden.
Das deutsche Sammelsystem für Alttextilien erzielt eine europaweit hohe Erfassungsquote, getragen von gewerblichen, gemeinnützigen und kommunalen Strukturen. 77 Prozent der Bevölkerung möchten mit ihren aussortierten Textilien gemeinnützige Zwecke unterstützen. Die Landesregierung sollte sich deshalb dafür einsetzen, dass Soziale Kaufhäuser beim nationalen Umsetzen der erweiterten Herstellerverantwortung berücksichtigt werden. Ihre bestehenden Strukturen und Kompetenzen sind dafür unverzichtbar und müssen gestärkt werden. Bis dahin braucht es eine Landesstrategie zum Erhalt Sozialer Kaufhäuser.
Kapitel VI: Migration, Flucht und Integration
6.1 NRW als Einwanderungsland gestalten
Nordrhein-Westfalen ist seit Jahrzehnten Einwanderungsland. Migration prägt Gesellschaft, Wirtschaft und Arbeitsmarkt, trägt zur Stärke des Landes bei und bietet Chancen für die Zukunft. Damit Menschen, die nach NRW einwandern, ihre Potenziale entfalten und am gesellschaftlichen Leben teilhaben können, braucht es verlässliche Integrations- und Teilhabestrukturen.
Eine zentrale sozialpolitische Aufgabe ist es, diese Strukturen dauerhaft zu sichern. Sprachförderung, soziale Beratung, Arbeitsmarktintegration und Antidiskriminierung sind wesentliche Bausteine gelingender Integration. Sie kommen nicht nur Zugewanderten zugute, sondern allen Menschen, die aufgrund zugeschriebener Herkunft, Sprache oder anderer Merkmale benachteiligt werden. Viele Angebote stehen jedoch unter erheblichem finanziellen Druck. Förderprogramme sind oft befristet oder unzureichend ausgestattet, sodass bewährte Strukturen reduziert oder eingestellt werden.
Das führt zu Versorgungslücken für Menschen mit Einwanderungs- und Diskriminierungserfahrungen und schafft Unsicherheit bei Trägern und Fachkräften. Integration gelingt dort, wo Menschen früh Zugang zu Sprache, Bildung, Arbeit und Teilhabe erhalten. NRW muss seine Integrationsinfrastruktur daher nachhaltig sichern und weiterentwickeln.
Zugleich steigen die Anforderungen an Integrationsarbeit. Zuwanderung verläuft vielfältiger als früher; Menschen kommen mit unterschiedlichen Biografien, Qualifikationen und Unterstützungsbedarfen nach NRW. Nötig sind daher differenzierte Angebote in Erstorientierung, Vernetzung, Sprachförderung, Qualifizierung, Arbeitsmarktintegration und sozialer Beratung.
Hinzu kommen Fachkräftemangel im sozialen Bereich, komplexe Zuständigkeiten bei Bund, Land und Kommunen sowie Diskriminierungserfahrungen.
Unsere Forderungen:
Um NRW weiterhin als Einwanderungsland zu gestalten, braucht es eine verlässliche, zukunftsorientierte Integrationspolitik. Dazu gehören insbesondere:
- eine dauerhafte, auskömmliche Finanzierung der Integrationsinfrastruktur,
- frühzeitige und durchgängige Sprachförderung,
- mehr Unterstützung bei der Arbeitsmarktintegration, etwa durch Qualifizierung und Anerkennung ausländischer Abschlüsse,
- der Ausbau von Antidiskriminierungs- und Beratungsstrukturen sowie
- stabile Rahmenbedingungen für Kommunen und freie Träger.
Integration ist dabei als Querschnittsaufgabe in Bildung, Arbeit, Wohnen und Gesundheit zu verstehen.
6.2 Soziale Situation und Teilhabe geflüchteter Menschen verbessern
Schutz- und Teilhaberechte geflüchteter Menschen werden zunehmend eingeschränkt. Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) verschärft diese Entwicklung. Der Fokus liegt vermehrt auf dem Abbau von Schutzstandards, schnelleren Verfahren, stärkerer Kontrolle und Abschottung, während individuelle Rechte und Unterstützungsstrukturen abgebaut werden. Absehbar sind längere Aufenthalte in Sammelunterkünften, Inhaftierungen, eingeschränkter Rechtsschutz und ein erschwerter Zugang zu unabhängiger Beratung. Das verschärft soziale Ungleichheiten.
Beratung wird zunehmend staatlich und behördlich gesteuert. Damit wird das Subsidiaritätsprinzip als ein zentraler Pfeiler sozialstaatlicher Praxis ausgehöhlt. Statt freie Träger zu stärken, übernimmt der Staat selbst Beratungsaufgaben – auch in sensiblen Bereichen des Asyl- und Aufenthaltsrechts. Das gefährdet das notwendige Vertrauen Geflüchteter in Beratungsangebote und verwischt die Grenze zwischen Kontrolle und Unterstützung. Zugleich bleiben Angebote freier Träger oft projektfinanziert und unsicher. So gerät die fachliche Expertise der Freien Wohlfahrt unter Druck, mit Folgen für Schutz, Rechtssicherheit und Teilhabe.
Unsere Forderungen:
Um die soziale Lage und Teilhabe geflüchteter Menschen zu verbessern, braucht es eine strukturelle Stärkung der Beratung, eine klare Rollenverteilung und eine verlässliche Finanzierung. Die Landespolitik sollte unabhängige Beratungsangebote dauerhaft absichern und strukturell verankern, damit Betroffene verlässlichen Zugang zu Beratung und Information im Asyl- und Integrationsprozess haben.
Zugleich muss die Expertise der Wohlfahrtsverbände stärker anerkannt und das Subsidiaritätsprinzip gestärkt werden. Freie Träger dürfen nicht durch staatliche Parallelstrukturen ersetzt werden. Eine klare Trennung zwischen staatlicher Kontrolle und unabhängiger Beratung ist Voraussetzung für Vertrauen und die wirksame Wahrnehmung individueller Rechte.
Konkret heißt das:
- Ausreise- und Perspektivberatung wieder konsequent von freien Trägern statt von Ausländerbehörden durchführen lassen,
- eine niedrigschwellige, unabhängige Asylverfahrensberatung sicherstellen sowie
- die Beratung geflüchteter Menschen im Teilhabe- und Integrationsgesetz rechtlich verankern.
Zudem sollten politische Entscheidungen die langfristigen gesellschaftlichen Folgekosten stärker berücksichtigen. Investitionen in unabhängige Beratung und Integration wirken präventiv, vermeiden spätere soziale und finanzielle Belastungen für Land und Kommunen und stärken den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Kapitel VII: Familie, Jugend und Frauen
7.1 Guter Offener Ganztag darf keine Glückssache sein
Mehr als 90 Prozent der Grundschulen in NRW sind Ganztagsschulen. Das Angebot wird angenommen und entspricht überwiegend dem Bedarf der Familien. Rund 80 Prozent der Offenen Ganztagsschulen sind dabei in Trägerschaft der Freien Wohlfahrtspflege.
Die aktuell zentrale Herausforderung ist das Umsetzen des seit 1. August 2026 geltenden Rechtsanspruchs. In NRW wird er bislang nur per Erlass geregelt, obwohl sich die Regierungsparteien in ihrem Koalitionsvertrag verpflichtet hatten, ein Ausführungsgesetz zu verabschieden. Ohne Ausführungsgesetz fehlen landesweit einheitliche Mindeststandards. Fachliche, personelle und räumliche Vorgaben sind jedoch nötig, um gute und vergleichbare Ganztagsangebote verbindlich zu sichern.
Die Finanzierung der Offenen Ganztagsschulen ist vielerorts weiter unzureichend. Die Pauschalen von Land und Kommunen werden zwar dynamisch erhöht, doch die Grundpauschalen reichen nicht aus und zwingen Kommunen zu hohen Zusatzfinanzierungen. Da nicht alle Kommunen dies gleichermaßen leisten können, unterscheiden sich Qualität und Umfang der Angebote im landesweiten Vergleich stark. Der notwendige Ausbau aufgrund des Rechtsanspruchs verschärft diese Ungleichheiten. Die Regelung per Erlass wird den aktuellen und vor allem künftigen Anforderungen des Ganztags nicht mehr gerecht.
Unsere Forderungen:
NRW braucht ein Ausführungsgesetz zum Ganztagsförderungsgesetz des Bundes mit klaren Vorgaben und landesweit einheitlichen Mindeststandards. Neben dem weiteren Platzausbau für alle Kinder der Klassen eins bis vier ist vor allem die qualitative Weiterentwicklung des Ganztags nötig. Dafür müssen auch die Ausbildungskapazitäten steigen und die Perspektive der Kinder stärker einbezogen werden.
