Der Entwurf schafft erstmals einen einfachgesetzlichen Diskriminierungsschutz gegenüber staatlichem Handeln auf Landesebene. „Wir begrüßen, dass die Landesregierung diesen mutigen Schritt geht“, betont Menderes Candan für die Freie Wohlfahrtspflege in NRW. Der offene Merkmalskatalog, der weit über die Schutzmerkmale des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes hinausgeht, sowie normierte Ansprüche auf Abhilfe, Schadenersatz und Entschädigung seien zentrale Fortschritte. Besonders positiv bewertet die Freie Wohlfahrtspflege NRW die verlängerte Verjährungsfrist von einem Jahr sowie die geplante Einrichtung einer Landesantidiskriminierungsstelle.
Kritikpunkte: Kommunen ausgenommen, keine Ombudsstelle, kein Verbandsklagerecht
Trotz aller positiven Aspekte sieht die Freie Wohlfahrtspflege NRW deutlichen Nachbesserungsbedarf. So soll das Gesetz nicht für Gemeinden und Gemeindeverbände gelten. „Es ist nicht nachvollziehbar, warum das kommunale Verwaltungshandeln ausgenommen wird. Für Betroffene entsteht dadurch eine unverständliche Schutzlücke“, so Candan.
Als schwerwiegend bewertet die Freie Wohlfahrtspflege NRW zudem das Fehlen einer Ombudsstelle. Erfahrungen aus Berlin zeigen, dass die Ombudsstelle für eine außergerichtliche Konfliktlösung unverzichtbar ist: Bei rund 1.700 Beschwerden wurden dort in fünf Jahren weniger als zehn Klagen geführt. Ohne eine solche Stelle sei ein niedrigschwelliger Zugang zu fairer Konfliktbearbeitung in NRW kaum möglich.
Auch das fehlende Verbandsklagerecht kritisiert die Freie Wohlfahrtspflege NRW deutlich. Gerichtsverfahren stellen für Betroffene eine enorme Belastung dar. Zugleich sind Verbandsklagen ein wirksames Instrument gegen strukturelle und institutionelle Diskriminierung. „Ein moderner Diskriminierungsschutz braucht ein Verbandsklagerecht“, so Candan.
Weitere zentrale Forderungen: Nachhaltige Finanzierung und Schutz der Fachkräfte
Parallel zum Gesetz fordert die Freie Wohlfahrtspflege NRW eine verlässliche, langfristige Finanzierung der Antidiskriminierungsarbeit. Die Beratungsstellen von ada.nrw begleiteten im vergangenen Jahr - trotz Personalmangel und fehlender Planungssicherheit - über 1.000 Fälle. Um dem steigenden Bedarf gerecht zu werden, brauche es mehr Personal, gesicherte Fördermittel sowie kontinuierliche Qualifizierung.
Zudem verweist die Freie Wohlfahrtspflege NRW auf die zunehmende Bedrohungslage für Fachkräfte, die sich konsequent gegen Diskriminierung engagieren. Diese benötigen besonderen Schutz und eine klare politische Rückendeckung.
Appell an den Landtag
Die Freie Wohlfahrtspflege in NRW appelliert an die Abgeordneten im Landtag von NRW, im weiteren Gesetzgebungsverfahren entscheidende Verbesserungen vorzunehmen: die Einführung einer Ombudsstelle, ein Verbandsklagerecht sowie einen einheitlichen Geltungsbereich, der kommunales Verwaltungshandeln einschließt.
„Ein starkes Landesantidiskriminierungsgesetz stärkt nicht nur Betroffene, sondern das Vertrauen in unsere demokratische Gesellschaft insgesamt. Antidiskriminierungsarbeit ist Demokratiearbeit. Sie stärkt das Vertrauen in die Gesellschaft, indem sie Ungerechtigkeiten sichtbar, und Betroffene handlungsfähig macht. Jetzt kommt es darauf an, die richtigen Weichen dafür zu stellen“, so Mendes Candan.