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KiBiz: Gesetzentwurf enthält deutliche Verbesserungen – nun kommt es entscheidend auf die Verhandlungen im Landtag an

Düsseldorf, 29.01.2026. Morgen bringt die Landesregierung den Gesetzentwurf zur Novellierung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) in den NRW-Landtag ein. Nach Protesten der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW konnten in Gesprächen mit der Landesregierung substanzielle Verbesserungen im Gesetzentwurf im Vergleich zum Referentenentwurf erreicht werden.

Die aktuelle Situation ordnen Kirsten Schwenke, Vorsitzende der Freien Wohlfahrtspflege NRW, und Stephan Jentgens, Mitglied im Vorstand der Freien Wohlfahrtspflege in NRW und Vorsitzender des Arbeitsausschusses Tageseinrichtungen für Kinder, wie folgt ein:

Kirsten Schwenke: „Im Gesetzentwurf, den die Landesregierung in den NRW-Landtag einbringen wird, können wir wichtige Verbesserungen im Vergleich zum vorherigen Referentenentwurf feststellen. So wurde etwa die Befristung der Transformationsmittel in Höhe von 200 Millionen Euro jährlich bis zum Jahr 2031 aufgehoben. Damit kehrt die Landesregierung zu der Vereinbarung zurück, die wir im Eckpunktepapier gemeinsam unterschrieben haben. Eingruppige Kitas, die vor 2007 gegründet wurden, sollen den für sie existenziell notwendigen Sonderzuschuss in Höhe von 15.000 Euro pro Jahr auch künftig erhalten. Es bleibt, anders als im Referentenentwurf vorgesehen, bei der gesetzlich geregelten Freistellung von Kita-Leitungen für Leitungstätigkeiten. All diese Verbesserungen begrüßt die Freie Wohlfahrtspflege ausdrücklich.“

Stephan Jentgens: „Dennoch wird der jetzt vorliegende Gesetzentwurf noch nicht das letzte Wort für die Zukunft der Kitas in NRW sein. Besonders zur konkreten Ausgestaltung der umstrittenen Kern- und Randzeiten werden die freien Träger und das Land noch intensiv weiterberaten. Unser gemeinsames Ziel sollte es sein, die hohen Standards, die wir für die Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder in NRW haben, keinesfalls abzusenken und auch künftig verlässlich zu finanzieren. Auch das ist ein Aspekt von Verlässlichkeit, den Kinder und Eltern zu Recht erwarten dürfen.

Für die freie Seite geht damit ein weiterer entscheidender Punkt einher – wir benötigen eine verbindliche Beteiligung an der Weiterentwicklung der Personalverordnung. Denn bei der Frage, welches Personal mit welcher Qualifikation in welchem Umfang in den Kitas arbeiten darf, geht es entscheidend auch um Qualität. Und somit um Verbindlichkeit und Verlässlichkeit. Schließlich sollte das neue Gesetz enthalten, dass die freien Träger verbindlich und ausführlich daran beteiligt werden, die neue sogenannte Kitaformel mitzuentwickeln. Das ist entscheidend für die mittelfristige Zukunft der Kitas in Nordrhein-Westfalen.

Wir sind zuversichtlich, dass wir in weiteren Gesprächen mit der Landesregierung und den Landtagsabgeordneten für die Kinder und ihre Familien sowie für die Menschen, die in unseren Einrichtungen arbeiten, noch weitere wichtige Verbesserungen in diesem Gesetzentwurf erreichen können. Dabei sind wir bereits jetzt in gutem Austausch.“

Hintergrundinformationen

Die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Nordrhein-Westfalen (LAG FW NRW) sowie die katholische und die evangelische Kirche vertreten aktuell 8.300 von insgesamt 10.800 Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen. Damit befinden sich drei Viertel aller Kitas in NRW in freier Trägerschaft. In diesen Kitas bilden, erziehen und betreuen mehr als 100.000 Beschäftigte etwa 500.000 Kinder.

 

Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW in drei Sätzen

750.000 Mitarbeitende der Freien Wohlfahrtspflege in Nordrhein-Westfalen setzen sich täglich dafür ein, Menschen in allen Lebenslagen zu unterstützen. Mit ihren Angeboten und Dienstleistungen erreichen die Träger der Freien Wohlfahrtspflege in NRW jährlich rund 6 Millionen Menschen. Neben den konkreten Aufgaben der Wohlfahrts- und Sozialarbeit übernehmen die Verbände eine wichtige Mittlerrolle zwischen Gesellschaft, Politik und Verwaltung: Sie benennen soziale Schieflagen und setzen auf Dialog, um gemeinsame Lösungen für alle beteiligten Akteurinnen und Akteure zu erreichen.

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