Die Wohlfahrtsverbände wollen den Ausbau von Pflege-Wohngemeinschaften vorantreiben. Um das zu ermöglichen, ist die Politik aufgefordert, die gesetzlichen Vorgaben so zu gestalten, dass diese Wohnform finanzierbar bleibt. Gleichzeitig sehen die Verbände die Kommunen in der Pflicht, Pflege-WGs als wichtige Zukunftsprojekte und nicht als Sparprogramme zu begreifen.
Die meisten Menschen wollen auch dann zu Hause bleiben, wenn sie pflegebedürftig werden. Neben der Versorgung durch einen ambulanten Dienst im gewohnten Zuhause, kann auch der Umzug in eine Wohngemeinschaft eine Option sein. Derzeit gibt es in NRW rund 200 WGs pflegebedürftiger Menschen, die von der Freien Wohlfahrtspflege betreut werden. Dabei deckt das Angebot längst nicht den Bedarf, die Nachfrage ist riesig, die Wartelisten sind lang. »Wir könnten längst viel weiter sein. Doch bei der Einrichtung von Pflege-WGs sind die Anbieter derzeit mit vielen Unsicherheiten konfrontiert, die den Ausbau unnötig ausbremsen«, sagte Hermann Zaum, Vorsitzender der Freien Wohlfahrtspflege NRW am Rande einer Fachtagung zum Thema in Bochum.
Knackpunkte sind zum einen der gesetzliche Rahmen und zum anderen der Umgang mit WG-Vorhaben in den Kommunen. Zaum: »Wenn der Gesetzgeber eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung durch eine Pflegefachkraft vorschreibt, sich die Kommune aber weigert, dafür die Kosten zu übernehmen, ist die WG zum Scheitern verurteilt. Oder anders formuliert: Die WG soll die hohen Anforderungen an eine stationäre Einrichtung erfüllen, dabei aber nur die niedrigeren Kosten einer ambulanten Versorgung verursachen.«
Aus Sicht der Wohlfahrtsverbände muss die Landesregierung bei der Reform des Wohn- und Teilhabegesetzes Mindeststandards festlegen, die eine gute Versorgung für die Menschen sichern und gleichzeitig erfüllbar und finanzierbar sind. »Darüber hinaus brauchen wir landesweit einheitliche Vorgaben zur Umsetzung von WGs in den Kommunen. Es kann nicht sein, dass Pflege-WGs in Paderborn und Münster problemlos umgesetzt werden, im Kreis Recklinghausen oder Wesel aber nicht."