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Freie Wohlfahrtspflege NRW fordert klare gesetzliche Standards für den Offenen Ganztag

Ab dem 1. August 2026 haben alle Kinder der ersten Klassenstufen einen Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung und Betreuung. Die Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege Nordrhein-Westfalen (LAG FW NRW) warnt davor, dass sich die ohnehin angespannte strukturelle und finanzielle Situation der Offenen Ganztagsschulen (OGS) in Nordrhein-Westfalen weiter verschärft.

Einerseits müssen bis zum Schuljahr 2029/30 schrittweise weitere Plätze geschaffen werden, gleichzeitig fehlen jedoch weiterhin verbindliche landesgesetzliche Vorgaben für eine verlässliche Qualität im Offenen Ganztag.

„Die Landesregierung hätte mit einem Landesausführungsgesetz mit Mindeststandards und klaren Vorgaben für einen qualitativ guten Rahmen die richtigen Weichen stellen können. So hatte es Schwarz-grün im Koalitionsvertrag versprochen. Stattdessen hat man sich auf ein ,Weiter so!‘ und eine Anpassung des bereits bestehenden Schulerlasses beschränkt“, sagt Kirsten Schwenke, Vorsitzende der LAG FW NRW. 

Derzeit bestehen große Unterschiede bei Finanzierung, Standards, räumlicher Ausstattung und Personalressourcen. Die über den Ganztagserlass festgeschriebenen Grundpauschalen sind aus Sicht der LAG FW NRW nicht auskömmlich und erfordern eine hohe zusätzliche Finanzierung durch die Kommunen. Da nicht alle Kommunen diese Mehrbelastung gleichermaßen tragen können, bestehen ungleiche Bedingungen für Kinder und Familien im Land.

Besonders kritisch sieht die Freie Wohlfahrtspflege NRW, dass der notwendige quantitative Ausbau der Plätze zulasten der Qualität geht. Dort, wo geeignete Räume und ausreichend Personal fehlen, seien provisorische Lösungen zu erwarten. Zudem gebe es Hinweise darauf, dass in einzelnen Fällen Plätze für Kinder der dritten und vierten Klassen nicht fortgeführt oder durch andere Betreuungsformen ersetzt werden, um den Rechtsanspruch für Erstklässlerinnen und Erstklässler erfüllen zu können.

Die LAG FW NRW fordert die Landesregierung auf, ihrer Verantwortung nachzukommen und über ein Landesausführungsgesetz landesweit verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Dazu gehören insbesondere verbindliche Regelungen zu Personalausstattung, Fachkraft-Kind-Schlüssel, Gruppengrößen, räumlicher Ausstattung und Finanzierung.

„Gute OGS darf keine Glückssache sein. Kinder und Familien brauchen landesweit vergleichbare Bedingungen – unabhängig davon, in welcher Kommune sie leben“, so Schwenke.

 

Hintergrund

Mehr als 2.700 Grundschulen in Nordrhein-Westfalen sind eine Offene Ganztagsschule (OGS). Dies entspricht einem Anteil von 96 Prozent aller Grundschulen im Land. Der Offene Ganztag wird in gemeinsamer Verantwortung von Grundschule und außerschulischen Trägern organisiert. Rund 80 Prozent der Träger sind an die Freie Wohlfahrtspflege angeschlossen.
 

Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW in drei Sätzen 

750.000 Mitarbeitende der Freien Wohlfahrtspflege in Nordrhein-Westfalen setzen sich täglich dafür ein, Menschen in allen Lebenslagen zu unterstützen. Mit ihren Angeboten und Dienstleistungen erreichen die Träger der Freien Wohlfahrtspflege in NRW jährlich rund 6 Millionen Menschen. Neben den konkreten Aufgaben der Wohlfahrts- und Sozialarbeit übernehmen die Verbände eine wichtige Mittlerrolle zwischen Gesellschaft, Politik und Verwaltung: Sie benennen soziale Schieflagen und setzen auf Dialog, um gemeinsame Lösungen für alle beteiligten Akteurinnen und Akteure zu erreichen.
 

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