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Generalverdacht gegen NGOs gefährdet demokratische Teilhabe: Freie Wohlfahrtspflege weist FDP-Vorstoß zurück

Düsseldorf, 22.09.2025. Die Landesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Nordrhein-Westfalen (LAG FW NRW) weist die im FDP-Antrag „Schluss mit der Blackbox der sogenannten NGO-Finanzierung“ erhobenen Vorwürfe entschieden zurück. Die FDP im Landtag von NRW verurteilt dabei die Unterstützung von Nichtregierungsorganisationen mit öffentlichen Fördermitteln bei gleichzeitigem gesellschaftspolitischem Engagement. 

Christian Woltering, Mitglied im Vorstand der Freien Wohlfahrtspflege in Nordrhein-Westfalen, betont: „Zivilgesellschaftliche Organisationen sind keine Schattenakteure, sondern eine tragende Säule unserer Demokratie. Wer ihr Engagement pauschal unter Verdacht stellt, gefährdet nicht nur das Vertrauen in diese Strukturen, sondern auch die Funktionsfähigkeit demokratischer Teilhabe.“

Die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in NRW stellen klar:

  1. Gemeinnützige Organisationen dürfen sich politisch äußern, solange dies im Rahmen ihrer satzungsgemäßen Zwecke geschieht. Ein vermeintliches Neutralitätsgebot liegt nicht vor. Der Einsatz gegen Rechtsextremismus und für eine vielfältige Gesellschaft ist keine parteipolitische Agitation, sondern Ausdruck gelebter Demokratie. Das Engagement für eine demokratische, offene und vielfältige Gesellschaft sowie das Eintreten gegen Rechtsextremismus ist nicht mit parteipolitischer Agitation gleichzusetzen.
  2. Fördermittel sind zweckgebunden, unterliegen klaren Förderrichtlinien sowie den Vorgaben der Landeshaushaltsordnung. Verwendungsnachweise und Prüfroutinen garantieren eine rechtskonforme Mittelverwendung. Darüber hinaus verpflichten sich die Verbände freiwillig zur Initiative Transparente Zivilgesellschaft und gehen damit über gesetzliche Anforderungen hinaus. Eine Transparenz gegenüber den Mittelgebern sowie der interessierten Öffentlichkeit ist damit längst hergestellt.
  3. Das geltende Recht verbietet bereits die Unterstützung politischer Parteien durch gemeinnützige Organisationen. Zusätzliche Kontrollinstrumente sind weder notwendig noch rechtlich geboten. Die Rechtslage ist hier bereits eindeutig geklärt.

Die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in NRW warnen davor, mit Forderungen nach einem Transparenzregister oder neuen Neutralitätsprüfungen das verfassungsrechtlich geschützte Engagement der Zivilgesellschaft politisch einzuengen.

„Der Versuch, zivilgesellschaftliches Wirken durch zusätzliche Hürden und Misstrauen zu delegitimieren, ist nicht nur unnötig, sondern im Kern eine Missachtung des unverzichtbaren Beitrags, den diese Organisationen für das Gemeinwohl leisten“, betont Woltering und mahnt: „Eine lebendige Demokratie braucht Respekt und verlässliche Rahmenbedingungen für zivilgesellschaftliches Engagement – nicht Misstrauen und pauschale Infragestellungen.“

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