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Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen e. V. | Detail

Freie Wohlfahrtspflege NRW fordert, das Grundrecht auf Bildung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen konsequent zu verwirklichen

Düsseldorf, 9. Oktober 2019. Geflüchtete Kinder und Jugendliche haben das Recht auf einen gleichberechtigten Zugang zu Bildung, Kindertageseinrichtungen, Schule, Ausbildung und Beruf – diese Position vertraten Expertinnen und Experten der Freien Wohlfahrtspflege Nordrhein-Westfalen bei der Fachtagung „Der erste Augenblick entscheidet!? Das Recht auf Bildung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen“ am 26. September 2019 in Düsseldorf.

„Das Grundrecht auf Bildung aus der UN-Kinderrechtskonvention zu verwirklichen, ist gemeinsame Pflicht von Staat und Zivilgesellschaft“, erklärte Christian Heine-Göttelmann, Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege NRW in seiner Begrüßung. In „The best interest of the child“ gelte es alles zu unternehmen, um das Kindeswohl zu schützen und die Interessen der Kinder durchzusetzen.

Staatssekretär Andreas Bothe vom Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen betonte in seiner Ansprache, dass die Kinderrechte in Deutschland sichtbarer gemacht werden müssten. Dazu gehöre auch ihre Verankerung im Grundgesetz. „Unser Ziel muss sein, dass alle Kinder und Jugendlichen in Deutschland die bestmöglichen Voraussetzungen und Chancen auf ein selbstbestimmtes Leben erhalten – unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer Herkunft und ihrer Religion.“ Weiterhin unterstrich er, dass das Land NRW bei der Aufnahme minderjähriger Flüchtlinge am Primat der Jugendhilfe vor dem Ausländerrecht festhalte.

Judith Costa, von der National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention, erläuterte, dass die Kinderrechte nicht verhandelbar seien. „Das Grundrecht auf Bildung gilt gleichermaßen für alle Kinder und Jugendlichen.“

In vier Fachforen zu den Lebenslagen von geflüchteten Kindern und Jugendlichen wurden anschließend konkrete Handlungsbedarfe formuliert für die Bereiche Schwangerschaft und Frühe Hilfen, Tageseinrichtungen für Kinder, Schule sowie Ausbildung und Beruf.

Teilnehmer und Teilnehmerinnen an der Fachforen vertraten die Meinung, dass Aufnahmeeinrichtungen keine geeigneten Orte für Kinder und Jugendliche seien. Der Zugang zu Bildung, zu Tageseinrichtungen für Kinder oder der Besuch einer Schule könne dort nicht entsprechend umgesetzt werden. Gerade die jungen Menschen, die besonderen Schutz und wirksame Hilfen brauchen, würden dadurch zu Bildungsverlierern und eine gelingende Integration werde erschwert.

Die Freie Wohlfahrtspflege NRW hält fest: Das Wohlergehen von Kindern muss Maßstab einer zukunftsorientierten Politik sein. Der Kinderschutz muss weiterentwickelt und die Kinderrechte müssen aktiv gefördert werden.