Insbesondere mit Blick auf den Kinderschutz braucht es einheitliche gesetzliche Vorgaben zu Personalausstattung, Fachkraft-Kind-Schlüssel, Gruppengrößen und Räumen sowie eine auskömmliche Finanzierung der Ganztagsangebote.
7.2 Schulsozialarbeit bedarfsgerecht ausbauen
Träger der Freien Wohlfahrtspflege in NRW beschäftigen rund 1.200 Schulsozialarbeiter*innen an etwa 1.000 Schulen aller Schulformen. Trotz der Verankerung in § 13a des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) ist die Schulsozialarbeit freier Träger zunehmend gefährdet. Prekäre Rahmenbedingungen wie Befristungen und Teilzeit führen vielerorts zu hoher Fluktuation, während Schulsozialarbeit auf Kontinuität angewiesen ist.
Die Landesförderrichtlinie für Schulsozialarbeit ist bis zum 31. Juli 2028 befristet und wurde trotz erheblicher Tarifsteigerungen seit Jahren nicht dynamisiert. Kommunen müssen die Lücke selbst schließen oder Angebote kürzen. Einzelne Träger haben sich deshalb bereits zurückgezogen.
Zwar entstanden über das Startchancenprogramm neue Stellen, doch da sie nur als Landesstellen und nicht bei freien Trägern angesiedelt werden dürfen, schwächt dies die Schulsozialarbeit in freier Trägerschaft zusätzlich.
Angesichts wachsender sozialer Herausforderungen ist Schulsozialarbeit an allen Schulformen unverzichtbar. Besonders Kinder und Jugendliche aus einkommensarmen und bildungsbenachteiligten Lebenslagen profitieren von ihr unmittelbar.
Unsere Forderungen:
Wir fordern den bedarfsgerechten Ausbau der Schulsozialarbeit, landesweit einheitliche Mindeststandards für Personal, Räume, Sachmittel und Qualifikation sowie die Dynamisierung aller Finanzmittel. Mindestens muss die Landesförderung von derzeit 57,7 Millionen Euro jährlich um drei Prozent steigen. Nur so lässt sich ein weiterer Rückzug freier Träger verhindern.
Nötig sind – auch für freie Träger – unbefristete Vollzeitstellen der Schulsozialarbeit an allen Schulen und Schulformen. Perspektivisch braucht es dabei eine Vollzeitstelle je 150 Schüler*innen, damit Schulsozialarbeit kontinuierlich erreichbar ist und auch präventiv wirken kann.
Im Sinne von Subsidiarität und einer unabhängigen Kinder- und Jugendhilfe muss die Freie Wohlfahrtspflege langfristig als Trägerin der Schulsozialarbeit in NRW erhalten bleiben.
7.3 Verlässliche Strukturen in der Kinder- und Jugendhilfe schaffen
Die nachhaltige Stärkung von Kindern und Jugendlichen ist eine zentrale sozialpolitische Aufgabe in NRW. Trotz bestehender Schutz- und Förderstrukturen erreichen Unterstützungsangebote nicht alle gleichermaßen. Besonders Kinder und Jugendliche in prekären Lebenslagen, aus bildungsbenachteiligten Haushalten oder mit Behinderungen haben weiterhin eingeschränkte Teilhabe- und Entwicklungschancen.
Auf ihre unterschiedlichen Bedarfe wird noch zu wenig eingegangen. Zugleich haben Kinder und Jugendliche in einer alternden Gesellschaft politisch oft zu wenig Gewicht, obwohl Entscheidungen ihre Zukunft prägen. Schutz, Förderung, Teilhabe und Beteiligung müssen daher konsequent zusammengedacht und strukturell gestärkt werden.
Kinder und Jugendliche in NRW stehen vor vielen Herausforderungen; Versäumnisse aus den Corona-Jahren sind bis heute nicht ausreichend aufgearbeitet.
Es fehlen verlässliche Strukturen, um Kinder und Jugendliche frühzeitig zu unterstützen und aufzufangen. Gründe sind ein unzureichender Ausbau sozialer Infrastruktur sowie personelle und finanzielle Engpässe. Schulsozialarbeit ist vielerorts nicht flächendeckend vorhanden, systematische Kita-Sozialarbeit fehlt nahezu völlig, und auch stadtteilbezogene sowie niedrigschwellige Jugendsozialarbeit ist zu selten verfügbar.
Hinzu kommt ein gravierender Mangel an Therapie- und Unterstützungsangeboten, besonders in der Kinder- und Jugendpsychotherapie. Viele Kinder mit psychischen Belastungen sowie Kinder psychisch erkrankter Eltern erhalten trotz § 20 SGB VIII keine angemessene Hilfe. Belastungen in Familien wirken so direkt auf die Entwicklung der Kinder, ohne dass frühzeitig wirksame Unterstützungsstrukturen greifen.
Die Folgen zeigen sich in Bildungseinrichtungen: Kinder werden bedürftiger und auffälliger, viele Erstklässler*innen sind schulisch nicht ausreichend vorbereitet. Zugleich verbringen Kinder und Jugendliche mehr Zeit mit digitalen Medien, was fehlende soziale Angebote, Bewegung und persönliche Begleitung weiter verschärft. Ursache ist eine Mischung aus Versorgungslücken, mangelnder Prävention und fehlender verbindlicher sozialpolitischer Steuerung.
Unsere Forderungen:
In der nächsten Legislaturperiode müssen Kinder und Jugendliche deutlich stärker in den Mittelpunkt sozialpolitischen Handelns rücken. Grundlage dafür müssen verlässliche Daten zur Lage armutsgefährdeter Kinder sein. Darauf aufbauend sollten die Ergebnisse der Anhörung der „Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder“ von Juli 2025 in konkrete politische Maßnahmen überführt werden.
Zentral ist der Ausbau und die verlässliche Finanzierung von Bildung, Betreuung, Beratung und Jugendsozialarbeit. Diese Angebote dürfen nicht weiter eingeschränkt, sondern müssen bedarfsgerecht ausgebaut werden. Gleichzeitig sollten selbstorganisierte Zusammenschlüsse junger Menschen gemäß § 4a SGB VIII gezielt gestärkt werden, damit Kinder und Jugendliche ihre Interessen wirksam vertreten und politische Prozesse verstehen und kritisch hinterfragen können.
Die Rahmenbedingungen für Eltern und Familien müssen spürbar verbessert werden. Verlässliche soziale Sicherungssysteme, niedrigschwellige Hilfen und eine familienfreundliche Infrastruktur sind nötig, damit Kinder in stabilen Verhältnissen aufwachsen können und Benachteiligungen frühzeitig begegnet werden kann.
7.4 Leistungsfähige soziale Infrastruktur für junge Menschen und Familien etablieren
Im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe ist die soziale Infrastruktur überlastet, während gleichzeitig der Unterstützungsbedarf junger Menschen und Familien wächst.
In der Praxis zeigen sich vor allem diese Probleme:
- Fehlende Verlässlichkeit in der Finanzierung von Angeboten,
- steigende Eigenanteile und nicht kostendeckende Entgelte,
- zunehmender Fachkräftemangel mit Folgen für Qualität und Verfügbarkeit,
- lange Wartezeiten und zu geringe Platzkapazitäten,
- hohe Belastung, Ausfälle und Fluktuation der Fachkräfte sowie
- unzureichende digitale Infrastruktur.
Dadurch stehen Hilfen nicht immer bedarfsgerecht, schnell und verlässlich zur Verfügung.
Unsere Forderungen:
Eine stabile und moderne soziale Infrastruktur für junge Menschen und Familien kann nur entstehen, wenn die Rahmenbedingungen verlässlich, fachlich abgesichert und dauerhaft tragfähig sind. Grundlage dafür ist eine auskömmliche, dynamisierte Finanzierung, die Qualitätsentwicklung ermöglicht und Angebote langfristig planbar macht. Die Sicherung der Finanzierung der Infrastruktur der Kinder- und Jugendhilfe erfordert:
- vollständige und verpflichtende Tarifrefinanzierung.
- Eigenanteile reduzieren oder abschaffen.
- langfristig planbare und verbindliche Finanzierungsstrukturen.
Ebenso braucht es verbindliche Fachkraftstandards und Personalbemessungssysteme, damit Hilfen bedarfsgerecht erbracht und Fachkräfte wirksam entlastet werden können. Kontinuierliche Qualifizierung und Weiterbildung sichern die fachliche Qualität, während eine systematische Digitalisierung dazu beitragen muss, Verwaltungsaufwand zu reduzieren und die Arbeit der Fachkräfte zu unterstützen. Konkret heißt das:
- Ausbildungs- und Studienplätze deutlich ausbauen,
- landesweite Fachkräfteoffensive,
- bessere Arbeitsbedingungen und finanzielle Anreize,
- verbindliche digitale Standards, etwa für Jugendämter,
- finanzielle Unterstützung bei digitaler Transformation und KI-Einführung und
- stärkere Steuerung durch das Land (etwa in Kooperation mit IT.NRW).
