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Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen e. V. | Detail

Immer weniger Berufsausbildungsmaßnahmen für Jugendliche mit besonderem Förderbedarf

Aktueller „Arbeitslosenreport NRW“ belegt: Fast die Hälfte der Hartz IV-Empfänger unter 25 Jahren ist dauerhaft hilfebedürftig

An Jugendliche, die im Anschluss an ihre Schulzeit keinen Ausbildungsplatz finden, richten sich unter anderem berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, Einstiegsqualifizierung, außerbetriebliche Berufsausbildung und besondere Maßnahmen zur Ausbildungsförderung Schwerbehinderter. Das Angebot dieser Maßnahmen ist in Nordrhein-Westfalen stark rückläufig.

Darüber hinaus ist fast die Hälfte der Hartz IV-Empfänger unter 25 Jahren dauerhaft auf die Grundsicherung angewiesen. Für Jüngere gelten strengere Sanktionsregeln und sie sind häufiger von Strafen betroffen. „Unser aktueller Arbeitslosenreport belegt, dass sich die Situation von Jugendlichen, die Schwierigkeiten haben, nach der Schule einen Ausbildungsplatz zu finden, verschlechtert hat“, sagt Ludger Jutkeit, Vorsitzender der Freien Wohlfahrtspflege in NRW. Es sei von nicht zu unterschätzender Bedeutung für den weiteren Lebensweg dieser jungen Menschen, dass sie entsprechend gefördert werden. „Wir benötigen Maßnahmen, die dem tatsächlichen Bedarf und der besonderen Situation dieser jungen Menschen gerecht werden“, so Jutkeit.

Seit 2011 ist die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Berufsausbildungsmaßnahmen um 33 Prozent gesunken. Während im Januar 2011 noch 50.147 Jugendliche an einer der eingangs genannten Maßnahmen teilgenommen haben, waren es im Januar 2015 nur noch 33.554. Gleichzeitig ist die Zahl der Jugendlichen, die eine Ausbildungsstelle suchen, deutlich angestiegen. Galten zum 30. September 2011 noch 3.691 Bewerber als unversorgt, waren es zum Ende des letzten Ausbildungsjahres am 30. September 2014 bereits 6.571, also 78 Prozent mehr.

Im Juni 2014 bezogen 220.606 erwerbsfähige Leistungsberechtigte zwischen 15 und 25 Jahren in NRW Hartz IV-Leistungen. 41 Prozent von ihnen war bereits seit über vier Jahren im Leistungsbezug. Das waren 90.204 junge Menschen, deren Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt mit zunehmender Dauer des Leistungsbezugs immer schlechter werden.

Die Jobcenter haben gegenüber jungen Hartz IV-Empfängern strengere Sanktionsregeln anzuwenden, zum Beispiel bei Meldeversäumnissen. Je nach Häufigkeit und Schwere des Verstoßes führen Sanktionen zu einschneidenden Leistungskürzungen. Die Sanktionsquote ist in den letzten Jahren angestiegen. Waren 2009 3,8 Prozent der jugendlichen Hartz  IV-Empfängerinnen und –Empfänger betroffen, lag die Sanktionsquote der unter 25-Jährigen im Oktober 2014 bei 4,3 Prozent, das waren 9.067 junge Menschen. 932 bzw. jedem / jeder zehnten von ihnen wurden die Leistungen sogar vollständig gestrichen.

Untersuchungen zeigen, dass die strengen Sanktionsregeln für Jugendliche zu Verschuldung und kriminellem Verhalten der Betroffenen führen können.

Hintergrund:

Die Wohlfahrtsverbände in NRW veröffentlichen mehrmals jährlich den „Arbeitslosenreport NRW“. Darin enthalten sind aktuelle Zahlen und Analysen für Nordrhein-Westfalen; Basis sind Daten der offiziellen Arbeitsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit. Jede Ausgabe widmet sich einem Schwerpunktthema. Hinzu kommen Kennzahlen zu Unterbeschäftigung, Langzeitarbeitslosigkeit und SBGII-Hilfequoten, um längerfristige Entwicklungen sichtbar zu machen. Der Arbeitslosenreport NRW sowie übersichtliche Datenblätter mit regionalen Zahlen können im Internet unter www.arbeitslosenreport-nrw.de heruntergeladen werden.

Der Arbeitslosenreport NRW ist ein Kooperationsprojekt der Freien Wohlfahrtspflege NRW mit dem Institut für Bildungs- und Sozialpolitik (IBUS) der Hochschule Koblenz. Ziel der regelmäßigen Veröffentlichung ist es, den öffentlichen Fokus auf das Thema Arbeitslosigkeit als wesentliche Ursache von Armut und sozialer Ausgrenzung zu lenken, die offizielle Arbeitsmarkt-Berichterstattung kritisch zu hinterfragen und dabei insbesondere die Situation in Nordrhein-Westfalen zu beleuchten.