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Freie Wohlfahrtspflege NRW bewertet Eckpunkte zur KiBiz-Reform: Wichtige Schritte zur Weiterentwicklung des Kinderbildungsgesetzes

Düsseldorf, 10.10.2025. Die Landesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW nimmt die Eckpunkte für eine Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) kritisch zustimmend zur Kenntnis.

Stephan Jentgens, Vorstand der Freien Wohlfahrtspflege in NRW, betont:

„Eine Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für die Kindertagesbetreuung und die frühkindliche Bildung in Nordrhein-Westfalen ist längst überfällig. Fachkräftemangel, strukturelle Unterfinanzierung und bürokratische Hürden prägen seit vielen Jahren den Alltag in Tageseinrichtungen für Kinder. Die Träger der Freien Wohlfahrt wollen trotz dieser schwierigen Rahmenbedingungen die Qualität für Betreuung, Erziehung und Bildung weiter hochhalten. Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat daher in den vergangenen Wochen intensive Gespräche mit LAG der Freien Wohlfahrtspflege, den Spitzenvertretern der Kommunalverbände und den Kirchen geführt, um Eckpunkte für eine Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) zu beraten. Klar ist: Es braucht auskömmliche und verlässliche Rahmenbedingungen für Träger, Kindertageseinrichtungen, Eltern und Kinder – für Chancengerechtigkeit, Qualität und Stabilität in unseren Tageseinrichtungen für Kinder. Dies muss bei der weiteren Ausgestaltung und Konkretisierung der Eckpunkte Berücksichtigung finden.“

Hartmut Krabs-Höhler, Vorsitzender der Freien Wohlfahrtspflege in Nordrhein-Westfalen, macht deutlich: „Die nun beschlossenen Eckpunkte für eine Reform des Kinderbildungsgesetzes können nur ein erster Schritt hin zu einer echten Weiterentwicklung des Kinderbildungsgesetzes noch in dieser Legislaturperiode sein. Die Vereinbarung kann nur eine erste Etappe für eine Stabilisierung des Systems der Tageseinrichtungen für Kinder und der frühkindlichen Bildung in Nordrhein-Westfalen sein. Perspektivisch braucht es weitere Schritte. Dazu gehört eine grundsätzliche Überarbeitung des Finanzgefüges für die Kitafinanzierung und der Trägeranteile, damit diese endlich finanziell auskömmlich wirtschaften können. 

Das Eckpunktepapier bildet nun den Ausgangspunkt für die weitere Beratung zwischen der Landesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege in NRW und der Landesregierung.“

Wichtig für die Stabilität des Systems ist, dass erste finanzielle Unterstützung schon für August 2026 erfolgen soll.

Hintergrundinformationen

Das Landeskabinett hat am Dienstag, 30. September 2025, Eckpunkte für eine Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) beschlossen. Dem vorausgegangen war ein mehrmonatiger Prozess des Austauschs mit der Freien Wohlfahrtspflege, den Spitzenvertretern der Kommunalverbände und den Kirchen. Das Eckpunktepapier sieht eine Personaloffensive für mehr Fachkräfte im System, zusätzliche Mittel zur Finanzstabilisierung, Maßnahmen zur Entbürokratisierung und Maßnahmen zur Flexibilisierung vor. Die Eckpunkte bilden einen Rahmen, in dem weitere Beratungen und Konkretisierungen mit allen Beteiligten erfolgen müssen.

Weiterführende Kommentierung der Freien Wohlfahrtspflege Nordrhein-Westfalen

Eine ausführliche Kommentierung zu den Eckpunkten zur Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) finden Sie unter www.freiewohlfahrtspflege-nrw.de/eckpunktepapier

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Foto: MKJFGFI NRW

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