Entscheidend ist eine partnerschaftliche Zusammenarbeit von Land, Kommunen und freien Trägern, damit Verantwortung gemeinsam getragen und soziale Infrastruktur zukunftsfest weiterentwickelt wird.
7.5 Wirksame Gesamtstrategie gegen Gewalt an Frauen umsetzen
Das Bundeslagebild „Häusliche Gewalt 2024“ des Bundeskriminalamts (BKA) alarmiert: Gewalt gegen Frauen hat erneut zugenommen. 2024 wurden 256.942 Betroffene registriert, ein Höchststand und ein Plus von 18 Prozent in fünf Jahren. Partnerschaftsgewalt macht mit 171.069 Betroffenen fast zwei Drittel aller Fälle aus, rund 80 Prozent der Opfer sind weiblich. Gewalt im eigenen Zuhause ist ein strukturelles Problem.
Bei Vergewaltigungen, sexueller Nötigung und schweren sexuellen Übergriffen ist 2025 ein Anstieg um 8,5 Prozent zu verzeichnen. Seit 2018 ist die Zahl der Vergewaltigungen um rund 72 Prozent gestiegen. Die Tatverdächtigen stammen meist aus dem nahen Umfeld der Opfer und sind zu 98,6 Prozent männlich. Das zeigt: geschlechtsspezifische Gewalt ist kein individuelles, sondern ein gesellschaftliches Problem mit einer tiefgehenden strukturellen Ungleichheit. Es geht um das Grundrecht auf Leben, auf körperliche Unversehrtheit und einen umfassenden Schutz vor jeglichen Formen der Gewalt.
Angesichts steigender Zahlen ist die konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention in NRW notwendig. Bislang fehlt in NRW ein bedarfsgerechtes, diskriminierungsfreies, niedrigschwelliges und barrierefreies Netz an Schutz, Beratung und Unterstützungsangeboten für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder sowie Mädchen und TIN*-Personen.
Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 27. Februar 2025 ist das Gewalthilfegesetz (GewHG) in Kraft getreten. Die Länder sind für die Umsetzung verantwortlich. Ab dem 1. Januar 2027 ist ein Netz an ausreichenden, barrierefreien, niedrigschwelligen, fachlichen sowie bedarfsgerechten Schutz-, Beratungs- und Unterstützungsangeboten zur Gewährleistung der Ansprüche nach § 3 GewHG in angemessener geografischer Verteilung sicherzustellen.
Das GewHG ist ein Meilenstein gegen geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt und kann die Umsetzung der Istanbul-Konvention deutlich voranbringen. Zugleich droht ein Rückzug der Kommunen aus der Finanzierung. Nach der Istanbul-Konvention stehen Bund, Land und Kommunen gemeinsam in der Verantwortung.
Damit künftig alle betroffenen Frauen und ihre Kinder kostenlosen Zugang zu Schutz und Hilfe erhalten und keine Zielgruppen mehr ausgeschlossen werden, braucht es spätestens ab 2027 eine tragfähige Lösung.
Unsere Forderungen:
NRW braucht eine wirksame Gesamtstrategie gegen Gewalt an Frauen, ihren Kindern sowie Mädchen und TIN*-Personen, an der alle Ressorts verbindlich mitwirken. Erforderlich ist eine sichere, niedrigschwellige, bedarfsgerechte, diskriminierungsfreie, barrierefreie Schutz-, Beratungs- und Unterstützungsinfrastruktur, die einzelfallunabhängig finanziert wird. Dazu gehören der flächendeckende Ausbau der Angebote, Prävention für alle Geschlechter, der Ausbau von Täterarbeit, zügige Strafverfolgung sowie Fortbildungen für Polizei und Justiz zu häuslicher und sexualisierter Gewalt.
Für ein verlässliches Hilfesystem im Sinne der Istanbul-Konvention muss die Finanzierung der Träger dauerhaft und ohne Eigenanteile gesichert werden.
Kapitel VIII: Drogen- und Suchthilfe
8.1 Suchthilfe nachhaltig sichern und zukunftsfähig weiterentwickeln
Die Suchthilfe steht vor der Herausforderung, ihre bewährten Versorgungsstrukturen dauerhaft zu sichern. Suchthilfe stabilisiert besonders vulnerable Menschen gesundheitlich und sozial und ist damit ein systemrelevanter Teil der sozialen Daseinsvorsorge.
Suchtberatung ist vielerorts eine freiwillige kommunale Leistung und deshalb strukturell anfällig. Zugleich steigt der Beratungs- und Unterstützungsbedarf durch veränderte Konsummuster, Mehrfachbelastungen und komplexere Problemlagen. Vor diesem Hintergrund geraten bestehende Angebote zunehmend unter Druck. Die Finanzierung folgt den realen Kostenentwicklungen nicht, sodass bereits der Erhalt der Strukturen zur Kernaufgabe wird.
Ein Hauptgrund ist die fehlende Dynamisierung der Finanzierung.
Die Landesmittel für Suchtberatung wurden seit 2009 nicht substanziell erhöht, während Personal-, Sach- und Betriebskosten deutlich gestiegen sind.
Erschwerend kommt hinzu, dass Suchthilfe als freiwillige kommunale Leistung mit anderen Pflichtaufgaben konkurriert. Das gefährdet eine verlässliche, gleichwertige Versorgung und verstärkt regionale Unterschiede.
Unsere Forderungen:
Ziel ist es, die Suchthilfe verlässlich zu sichern und zukunftsfähig weiterzuentwickeln. Dazu gehören insbesondere:
- eine verlässliche, auskömmliche Finanzierung der Suchtberatung, die Kostenentwicklungen berücksichtigt,
- eine stärkere strukturelle Absicherung der Suchthilfe als Teil der sozialen Infrastruktur und
- die Förderung vernetzter, niedrigschwelliger Hilfen, die komplexen Bedarfen gerecht werden.
Im Mittelpunkt steht nicht allein der Ausbau einzelner Angebote, sondern vor allem die Stabilisierung der bestehenden Versorgung als Voraussetzung wirksamer Hilfe.
Versorgungsqualität braucht stabile Rahmenbedingungen. Die Angebote der Suchthilfe müssen dauerhaft verfügbar, erreichbar und fachlich gesichert sein. Das gilt besonders für niedrigschwellige Zugänge, die für viele Betroffene und Angehörige die einzige Brücke ins Hilfesystem sind.
Erforderlich sind daher eine verlässliche, dynamisierte Finanzierung, landesweit vergleichbare Standards und Rahmenbedingungen, die Fachkräfte langfristig binden. Die Sicherung der Suchthilfe stärkt damit die soziale Infrastruktur insgesamt.
8.2 Suchthilfe niedrigschwellig ermöglichen und Zugang zum Hilfesystem verbessern
Der Drogenkonsum im öffentlichen Raum nimmt in vielen Kommunen sichtbar zu. Zugleich verändern sich Konsummuster: Neben opioidhaltigen Substanzen gewinnt vor allem Crack-Kokain an Bedeutung, mit häufigeren Konsumepisoden, höheren Gesundheitsrisiken und stärkerer sozialer Destabilisierung.
Aktuelle Erkenntnisse zu offenen Drogenszenen in Nordrhein-Westfalen zeigen, dass ein erheblicher Teil der betroffenen Menschen von Wohnungslosigkeit und multiplen Problemlagen betroffen ist und nur eingeschränkt durch reguläre Hilfesysteme erreicht wird. Niedrigschwellige Unterstützungsangebote stoßen vor diesem Hintergrund zunehmend an ihre Kapazitätsgrenzen. Parallel zeigen sich gesundheitliche Risiken, etwa durch Infektionsgeschehen, die auf Versorgungslücken hinweisen.
Viele Strukturen der Suchthilfe sind historisch gewachsen und auf frühere Konsummuster ausgerichtet. Aktuelle Entwicklungen erfordern jedoch flexiblere, engmaschigere und stärker integrierte Unterstützungsformen.
Hinzu kommen regulatorische und planerische Hürden, etwa bei Drogenkonsumräumen und ergänzenden Angeboten. Standortfragen führen häufig zu lokalen Konflikten.
Unsere Forderungen:
Die nächste Landesregierung sollte niedrigschwellige Suchthilfe systematisch stärken und bedarfsgerecht weiterentwickeln. Dazu gehören:
- der Ausbau integrierter Suchthilfeangebote beziehungsweise Suchthilfezentren nach bewährten Modellen (beispielsweise dem Zürcher Ansatz).
