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Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen e. V. | Detail

Missstände beseitigen — Standards in Flüchtlingsheimen sicherstellen

»Die vom WDR dokumentierte Misshandlung von Flüchtlingen in den Landesunterbringungseinrichtungen in Burbach und Essen und das Unterlaufen vertraglich vereinbarter Grundstandards durch einen Betreiber von Flüchtlingsunterkünften erschüttern uns. Im System der Erstaufnahme bedarf es grundsätzlicher Korrekturen«, so Ludger Jutkeit, Vorsitzender der Freien Wohlfahrtspflege NRW.

Die Wohlfahrtsverbände in NRW fordern vom Land NRW, die Missstände in den Unterbringungseinrichtungen des Landes zum Anlass zu nehmen, die bisherige Ausgestaltung der Erstaufnahme grundlegend zu überprüfen und eine menschenwürdige Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge sicherzustellen. Es gelte zuallererst, das Wohl und den Schutz der Flüchtlinge im Blick zu haben, nicht die Kosten. Es dürfe nicht sein, dass das Land die mit privaten Betreibern vereinbarte qualitative Versorgung nicht garantieren könne. Schnellstmöglich gelte es, dafür zu sorgen, dass vertraglich vereinbarte und vom Land bezahlte Leistungen bei der Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge eingehalten werden.

Für die Freie Wohlfahrtspflege NRW weisen die gewalttätigen Übergriffe, hoffnungslos überbelegte Notunterkünfte und das Fehlen qualifizierten Fachpersonals bei einem Betreiber deutlich auf systemische Mängel bei der Erstaufnahme von Asylsuchenden in NRW hin. Zuallererst gelte es, die finanzielle Ausstattung des Systems der Erstaufnahme von Asylsuchenden an die stark steigenden Flüchtlingszahlen anzupassen. Vorrangig sei weiter, zunächst die staatlichen Behörden so auszustatten, dass diese endlich wieder in der Lage sind, jederzeit ein fachgerechtes Aufnahmesystem einschließlich einer Kontrolle der durch sie Beauftragten zu garantieren.

Seit Jahren werben die Wohlfahrtsverbände in NRW in Stellungnahmen und Fachgesprächen dafür, die Unterbringung und Versorgung von asylsuchenden Menschen aus der Notversorgung herauszuführen und fach- und bedarfsgerecht zu organisieren. »Eine unzureichende Unterbringung und Versorgung der Asylsuchenden gefährdet mittelbar die Inanspruchnahme des Grundrechts auf Asyl. Bestandteil einer funktionierenden Erstaufnahme muss sein, an jedem Ort eine Asylverfahrensberatungsstelle vorzuhalten«, so Jutkeit.

Noch im Juli 2014 haben die Wohlfahrtsverbände NRW in einer Stellungnahme zum Projektbericht der Arbeitsgruppe des Innenministeriums zur »Unterbringung von Asylbewerbern in nordrhein-westfälischen Aufnahmeeinrichtungen« dafür geworben, grundlegende Änderungen bei der Erstunterbringung in die Wege zu leiten. Es gilt, der sehr frühzeitigen Weiterleitung von Flüchtlingen in die Kommunen entgegenzuwirken. Mit den Kommunen setzen sich die Wohlfahrtsverbände in NRW darüber hinaus dafür ein, dass der Bund und die Länder diese mehr als bisher bei der kommunalen Unterbringung unterstützen. Nur so lassen sich zukünftig grundlegende Standards für eine humanitäre, menschenwürdige Aufnahme und Versorgung der Flüchtlinge sicherstellen.

Presseanfragen:
Andreas Johnsen, Vorsitzender des Arbeitsausschusses Migration der
LAG Freie Wohlfahrtspflege NRW Tel.: 0221 / 57 99 81 11