Vor Kurzem wurde ein Papier aus dem Bundeskanzleramt geleakt, das Vorschläge für weitreichende Einschnitte bei der Unterstützung von Menschen mit Behinderung beinhaltet. So müsse den durch das Bundesteilhabegesetz verursachten Kostensteigerungen entgegengewirkt werden. Die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW (LAG FW) hat ein umfassendes Fact-Sheet zur Kostenentwicklung in der Eingliederungshilfe (EGH) in Nordrhein-Westfalen veröffentlicht. Die Analyse zeigt: Die viel diskutierten Kostensteigerungen haben strukturelle und gesamtgesellschaftliche Ursachen – und sind nicht, wie politisch häufig suggeriert, auf das Bundesteilhabegesetz (BTHG) zurückzuführen.
„Die politische Debatte wird zu oft verkürzt geführt und erweckt den falschen Eindruck, Menschen mit Behinderung würden durch das BTHG unverhältnismäßig mehr Leistungen erhalten. Das Gegenteil ist belegt“, so Christian Woltering, Vorsitzender des Arbeitsausschusses Hilfen für Menschen mit Behinderung der Freien Wohlfahrtspflege NRW. „Wir brauchen endlich eine faktenbasierte Diskussion – denn Teilhabe für Menschen mit Behinderung ist kein Kostenfaktor, sie ist ein gesellschaftlicher Auftrag und ein in der UN-Behindertenrechtskonvention verankertes Grundrecht."
Diese Klarstellung ist in den aktuellen Diskussionen besonders dringlich. Erst kürzlich hat eine Arbeitsgruppe im Bundeskanzleramt unter Beteiligung von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden ein Vorschlagsbuch mit teilweise weitreichenden Einschnitten bei den Leistungen in der Eingliederungshilfe (sowie in der Kinder- und Jugendhilfe) zusammengestellt.
„Das Geheimpapier aus dem Kanzleramt hat den falschen Fokus, macht die falschen Vorschläge und interessiert sich nicht für bestehende Rechtsansprüche. Kürzungsvorschläge zu machen, ohne sich Gedanken um die sozialen Folgen zu machen, ist gesellschaftlich brandgefährlich. Der Sozialstaat lässt sich nicht im Hinterzimmer reformieren“, so Woltering auch mit Blick darauf, dass die Wohlfahrts- und Sozialverbände in die bisherigen Diskussionen nicht eingebunden waren.
Die LAG FW fordert konkret zur langfristigen Entlastung der EGH: den Abbau von Bürokratie, eine dynamische Beteiligung des Bundes an den EGH-Kosten, die Reform der Pflegepauschale nach § 43a SGB XI sowie den Ausbau niedrigschwelliger Beratungsangebote im Sozialraum und von Unterstützungsangeboten für Familien von Menschen mit Behinderung.
Die Zahlen, die das Factsheet zusammengetragen hat, sind eindeutig:
Die Netto-Ausgaben der EGH in NRW sind zwischen 2020 und 2024 um rund 35 Prozent auf 7,24 Milliarden Euro gestiegen. Die BTHG-bedingten Mehrkosten machen dabei aber weniger als zwei Prozent der Gesamtausgaben aus. Die eigentlichen Treiber sind eine wachsende Zahl von Leistungsberechtigten – insbesondere durch die Zunahme psychischer Behinderungen, den demografischen Wandel (und den dadurch steigenden Pflege- und Unterstützungsbedarf bei Menschen mit Behinderung) und veränderte Familienstrukturen –, steigende Personalkosten infolge von Inflation und Tarifentwicklungen sowie ein erheblicher Verwaltungsaufbau bei den Leistungsträgern.
Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW in drei Sätzen
750.000 Mitarbeitende der Freien Wohlfahrtspflege in Nordrhein-Westfalen setzen sich täglich dafür ein, Menschen in allen Lebenslagen zu unterstützen. Mit ihren Angeboten und Dienstleistungen erreichen die Träger der Freien Wohlfahrtspflege in NRW jährlich rund 6 Millionen Menschen. Neben den konkreten Aufgaben der Wohlfahrts- und Sozialarbeit übernehmen die Verbände eine wichtige Mittlerrolle zwischen Gesellschaft, Politik und Verwaltung: Sie benennen soziale Schieflagen und setzen auf Dialog, um gemeinsame Lösungen für alle beteiligten Akteurinnen und Akteure zu erreichen.