- die Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere der Drogenkonsumraumverordnung für flexiblere Lösungen (etwa Außenkonsumflächen).
- die Stärkung ergänzender niedrigschwelliger Angebote wie Tagesaufenthalte, aufsuchender Hilfen und quartiersbezogener Ansätze („Kümmerer-Projekte“).
- eine aktive Begleitung von Standortentscheidungen durch transparente Verfahren sowie strukturierte Informations- und Aufklärungskampagnen zur Förderung der Akzeptanz vor Ort.
Im Fokus steht die Fähigkeit der Suchthilfe, auf veränderte Bedarfe schnell und passend zu reagieren. Niedrigschwellige Angebote sichern Erreichbarkeit, Kontinuität und Passgenauigkeit und erfüllen eine zentrale Brückenfunktion für Menschen, die von regulären Versorgungsstrukturen nicht erreicht werden.
Für Menschen in besonders vulnerablen Lebenslagen sind sie oft der einzige Zugang zum Hilfesystem. Eine gestärkte Suchthilfe kann Gesundheitsrisiken reduzieren, Stabilisierung fördern und Wege in weiterführende Hilfen eröffnen.
Zugleich wirken sich diese Entwicklungen auf den öffentlichen Raum aus. Eine verlässliche, gut ausgestattete niedrigschwellige Infrastruktur kann Nutzungskonflikte mindern, öffentliche Räume entlasten und Gesundheits- und Sicherheitsinteressen besser verbinden.
Vor diesem Hintergrund brauchen die Träger tragfähige Rahmenbedingungen, um diese komplexen Angebote verlässlich und im Sinne aller Beteiligten ausgestalten zu können. Alle drei Perspektiven – Betroffene, Stadtgesellschaft und Träger – sind eng miteinander verbunden.
8.3 Suchtprävention vor Ort ausbauen und besser verzahnen
Die Suchtprävention muss mit sich wandelnden Konsumrealitäten Schritt halten und wirksam dort ansetzen, wo Konsum entsteht. Gerade bei jungen Menschen verbreiten sich neue Nikotinprodukte wie Vapes, E-Zigaretten und Nikotinpouches, die gezielt beworben werden und früh Konsumverhalten prägen.
Zugleich haben sich die Zugänge zu Präventions- und Frühinterventionsangeboten verändert. Programme zur frühen Erkennung riskanter oder polyvalenter Konsummuster erreichen die Zielgruppen zunehmend schwerer. Deshalb muss Prävention stärker an Lebensorten ansetzen und enger mit lokalen Suchthilfestrukturen verzahnt werden.
Ein Grund liegt in der derzeitigen Steuerung präventiver Maßnahmen. Im Zuge neuer gesetzlicher Regelungen, etwa zum Konsumcannabisgesetz, werden flankierende Maßnahmen zunehmend auf Bundesebene konzipiert und gesteuert. Wirksam wird Prävention jedoch vor allem im sozialen Nahraum, in Schulen, Jugendeinrichtungen, Quartieren und anderen kommunalen Kontexten. Eine überwiegend zentrale Steuerung wird diesen lokalen Bedarfen nur begrenzt gerecht. Zudem verlieren frühere Zugangswege, etwa über Frühinterventionsprogramme, an Bedeutung. Damit schwinden wichtige Möglichkeiten, risikohaften und polyvalenten Konsum früh zu erkennen und passende Hilfen einzuleiten.
Unsere Forderungen:
Die nächste Landesregierung sollte Suchtprävention auf kommunaler Ebene stärken und bedarfsgerecht weiterentwickeln. Dazu gehören:
- eine stärkere strukturelle Verankerung von Prävention in der kommunalen Suchthilfeplanung,
- die gezielte Förderung lokaler Präventionsstrukturen und -netzwerke,
- die Stärkung früher Zugänge zu jungen Konsument*innen durch niedrigschwellige, lebensweltorientierte Angebote und
- eine enge Verzahnung von Prävention, Beratung und Frühintervention vor Ort.
Prävention muss im unmittelbaren Lebensumfeld ansetzen und darf nicht überwiegend zentral gesteuert werden.
Versorgungsqualität in der Prävention zeigt sich in Reichweite, Passgenauigkeit und früher Wirksamkeit. Das gelingt nur mit einer nachhaltigen Verankerung in lokalen Strukturen.
Eine bedarfsgerechte Präventionslandschaft trägt dazu bei, problematische Konsummuster frühzeitig zu verhindern und langfristig auch die Hilfesysteme zu entlasten.
Kapitel IX: Bildung
9.1 Fachkräftesicherung interdisziplinär denken
Der Fachkräftemangel in sozialen und pflegerischen Berufen ist eine der drängendsten sozialpolitischen Herausforderungen in NRW. Er zeigt sich regional unterschiedlich, ist aber landesweit spürbar und verschärft sich durch den demografischen Wandel bei den Beschäftigten und der Bevölkerung.
Fehlt eine ausreichende Care-Infrastruktur, etwa in der Kinderbetreuung oder Pflege, sinkt die Erwerbsbeteiligung der Menschen, die diese Aufgaben privat übernehmen müssen. Ohne sie fehlen Arbeitskräfte in allen Branchen und die Einnahmen aus der Einkommensteuer für die Finanzierung der Care-Infrastruktur fallen weg.
Maßnahmen zur Fachkräftesicherung werden oft nach Fachressorts statt interdisziplinär gedacht. Bürokratische Hürden und widersprüchliche Verwaltungslogiken hemmen zudem die Durchlässigkeit auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. So werden beispielsweise Fachkräfte aus dem Ausland angeworben, während Beratungsangebote für die Integration von Geflüchteten und Menschen mit Zuwanderungsgeschichte gekürzt werden. Die eine Maßnahme untergräbt damit die Wirkung der anderen.
Unsere Forderungen:
Für die kommende Legislaturperiode sind auf Landesebene folgende Maßnahmen erforderlich:
- Verzahnung von Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung: Die Anwerbung und Integration ausländischer Fach- und Arbeitskräfte müssen mit Beratung, Sprachförderung und Anerkennung von Abschlüssen verknüpft werden. Ebenso benötigen sie bezahlbaren Wohnraum, Zugang zur Care-Versorgung sowie generell soziale und gesellschaftliche Teilhabe. Dies muss Teil einer Willkommensstrategie für angeworbene Arbeits- und Fachkräfte sein.
- Ressortübergreifende Abstimmung: Maßnahmen der Fachkräftesicherung müssen ressortübergreifend gedacht und zwischen den zuständigen Ministerien für die Bereiche Arbeit und Soziales, Flucht und Integration sowie Schule und Bildung eng abgestimmt werden. Bürokratische Hürden müssen überwunden werden.
- Stärkung der Ausbildung in erzieherischen Berufen: Die verschiedenen schulischen und praxisintegrierten Ausbildungswege in erzieherischen Berufen müssen verlässlich finanziert werden.
- Absicherung der Freiwilligendienste: Soziale Freiwilligendienste leisten einen wichtigen Beitrag zur Gewinnung von Nachwuchskräften und zur Stärkung des zivilgesellschaftlichen Engagements. Sie brauchen eine dauerhafte und auskömmliche Finanzierung.
9.2 Berufskollegs verlässlich finanzieren und bürokratische Hürden abbauen
Berufskollegs in freier Trägerschaft bilden einen wesentlichen Teil der Fachkräfte für soziale und pflegerische Berufe in NRW aus. Mehr als ein Drittel der angehenden Erzieher*innen wird dort qualifiziert. Trotz ihrer Bedeutung sind sie strukturell unterfinanziert. Ersatzschulträger müssen für den Betrieb ihrer Fachschulen bis zu 15 Prozent Eigenleistung tragen. Das stellt die Träger vor erhebliche wirtschaftliche Herausforderungen.
Hinzu kommen bürokratische Hürden. Für durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales geförderte Weiterbildungen zur Arbeitsförderung ist eine kostenpflichtige Zertifizierung nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) nötig, obwohl die Einrichtungen bereits staatlicher Schulaufsicht und hohen Qualitätsstandards unterliegen. Diese Doppelbelastung bindet Ressourcen, die eigentlich für die Ausbildung der Schüler*innen benötigt werden.
Darüber hinaus ist die Beantragung des Aufstiegs-BAföG nach wie vor zu komplex und die Bearbeitungszeit bis zur Auszahlung zu lang. Dies führt teilweise dazu, dass Studierende die konsekutive Ausbildung aus finanziellen Gründen abbrechen. Zudem legen die Bezirksregierungen in NRW bei Unterrichtsgenehmigungen im Seiten- und Quereinstieg von Lehrkräften unterschiedliche Maßstäbe an. Das schafft Rechtsunsicherheit und erschwert eine landesweit gleichwertige Unterrichtsversorgung.
