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Gesetzentwurf schafft neue Unsicherheiten statt besserer Hilfen für Kinder und Familien

Die Freie Wohlfahrtspflege NRW sieht zentrale Kritikpunkte bestätigt und fordert umfassende Überarbeitung des Gesetzentwurfs

Düsseldorf, 25. September 2026. Heute berät das Plenum des Bundesrates über den Entwurf des Ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetzes (1. KJHSRG). Bereits im Vorfeld haben die zuständigen Bundesratsausschüsse wesentliche Regelungen des Kabinettsentwurfs kritisiert. Damit greifen sie zentrale Bedenken auf, die auch die Freie Wohlfahrtspflege Nordrhein-Westfalen (LAG FW NRW) vorgebracht hat.

Die Ausschüsse empfehlen unter anderem, den vorgesehenen Vorrang infrastruktureller Angebote vor individuellen Hilfen und die Erprobungsklausel zur gemeinsamen Zuständigkeit für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung zu streichen (Bundesratsdrucksache 441/1/26). Die ursprünglich angestrebte inklusive Kinder- und Jugendhilfe braucht aus Sicht der LAG FW NRW stattdessen eine verbindliche Perspektive. Die Empfehlungen sind noch keine Beschlüsse des Bundesrates; über sie wird im Plenum beraten.

Christian Woltering, Vorstand des Paritätischen NRW und Vorsitzender des Arbeitsausschusses Hilfen für Menschen mit Behinderung in der LAG FW NRW, sagt: „Dass selbst die Ausschüsse des Bundesrates wesentliche Punkte des Kabinettsentwurfs kritisieren, zeigt, wie dringend eine grundlegende Überarbeitung nötig ist. Eine Familie darf nicht erst beweisen müssen, dass ein vorhandenes Angebot nicht ausreicht, bevor der tatsächliche Unterstützungsbedarf ihres Kindes in den Blick genommen wird. Die Hilfe muss zum Kind passen – nicht das Kind zum Angebot.“

Der Bedarf des Kindes muss entscheiden

Infrastrukturelle Angebote können eine passende Unterstützung sein und individuelle Hilfen sinnvoll ergänzen. Die LAG FW NRW wendet sich jedoch dagegen, dass diese mit dem neuen Gesetz Vorrang vor individuellen Hilfen haben sollen: Entscheidend muss die fachliche Einschätzung des Bedarfs im Einzelfall bleiben. Im Entwurf ist zudem nicht ausreichend geklärt, welche Leistungen solche Angebote umfassen, welche Qualitätsstandards gelten und wer dafür zuständig sein soll, diese Leistungen umzusetzen.
Das zeigt sich etwa bei der vorgesehenen infrastrukturellen Bildungsassistenz: Gemeinsame Unterstützung an Schulen kann Teilhabe erleichtern. Sie muss aber mit Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe und Schule verbindlich abgestimmt werden und auch Kindern mit besonderem individuellem Unterstützungsbedarf gerecht werden.

Auch Trägervielfalt und das Wunsch- und Wahlrecht der Familien müssen gesichert bleiben. Wenn Kommunen zugleich über Hilfen entscheiden, Angebote planen und selbst Leistungen erbringen, müssen fachliche Entscheidungen transparent und unabhängig von Steuerungs- und Kosteninteressen getroffen werden.

Nordrhein-Westfalen braucht verlässliche Standards

In Nordrhein-Westfalen treffen die Veränderungen auf unterschiedliche kommunale Strukturen und angespannte Haushalte. Ohne klare Verantwortlichkeiten und verbindliche Standards besteht aus Sicht der LAG FW NRW die Gefahr, dass der Wohnort stärker darüber entscheidet, welche Unterstützung Kinder und Familien erhalten.

„Ob ein Kind die notwendige Hilfe bekommt, darf nicht davon abhängen, in welcher Kommune es lebt oder welches Angebot dort gerade verfügbar ist“, betont Christian Woltering.

Kinderschutz muss dabei für alle Kinder mitgedacht werden. Auch gemeinsame Angebote müssen behinderungsspezifische und pflegerische Bedarfe berücksichtigen und fachlich entsprechend ausgestattet sein.

Grundlegende Überarbeitung erforderlich

Die LAG FW NRW fordert eine verbindliche Perspektive für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe, klare Zuständigkeiten und Qualitätsstandards sowie die Gleichrangigkeit von infrastrukturellen und individuellen Hilfen. Die Vielfalt freier Träger und die Wahlmöglichkeiten der Familien müssen erhalten bleiben.

Woltering: „Jetzt braucht es verbindliche Qualitätsstandards, klare Zuständigkeiten und eine echte Perspektive für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe. Infrastrukturelle Angebote dürfen individuelle Hilfen nicht verdrängen.“

 

Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW in drei Sätzen 

750.000 Mitarbeitende der Freien Wohlfahrtspflege in Nordrhein-Westfalen setzen sich täglich dafür ein, Menschen in allen Lebenslagen zu unterstützen. Mit ihren Angeboten und Dienstleistungen erreichen die Träger der Freien Wohlfahrtspflege in NRW, die in den sechs Wohlfahrtsverbandsgruppen von Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Der Paritätische, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonie und den Jüdischen Landesverbänden organisiert sind, jährlich rund 6 Millionen Menschen. Neben den konkreten Aufgaben der Wohlfahrts- und Sozialarbeit übernehmen die Verbände eine wichtige Mittlerrolle zwischen Gesellschaft, Politik und Verwaltung: Sie benennen soziale Schieflagen und setzen auf Dialog, um gemeinsame Lösungen für alle beteiligten Akteurinnen und Akteure zu erreichen.

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