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Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen e. V. | Detail

Kein Meilenstein für bessere Qualität der Kitas – Freie Wohlfahrtspflege NRW sieht die KiBiz-Reform kritisch

Düsseldorf, 9. Januar 2019. Die nordrhein-westfälische Landesregierung will die landesweit rund 9.500 Kitas mit zusätzlichen 750 Millionen Euro fördern und ein weiteres beitragsfreies Kita-Jahr einführen. Die Freie Wohlfahrtspflege NRW bezweifelt, dass damit die Qualität der Kindertagesstätten wesentlich verbessert werden kann.

Die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Nordrhein-Westfalen bewertet die von Familienminister Joachim Stamp in der Landespressekonferenz am 8. Januar 2019 vorgestellten „Eckpunkte für eine Reform des Kinderbildungsgesetzes“ ambivalent. Positiv sieht sie die Einbringung von zusätzlichen Haushaltsmitteln in Höhe von 750 Millionen Euro durch das Land und die Kommunen. Dies stelle, so der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft, Christian Heine-Göttelmann, einen wichtigen Schritt zur Behebung der strukturellen Unterfinanzierung des Systems der Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen dar. „Wir bezweifeln, dass damit – wie von den Vereinbarungspartnern behauptet – die Auskömmlichkeit der Finanzierung sichergestellt ist.“ Von einem „Meilenstein für die Qualitätsverbesserung der frühkindlichen Bildung“, wie Familienminister Stamp die KiBiz-Reform gestern bezeichnet hatte, könne bisher keine Rede sein, betont Christian Heine-Göttelmann.

Kritisch bewerten die freien Träger die deutliche Absenkung des Trägeranteils der Kommunen, die auch durch zusätzliche Landesmittel ermöglicht wird. Der finanzielle Eigenanteil der freien und kirchlichen Träger, die etwa 7.500 Kitas in Nordrhein-Westfalen unterhalten, wird dagegen nicht oder kaum gesenkt. Obwohl sie ein wichtiger Partner von Land und Kommunen in der frühkindlichen Bildung sind, wurden sie an den Gesprächen und Verhandlungen zum vorliegenden Eckpunktepapier nicht beteiligt. Daher erfolgt diese Positionierung der Freien Wohlfahrtspflege auch in Abstimmung mit den kirchlichen Trägern.

Ebenso kritisch wird die weitere Ausdehnung der Elternbeitragsfreiheit für ein zweites Kindergartenjahr gesehen. Die hierfür eingesetzten Mittel aus der Bundesförderung des sogenannten „Gute Kita-Gesetzes“ hätten nach Ansicht der Freien Wohlfahrtspflege in die weitere Verbesserung der Betreuungsqualität fließen müssen. Für die notwendige landeseinheitliche soziale Staffelung der Elternbeiträge zur Entlastung sozial schwacher Haushalte hätte das Land durch eine landesweite Elternbeitragstabelle im Gesetz Sorge tragen können.

Die Freie Wohlfahrtspflege wird die nun vorliegenden Vorstellungen des Landes und der Kommunen auf ihre konkreten Konsequenzen hin prüfen und ihre Positionen dann zusammen mit den kirchlichen Trägern in die weiteren Gespräche mit dem Ministerium, aber auch mit den Fraktionen des nordrhein-westfälischen Landtags einbringen.