Unsere Forderungen:
Für die kommende Legislaturperiode sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- Auskömmliche Finanzierung der Berufskollegs: Die Eigenleistungspflicht für Ersatzschulträger sollte abgeschafft werden.
- AZAV-Befreiung für Weiterbildungen zur Arbeitsförderung: Berufskollegs in freier Trägerschaft sollten von der AZAV-Zertifizierungspflicht für entsprechende Weiterbildungen befreit werden. NRW sollte dafür bundesrechtliche Änderungen im Qualifizierungschancengesetz anstoßen.
- Vereinfachung des Aufstiegs-BAföG: Verfahren müssen leichter und Auszahlungen schneller werden, um Ausbildungsabbrüche zu vermeiden.
- Einheitliche Standards für Unterrichtsgenehmigungen: Das Schulministerium sollte verbindliche landeseinheitliche Vorgaben für den Seiten- und Quereinstieg von Lehrkräften schaffen.
Die Qualität der Ausbildung sozialer und pflegerischer Fachkräfte setzt dauerhaft handlungsfähige ausbildende Einrichtungen voraus. Die Unterfinanzierung der Berufskollegs in freier Trägerschaft gefährdet diese Grundlage und damit die Fachkräfteversorgung in NRW. Eine auskömmliche Refinanzierung ist deshalb Voraussetzung für eine stabile soziale Infrastruktur.
9.3 Pflegeschulen modernisieren und Schulsozialarbeit stärker fördern
Die generalistische Pflegeausbildung in NRW steht vor einer doppelten Herausforderung: Die Ausbildungszahlen sind deutlich gestiegen, zugleich wächst der Unterstützungsbedarf der Auszubildenden. Beides belastet die Kapazitäten der Pflegeschulen und gefährdet Attraktivität sowie Verbleib in der Ausbildung.
Viele Schulen stoßen an räumliche Kapazitätsengpässe und weisen einen Modernisierungsrückstand auf. Für digitale Kompetenzen fehlt oft zeitgemäße Ausstattung. Da Auszubildende zunehmend psychosoziale Unterstützung benötigen, steigt der Bedarf an Schulsozialarbeit, der mit den bestehenden Finanzierungsstrukturen nicht gedeckt werden kann.
Ursachen sind vor allem strukturelle Finanzierungsdefizite: Die Investitionsförderung orientiert sich noch immer an Schulplatzzahlen vom 1. Oktober 2019, obwohl die Ausbildungszahlen seitdem gestiegen sind. Und obwohl auch die Baukosten gestiegen sind, wurde die Pauschale von 189 Euro pro besetztem Schulplatz nicht angepasst. Schulen, die nach dem 1. Oktober 2019 gewachsen sind, erhalten damit strukturell zu wenig Investitionsmittel.
Hinzu kommt: Seit Einführung des Pflegeberufegesetzes (PflBG) sind die Kosten der Konzertierten Aktion Pflege (KAP), in denen auch die Kosten der Schulsozialarbeit enthalten sind, in einem nicht näher bestimmten Anteil der Ausbildungspauschalen enthalten. Der seither überproportional gestiegene Aufwand für die Schulsozialarbeit lässt sich jedoch in den Verhandlungen über die Ausbildungspauschalen nicht entsprechend abbilden.
Die stagnierende Investitionsförderung bei steigender Zahl an Schüler*innen und wachsenden Anforderungen an Digitalisierung und Sozialarbeit führt zu einer zunehmend belastenden strukturellen Finanzierungslücke für die Träger.
Unsere Forderungen:
- Aktualisierung des Stichtags und Erhöhung der Investitionspauschale: Der Stichtag 1. Oktober 2019 (§ 5.1 FRL-InvestPS) muss auf einen aktuellen Zeitpunkt angepasst werden, sodass die tatsächlichen Ausbildungsplatzzahlen die Grundlage der Förderberechnung bilden. Gleichzeitig muss die Pauschale von 189 Euro pro Schulplatz an die gestiegenen Bau- und Betriebskosten angepasst und regelmäßig dynamisiert werden.
- Eigenständige Landesförderung für Schulsozialarbeit: Schulsozialarbeit an Pflegeschulen sollte über eine eigenständige Förderrichtlinie außerhalb der Ausbildungspauschalen finanziert werden.
- Investitionsförderung für Digitalisierung: Die Förderrichtlinie für Investitionen an Pflegeschulen in NRW muss Anschaffung, Betrieb und Ersatz digitaler Infrastruktur einschließlich IT-Personal ausreichend umfassen.
- Planungssicherheit erhöhen: Die Förderrichtlinie muss rechtzeitig und mit längeren Laufzeiten neu aufgelegt werden, um Trägern Planungssicherheit für Investitionen zu geben.
9.4 Weiterbildung und Familienbildung verlässlich finanzieren und für alle zugänglich machen
In Nordrhein-Westfalen gibt es deutliche Ungleichheiten beim Zugang zu außerschulischer Bildung. Besonders betroffen sind Menschen mit geringen finanziellen Mitteln, die Teilnahmebeiträge für Weiterbildungsangebote oft nicht aufbringen können.
Gerade in Krisenzeiten ist außerschulische Bildung, von Sprach- und Grundbildung bis zu politischer, kultureller und beruflicher Weiterbildung sowie Familienbildung, unverzichtbar. Sie stärkt gesellschaftliche Teilhabe, sozialen Zusammenhalt und demokratische Grundüberzeugungen.
Ein zentraler Baustein ist das Weiterbildungsgesetz NRW (WbG NRW), das Einrichtungen der gemeinwohlorientierten, der beruflichen und politischen sowie der Familienbildung mit einem Bildungsbudget pro Personalstelle bezuschusst. Dieses Modell trägt wesentlich zur vielfältigen Weiterbildungslandschaft in NRW bei. Allerdings setzt es auf Teilnahmebeiträge, auch bei niedrigschwelligen Angeboten. Dadurch werden gerade einkommensarme und bildungsbenachteiligte Menschen strukturell ausgeschlossen.
Familienbildungseinrichtungen beobachten, dass sich prekäre Lebenslagen durch geringer werdende finanzielle Mittel, beengten Wohnraum und erschwerte Zugänge zu Kita, Schule und Gesundheitsversorgung verschärfen. Diskriminierung und strukturelle Hürden mindern zudem die Teilhabe und schwächen das Vertrauen in staatliche Institutionen. Besonders betroffen sind Familien mit Fluchterfahrung.
Familienbildung hat den Anspruch, alle Familien gleichermaßen zu erreichen. Gerade Eltern mit besonderem Unterstützungsbedarf stoßen jedoch auf Zugangshürden. Kooperationen zwischen Familienbildungseinrichtungen, Familienzentren, Familiengrundschulzentren und anderen Einrichtungen im Sozialraum sind vielerorts etabliert, sollten weiter ausgebaut und gefördert werden.
Haushaltskürzungen haben die Lage weiter verschärft: Die Einschnitte im Landeshaushalt bei Integration und Flucht aus dem Jahr 2025 wurden 2026 nicht zurückgenommen. In der Familienbildung führte das zum Wegfall von Angeboten für besonders belastete Familien, vor allem mit Fluchterfahrung. Betroffen ist insbesondere die Förderung nach Artikel 3 der Richtlinienförderung für Familienbildung in NRW, obwohl diese Angebote viele Menschen vor Ort erreicht haben.
Hinzu kommen Digitalisierungs- und Bildungsungleichheiten, die besonders Familien in vulnerablen Lebenslagen zusätzlich benachteiligen.
Unsere Forderungen:
Für die kommende Legislaturperiode sind auf Landesebene folgende Maßnahmen erforderlich:
- Dynamisierung der Weiterbildungsfinanzierung: Die Dynamisierung nach dem WbG NRW muss gesetzlich verbindlich verankert und an reale Kostensteigerungen ausgerichtet werden.
- Anhebung der Förderquoten: Die Förderung freier Träger sollte von 42.000 auf 70.000 Euro pro Personalstelle angehoben werden, um den Bedarf decken zu können.
- Strukturelle Förderung diversitäts- und traumasensibler Arbeit: Multiprofessionelle Teams, aufsuchende Konzepte sowie Sprach- und Kulturmittler*innen und Trauma-Fachkräfte brauchen eine strukturelle Absicherung, um bildungsbenachteiligte und vulnerable Zielgruppen wie beispielsweise Erwachsene oder Familien in besonderen Belastungssituationen tatsächlich zu erreichen.
Zusätzlich gilt für die Familienbildung:
- Wiederherstellung der vollständigen Richtlinienförderung für anerkannte Familienbildungseinrichtungen: Das Geld nach Artikel 3 der Richtlinienförderung der Familienbildungsförderung muss für niedrigschwellige, beitragsfreie Angebote wieder komplett im Landeshaushalt bereitgestellt werden.
- Förderung von Kooperationen: Die Kooperationsleistungen der anerkannten Familienbildungseinrichtungen mit Familienzentren, Familiengrundschulzentren, Jugendämtern sowie Migrations- und Geflüchtetendiensten sollten strukturell ausgebaut und die Haushaltskürzungen zurückgenommen werden.
- Stärkung der Bildungsteilhabe: Analoge und digitale Informationsangebote in mehreren Sprachen sowie mehrjährige Programme für Gesundheits-, Bildungs- und Medienkompetenz sind dringend erforderlich.
- Investitionsmittel zur räumlichen Modernisierung: Das Land sollte Investitionen in barrierefreie, moderne und energieeffiziente Lernorte auch in Mietobjekten mitfinanzieren, um solche Lernumgebungen flächendeckend zu gewährleisten.
Darüber hinaus sollte gemeinwohlorientierte Weiterbildung langfristig als vierte Säule des Bildungswesens etabliert werden – gleichrangig neben Schule, beruflicher Bildung und Hochschule. Ziel ist eine Förderstruktur, die beitragsfreie Teilnahme und lebensbegleitendes Lernen für alle ermöglicht. Zudem sollten Landesprogramme die Familienbildung dauerhaft in die kommunale Jugendhilfeplanung integrieren und als eigenen Förderbereich verankern. Das schafft verlässliche lokale Strukturen.
Kapitel X: Gesellschaftliche Teilhabe und Bürgerschaftliches Engagement
10.1 Ehrenamt durch verlässliche Strukturen ermöglichen und absichern
Ohne Bürgerschaftliches Engagement ist Soziale Arbeit nicht denkbar. Freiwillig Engagierte leisten einen erheblichen Beitrag zur Versorgung hilfsbedürftiger Menschen, der durch hauptamtliche Kräfte nicht finanzierbar wäre. Hauptamtliche Koordination ist für erfolgreiches Freiwilliges Engagement unverzichtbar. Ehrenamtskoordination ist somit wichtiger Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Hierfür steht jedoch deutlich zu wenig strukturförderndes Geld zur Verfügung.
Das Grundproblem ist, dass es keine dauerhaft verlässliche Refinanzierung hauptamtlicher Ehrenamtskoordination gibt. Häufig kann deshalb eine Ehrenamtskoordination nicht gewährleistet werden. Dafür braucht es eine verlässliche und dauerhaft angelegte Strukturförderung.
Unsere Forderungen:
- Ausreichende Grundfinanzierung durch Land und Kommunen: Eine stabile Grundfinanzierung schafft Planungssicherheit und ist nachhaltiger als befristete Projektförderung. Diese bindet Ressourcen für Antragstellung und Verwaltung, die dann für die Gewinnung und Koordination Ehrenamtlicher sowie für die eigentliche Arbeit fehlen.
- Finanzierungsentscheidungen brauchen längere Laufzeiten: Kurzfristige Bewilligungen und kurze Projektlaufzeiten schaffen Unsicherheit. Stattdessen braucht es dauerhafte oder zumindest langfristige Förderzusagen.
- Abbau von Bürokratie: Steigende Nachweispflichten und komplizierte Förderlogiken binden in der Ehrenamtskoordination viele Zeitressourcen und wirken dem Ziel der Förderung entgegen.
10.2 Quartiersarbeit ausbauen und flächendeckend unterstützen
Professionelle Quartiersarbeit stärkt das Zusammenleben, baut Ressentiments ab und fördert gegenseitige Unterstützung. Sie moderiert Konflikte, schafft Begegnung und stärkt demokratische Haltungen. Der Ausbau niedrigschwelliger quartiersbezogener Arbeitsansätze stärkt ein gutes Zusammenleben, gegenseitige Wahrnehmung und Unterstützung. Angesichts von Polarisierung, Entsolidarisierung und Angriffen auf demokratische Strukturen ist ihr Ausbau dringend notwendig.
Zugleich verschärfen sich Herausforderungen in der Daseinsvorsorge, weil sozialstaatliche Leistungen zunehmend unter Kürzungsdruck geraten. Sozialraumbezogene Ansätze haben großes Potenzial, kostenintensive Unterstützungsformen zu vermeiden oder zumindest hinauszuzögern. Daher müssen sie stärker anerkannt, unterstützt und nachhaltig abgesichert werden. Dazu gehört auch, Versorgungs-, Betreuungs- und Nachbarschaftsarbeit auf mehrere Schultern zu verteilen und Prävention zu stärken.
Obwohl die positiven Potenziale und Wirkungen sozialräumlicher Arbeit wissenschaftlich belegt sind, fehlt es an verlässlicher Unterstützung. Quartiersarbeit in Stadtteiltreffs, Bürgerzentren oder soziokulturellen Einrichtungen ist meist eine freiwillige kommunale Leistung und damit vom politischen Willen oder der Haushaltslage vor Ort abhängig.
Unsere Forderungen:
Zur Stärkung der Quartiersarbeit muss das Land die Kommunen befähigen, Daseinsvorsorge sozialräumlich zu planen und Themen sowie Akteur*innen besser zu vernetzen. Dafür braucht es eine Landesfachstelle, eine interministerielle Arbeitsgruppe und zusätzliche finanzielle Ressourcen. Quartierskoordinator*innen in den Kommunen können ein erster Schritt zur strukturellen Verankerung sein.
Zudem braucht es eine Landesinitiative, die sozialräumliche Arbeit in Städten und Gemeinden stärkt. Kommunen, freie Träger und zivilgesellschaftliche Akteur*innen benötigen Beratung, Fortbildung, Vernetzung, finanzielle Mittel und hauptamtliches Personal, um Quartiers- und Dorfentwicklung voranzubringen.
10.3 Engagement von jungen Menschen durch Freiwilligendienste fördern
Rund 18.000 junge Menschen leisten jährlich in Nordrhein-Westfalen einen Freiwilligendienst in Kitas, Schulen, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und vielen weiteren sozialen Bereichen. Freiwilligendienste stärken gesellschaftlichen Zusammenhalt, Demokratiebildung und die Fachkräftegewinnung im Sozial- und Gesundheitswesen.
Gleichzeitig geraten Freiwilligendienste zunehmend unter Druck. Viele junge Menschen können sich ein solches Engagement wegen zu geringer finanzieller Unterstützung und hoher Lebenshaltungskosten nicht leisten. Auch Vergünstigungen, etwa im ÖPNV, fehlen weitgehend. Zudem können viele Einsatzstellen aus finanziellen Gründen keine ausreichenden Plätze anbieten.
Ursache ist eine strukturelle Unterfinanzierung der Freiwilligendienste. Die Bundesmittel reichen nicht aus, um Taschengeld, Sozialversicherungsbeiträge, pädagogische Begleitung und qualifizierte Anleitung angemessen zu refinanzieren. Da die Förderung von Taschengeld und Sozialversicherung im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) Ländersache ist, wiegt besonders schwer, dass NRW bislang keine Förderung vorsieht. Gerade Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, der offenen Ganztagsbetreuung sowie kleinere soziale Träger stoßen dadurch an finanzielle Grenzen.
Hinzu kommen unattraktive Rahmenbedingungen: ein zu niedriges Taschengeld, hohe Wohnkosten, fehlende Mobilitätsangebote und zu wenig Anerkennung des Engagements. Besonders benachteiligt sind junge Menschen aus einkommensschwächeren Haushalten. Zusätzlich wurden durch die Umstellung von G8 auf G9 vielerorts Strukturen abgebaut, die sich ohne gezielte Förderung kaum wieder aufbauen lassen.
Unsere Forderungen:
Nordrhein-Westfalen sollte eine Landesförderung einrichten, die insbesondere im kinder- und jugendnahen Bereich zusätzliche Freiwilligenplätze ermöglicht.
Erforderlich sind insbesondere:
- eine Landesförderung für das FSJ, um mehr Plätze sowie qualifizierte Anleitung und Begleitung zu ermöglichen.
- eine Koordinierungsstelle für Freiwilligendienste in engem Austausch mit dem zuständigen Ministerium, um die Strukturen zu stärken und weiterzuentwickeln.
- ein vom Land finanziertes NRW-weites ÖPNV-Ticket für Freiwillige
- bessere Teilhabe benachteiligter junger Menschen durch Wohn- und weitere Unterstützungsleistungen.
- ein Pilotprojekt zur Schaffung zusätzlicher Plätze in kinder- und jugendnahen Einsatzfeldern, etwa in der OGS.
- mehr Anerkennung des Engagements durch Berücksichtigung des Freiwilligendienstes bei Studium, Ausbildung und Bewerbungsverfahren.
Freiwillige entlasten Fachkräfte, ermöglichen zusätzliche Angebote und stärken so die soziale Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen. Zugleich sind Freiwilligendienste ein wichtiges Instrument der Fachkräftegewinnung: Mehr als die Hälfte der Freiwilligen entscheidet sich anschließend für eine Ausbildung oder ein Studium im sozialen oder pädagogischen Bereich. In Zeiten, in denen Unternehmen über einen Mangel an qualifizierten Bewerbungen klagen, ist eine Investition in Freiwilligendienste daher auch eine Investition in den Arbeitsmarkt.
Kapitel XI: Wohnen
11.1 Bezahlbaren Wohnraum schaffen und Wohnungslosigkeit verhindern
Die Wohnungslosigkeit in Nordrhein-Westfalen hat ein historisch hohes Niveau erreicht. 2024 wurden landesweit 122.170 Menschen ohne eigene Wohnung erfasst, darunter rund ein Viertel Kinder und Jugendliche, meist mit ihren Eltern in kommunalen Unterkünften. Hinzu kommt eine hohe Dunkelziffer verdeckter Wohnungslosigkeit, besonders bei Frauen, die informell unterkommen und häufig von Abhängigkeit und Gewalt betroffen sind.
Parallel ist die Zahl der Zwangsräumungen deutlich gestiegen: 2024 gab es mehr als 10.000 Räumungen. Das ist ein Plus von zwölf Prozent und der höchste Anstieg aller Bundesländer. Hier besteht ein akuter Handlungsbedarf. Angesichts des Ziels, Wohnungslosigkeit bis 2030 zu überwinden, und des im NRW-Koalitionsvertrag formulierten Bekenntnisses zum Menschenrecht auf Wohnen besteht schon heute ein klarer Auftrag zum Handeln.
Hauptursache ist der massive Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Der Bestand an Sozialwohnungen in NRW ist seit 1990 von 1,3 Millionen auf 411.000 gesunken, weniger als acht Prozent aller Mietwohnungen sind noch preisgebunden. Bis 2035 fallen laut NRW.BANK weitere 220.000 Sozialwohnungen aus der Bindung. Gleichzeitig bleibt der Neubau weit hinter dem Bedarf zurück: 2025 wurden nur 8.037 geförderte Mietwohnungen fertiggestellt. Erforderlich wären rund 25.000 neue Sozialwohnungen pro Jahr.
Zugleich stiegen die Neubaumieten in den vergangenen zehn Jahren landesweit durchschnittlich von 9,00 Euro auf 12,95 Euro pro Quadratmeter. Bezahlbarer Wohnraum wird auch außerhalb der Großstädte knapp. Die Wohnkostenquote steigt, Arbeitswege werden länger und Wohnraum wird zunehmend als Renditeobjekt statt als Teil der Daseinsvorsorge behandelt.
Wohnkosten sind ein zentraler Treiber sozialer Ungleichheit: 5,4 Millionen Menschen rutschen deutschlandweit durch die Belastung des Wohnens zusätzlich unter die Armutsgrenze. Dennoch bleibt die Verantwortung für Prävention und Überwindung von Wohnungslosigkeit weitgehend bei den Kommunen, ohne dass sie ausreichend unterstützt werden.
Unsere Forderungen:
Wohnraumversorgung, Prävention und soziale Integration finden vor Ort statt. Leistungsfähige Kommunen sind daher entscheidend für eine wirksame Wohnungspolitik. Das Land muss klare Rahmenbedingungen setzen, etwa durch eine verpflichtende Wohnungsaufsicht mit zusätzlicher Finanzierung, und die Kommunen im Sinne des Subsidiaritätsprinzips gezielt stärken.
Die Freie Wohlfahrtspflege leistet mit lokal verankerten, niedrigschwelligen Angeboten einen unverzichtbaren Beitrag zur Prävention und Stabilisierung, etwa durch die Verstetigung der Kümmerer-Projekte der Landesinitiative „Endlich ein Zuhause“. Diese Strukturen müssen durch verlässliche Finanzierung, klare rechtliche Spielräume und stärkeres ressortübergreifendes, ministerielles Zusammenwirken gesichert und weiterentwickelt werden.
Für die kommende Legislaturperiode fordern wir deshalb:
- Wohnraumförderung konsequent ausbauen: Eine Aufstockung der NRW-Wohnraumförderung auf das Niveau der Bundesförderung in NRW (843 Millionen Euro statt bislang 285 Millionen Euro) ist geboten. Dabei sind deutlich längere Bindungsfristen erforderlich: mindestens 50 Jahre, auf öffentlichen Grundstücken bis zu 100 Jahre. Ergänzend sollten gezielte Förderinstrumente für Wohnraum für wohnungslose Menschen eingeführt werden (vergleiche Schleswig-Holstein), um noch gezielter gemeinwohl- und langfristig orientierte Wohnungsanbieter*innen zu fokussieren.
- Sozialen Ausgleich im Wohnungsbau stärken: Die rechtliche Einführung einer verbindlichen Sozialwohnungsquote für gewerbliche Vermieter*innen sollte geprüft werden.
- Wohnungserhalt systematisch priorisieren: Ein landesweit einheitlicher Vollzug der Regelungen zu den Kosten der Unterkunft im SGB II ist notwendig. Drohende Wohnungslosigkeit muss konsequent als außergewöhnliche Härte anerkannt werden, um Wohnungsverluste möglichst zu verhindern.
- Mieter*innenschutz wirksam erweitern: Die Mieterschutzverordnung sollte räumlich ausgeweitet werden. Kommunen müssen zudem ein Vorbehaltsrecht bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen erhalten.
11.2 Bezahlbaren Wohnraum für junge Menschen sichern
Die Wohnraumnot junger Menschen aus den Hilfen zur Erziehung ist eine gravierende sozialpolitische Herausforderung. Sie erschwert den Übergang in ein eigenständiges Leben und erhöht das Risiko prekärer Lebenslagen.
Besonders betroffen sind junge Menschen, die kleine und bezahlbare Wohnungen suchen. Aufgrund der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt fehlen passende Angebote – insbesondere für junge Menschen aus stationären Hilfen, Careleaver, Geflüchtete und Auszubildende.
Ohne bezahlbaren Wohnraum und verlässliche Unterstützung in Übergangsphasen steigt das Risiko von Wohnungslosigkeit deutlich. Prekäre Lebenslagen gefährden soziale Teilhabe und können die Anfälligkeit für radikale Kräfte erhöhen. Deshalb braucht es verbindliche Strategien, um bezahlbaren Wohnraum für junge Menschen zu sichern und Übergänge aus den Hilfen zur Erziehung wirksam zu gestalten.
Die Ursachen des Wohnungsmangels sind vielfältig. Strenge Bauvorgaben, Leerstände, Problemimmobilien und eine hohe Fehlbelegungsquote im sozialen Wohnungsbau begrenzen das Angebot. Hinzu kommen Sparmaßnahmen und eine restriktive Leistungsbewilligung für junge Erwachsene.
Unsere Forderungen:
Auf NRW-Ebene braucht es konkrete Maßnahmen, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, Übergänge von Careleavern abzusichern und Wohnungslosigkeit wirksam zu verhindern.
Konkrete Vorschläge für die nächste Legislaturperiode:
- Landesprogramme für mehr bezahlbaren Wohnraum für junge Menschen und soziale Träger, etwa durch Quoten und Förderung kleiner Wohnungen,
- verlässliche Finanzierung der Hilfen für junge Volljährige und Abbau restriktiver Bewilligungspraxis,
- konsequente Umsetzung des SGB VIII und landesweite Mindeststandards für Übergänge,
- Förderung innovativer Übergangsmodelle wie Appartement-Wohnen, betreutes Einzelwohnen und Mentoring,
- Bauordnungen prüfen und anpassen, um Wohnungsbau zu beschleunigen,
- Leerstände und Problemimmobilien gezielt abbauen und
- Fehlbelegung im (sozialen) Wohnungsbau regelmäßig prüfen und Umzugshilfen fördern.
So lassen sich Wohnraumressourcen besser nutzen, Übergänge in die Selbstständigkeit stabilisieren und Teilhabechancen junger Menschen nachhaltig sichern.
11.3 Inklusiven Wohnraum stärken
Für Menschen mit Behinderung, besonders mit hohem Unterstützungsbedarf, fehlt in NRW geeigneter und bezahlbarer Wohnraum. Zwar berücksichtigt der öffentlich geförderte Wohnungsbau ihre Bedarfe, doch barrierefreie und passende Wohnformen entstehen wegen unzureichender Refinanzierung bei steigenden Baukosten in nur unzureichender Zahl.
Unsere Forderungen:
Die Landesregierung muss die Rahmenbedingungen für Investor*innen und Leistungserbringer*innen verbessern, damit bedarfsgerechtes Bauen für Menschen mit Behinderung wieder wirtschaftlich möglich wird. Dazu gehören eine verlässliche Refinanzierung sowie schnellere und unbürokratische Planungs- und Genehmigungsverfahren.
Ein landesweites Monitoring der Versorgungslage und der tatsächlichen Bauvorhaben könnte mehr Transparenz schaffen und die regionale Steuerung verbessern.
Zudem muss sich NRW auf Bundesebene für eine Reform der Rechtsgrundlagen zu Mieten und Unterkunftskosten in besonderen Wohnformen einsetzen. Die bisherige Zuständigkeitsaufteilung zwischen zwei Leistungsträgern schafft Unsicherheit und erschwert oder verhindert notwendige Ersatzneubauten.
Kapitel XII: Europa
Europa wirkt vor Ort: Für eine zukunftsfähige Kohäsionspolitik
In der Kohäsionspolitik der Europäischen Union stehen nach den aktuellen Planungen der Europäischen Kommission erhebliche Veränderungen bevor. Künftig soll es pro Mitgliedstaat nur noch ein zentralisiertes Nationales und Regionales Partnerschaftsprogramm (NRPP) geben, das verschiedene Fonds bündelt.
Für die Träger der Freien Wohlfahrtspflege sind europäische Förderprogramme – insbesondere der Europäische Sozialfonds (ESF) – eine zentrale Grundlage, um innovative soziale Ansätze zu erproben und vulnerable Gruppen in den Regionen zu unterstützen. Der ESF investiert in Menschen, stärkt soziale Teilhabe und macht die soziale Dimension der Europäischen Union sichtbar. Die Wirkung zeigt sich in den regionalen Projekten vor Ort: Sie verbessern Chancen durch Arbeit und Qualifizierung – insbesondere für junge Menschen –, unterstützen wohnungslose Menschen, beraten prekär Beschäftigte, wirken Armut entgegen und leisten vieles mehr. Für die neue Förderphase ab 2028 werden Kürzungen von rund 45 Prozent erwartet. Diese würden auch die Förderung sozialer Angebote des Landes NRW treffen – obwohl angesichts der großen Bedarfe das Gegenteil notwendig wäre.
Neben den finanziellen Mitteln des ESF gewinnen auch Fördermittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für die Freie Wohlfahrtspflege zunehmend an Bedeutung. Dazu zählen beispielsweise Programme zur Klimaanpassung sozialer Infrastruktur oder zur Förderung der Kreislaufwirtschaft.
Die Freie Wohlfahrtspflege macht immer wieder deutlich: Sie ist eine wichtige Partnerin bei der Planung und Umsetzung europäischer Fördermittel. Im Mittelpunkt steht dabei ein gemeinsames Ziel: Nordrhein-Westfalen sozialer, gerechter und zukunftsfähiger zu gestalten.
Unsere Forderungen:
- Wir fordern die Landesregierung auf, sich für eine starke Kohäsionspolitik und insbesondere für einen starken Europäischen Sozialfonds einzusetzen. Die Mittel müssen gezielter zur Unterstützung besonders benachteiligter Menschen eingesetzt werden und zur Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte beitragen.
- Wir fordern, dass die Landesregierung konsequent am Partnerschaftsprinzip festhält. Zivilgesellschaftliche Akteur*innen müssen frühzeitig und verbindlich in die Planung und Umsetzung der Förderschwerpunkte und Programme einbezogen werden.
- Wir fordern, die Eigenmittel für Projekte zugunsten besonders benachteiligter Menschen deutlich zu reduzieren oder vollständig auf sie zu verzichten. Gemeinnützige Träger erzielen mit Angeboten wie der Wohnungslosenhilfe keine Gewinne und können die erforderlichen Eigenanteile zunehmend nicht mehr aufbringen.
- Der von der EU-Kommission geforderte leistungsbasierte Auszahlungsmechanismus darf im ESF nicht auf die Träger übertragen werden. Planungs- und Liquiditätsrisiken würden die Beteiligung gemeinnütziger Träger an der EU-Förderung schwächen und damit ausgerechnet jene zivilgesellschaftlichen Strukturen, die Problemlagen vor Ort frühzeitig erkennen und gemeinsam mit regionalen Netzwerken passgenaue Unterstützung entwickeln.
- Die Freie Wohlfahrtspflege erwartet, dass NRW alle Möglichkeiten der Verwaltungsvereinfachung ausschöpft, um den bürokratischen Aufwand für alle Beteiligten spürbar zu verringern. Damit auch kleinere Träger weiterhin an der Umsetzung der Programme mitwirken können, müssen Verfahren praxistauglich gestaltet und Fördermittel zeitnah ausgezahlt werden.
Kapitel XIII: Klimaschutz
Klimaschutz durch Investitionen in energetische Sanierung stärken
Ein erheblicher Hebel für den Klimaschutz ist die energetische Sanierung von Gebäuden, die nicht den erforderlichen Standards entsprechen. Die Träger der Freien Wohlfahrtspflege verfügen über zahlreiche solcher Gebäude, die sie energetisch sanieren würden. Aufgrund der Gemeinnützigkeit und hinderlicher Refinanzierungsstrukturen können sie energetische Sanierungen nur mit einer Investitionsförderung stemmen. Dem stehen die bestehenden Regularien entgegen.
Die amtierende nordrhein-westfälische Landesregierung hat das Potenzial der Wohlfahrt und die Hemmnisse erkannt und sich in ihrem Koalitionsvertrag 2022 bis 2027 vorgenommen, Klimaschutz bei der Investitionsförderung über die einschlägigen Gesetze wie das Altenpflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW) oder das Kinderbildungsgesetz (KiBiz NRW) stärker zu fördern. Am 25. Oktober 2023 hat der Landtag dem entsprechenden Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zugestimmt und die Landesregierung beauftragt, „Klimaschutz bei Einrichtungen der Wohlfahrtspflege und gemeinnützigen Vereinen bei der Änderung der betreffenden Gesetze zur Investitionsförderung (zum Beispiel Altenpflegegesetz) zukünftig zu berücksichtigen“.
Zur Umsetzung dieses Auftrags hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 31. Januar 2025 im Vorgriff auf eine Änderung des APG NRW einen Erlass „Ermittlung der anerkennungsfähigen Aufwendungen stationärer Pflegeeinrichtungen gemäß § 10 APG NRW – Anerkennungsfähigkeit von Aufwendungen für bauliche Maßnahmen zum Klimaschutz“ herausgegeben. Darin heißt es: „Anerkennungsfähig gemäß § 10 Absatz 6 Satz 2 APG NRW sind im Regelfall Aufwendungen für Maßnahmen der Energieeffizienz und des Klimaschutzes, die auf Grundlage eines individuellen Sanierungsfahrplans öffentlich gefördert werden, insbesondere durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).“
Weil sich im § 10 Absatz 6 Satz 2 APG NRW, auf den der Erlass Bezug nimmt, weiterhin lediglich eine sogenannte Nice-to-have-Regelung findet, bleibt der Erlass wirkungslos. Die Umsetzung des Auftrags des Landtags erfordert die Umwandlung der Nice-to-have-Regelung in eine Must-have-Regelung im APG NRW für Maßnahmen der energetischen Sanierung. Nur mit einer bindenden Refinanzierungszusage können die Träger der Einrichtungen entscheidende Klimaschutzmaßnahmen umsetzen.
Hier besteht dringender Handlungsbedarf, nicht nur mit Blick auf den Klimaschutz. Zusätzlich verbessern sich durch immanenten Hitzeschutz energetischer Sanierungen auch die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Mitarbeitenden und der oft vulnerablen Menschen in den Einrichtungen. Zudem führen sie zu signifikanten Einsparungen bei den Betriebskosten.
Unsere Forderungen:
- Umwandlung der Nice-to-have-Regelung im APG NRW für die Investitionsförderung energetischer Sanierungen in eine Must-have-Regelung.
- Beheben von Hemmnissen in der Investitionsförderung energetischer Sanierungen weiterer Einrichtungen der Wohlfahrtspflege.
Erforderlich sind zudem Refinanzierungsstrukturen, die Träger der Einrichtungen nicht für energetische Investitionen „bestrafen“, indem die durch Investitionen aus Eigenmitteln erreichten Einsparungen bei den Betriebskosten gekürzt werden und eine Amortisierung der Investitionen für die Einrichtungsträger nicht möglich ist. Da gemeinnützige Träger nur begrenzte Eigenmittel einsetzen können, braucht es eine Förderkulisse, die die Freie Wohlfahrtspflege einbezieht, mit passenden Fördergegenständen, ausreichender Förderhöhe und realistischen Fristen für Planung und Gremienentscheidungen.