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Netzwerk ada.nrw veröffentlicht Jahresbericht 2025: Antidiskriminierungsberatung verzeichnet neuen Höchststand an Fällen in NRW

Die Beratungsstellen für Antidiskriminierungsarbeit (ADA) der Freien Wohlfahrtspflege NRW haben für 2025 einen neuen Höchststand an dokumentierten Diskriminierungsfällen verzeichnet. Rund 1.200 Menschen wandten sich 2025 an die 42 Beratungsstellen in Nordrhein-Westfalen.

Rechnerisch entspricht das drei neuen Diskriminierungsfällen pro Tag. Damit setzt sich der Anstieg der Beratungszahlen fort: Gegenüber dem Vorjahr verzeichneten die Beratungsstellen rund 15 Prozent mehr neue Fälle.

„Dass wir inzwischen im Durchschnitt jeden Tag drei neue Diskriminierungsfälle dokumentieren, ist ein deutliches Warnsignal. Es zeigt, wie verbreitet Diskriminierung im Alltag vieler Menschen in Nordrhein-Westfalen ist. Und wir wissen: Die an die Beratung herangetragenen Fälle bilden nur einen kleinen Teil dessen ab, was tatsächlich geschieht“, betont Kirsten Schwenke, Vorsitzende der Freien Wohlfahrtspflege NRW.

Die Auswertung der Diskriminierungsfälle zeigt, dass sie am häufigsten im Bildungsbereich (21,3 Prozent), im Arbeitsleben (21,1 Prozent) sowie im Kontakt mit Behörden und der Justiz (17,2 Prozent) auftraten. „Ratsuchende berichteten wie in den Jahren zuvor besonders häufig von Rassismus – in über 60 Prozent der Fälle. Es sind noch über 40 Rassismusfälle mehr erfasst worden als im Jahr zuvor, obwohl die Fälle hier bereits hoch waren“, weiß Mira Berlin, Projektleitung Dokumentation und Berichtswesen im Netzwerk ada.nrw. Auch bei Antisemitismus setzt sich der Trend fort, die Fälle steigen 2025 um rund 11 Prozent auf 70 Fälle an. Fälle von Sexismus, Queer- und Transfeindlichkeit sowie Ableismus haben ebenfalls deutlich zugenommen.

 

In mehr als der Hälfte der Fälle: Betroffene nicht ausreichend geschützt

 

Der Jahresbericht des ada.nrw-Netzwerks macht zugleich deutlich, dass der bestehende rechtliche Schutz mit der Lebensrealität vieler Betroffener nicht Schritt hält: Mehr als die Hälfte (57,3 Prozent) der dokumentierten Diskriminierungsfälle fiel nicht unter den Schutz des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG).

„Die Menschen, die zu uns kommen, berichten von Demütigungen in der Schule, Benachteiligungen am Arbeitsplatz oder davon, bei Behörden abwertend behandelt zu werden. Viele wünschen sich, erst einmal überhaupt mit ihren Erfahrungen ernst genommen zu werden und, dass die Diskriminierung aufhört. Und wenn sie dann feststellen, dass sie ihre Rechte kaum durchsetzen können, ist das für viele eine zusätzliche Enttäuschung“, berichtet Mohamed Kouras, ADA-Berater beim DRK in Münster, aus seinem Arbeitsalltag.

Denn gerade Diskriminierungen im Bildungsbereich oder durch staatliche Stellen können nicht auf Grundlage des AGG verfolgt werden. Auch die aktuellen Reformüberlegungen zum AGG schließen wesentliche Schutzlücken bislang nicht. Zahlreiche Diskriminierungsrealitäten werden bislang gesetzlich nicht erfasst.

 

Landesantidiskriminierungsgesetz ist ein erster wichtiger Schritt

 

Das Netzwerk ada.nrw begrüßt deshalb ausdrücklich, dass Nordrhein-Westfalen mit dem Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG), das am 1. Oktober 2026 in Kraft tritt, einen wichtigen Schritt zu einem besseren Schutz vor Diskriminierung geht. Es schließt Schutzlücken im staatlichen Handeln und stärkt die Rechte von Betroffenen gegenüber öffentlichen Stellen des Landes. Für kommunales Handeln gilt das Gesetz jedoch nicht. Damit bleibt hier eine zentrale Schutzlücke bestehen, denn im Alltag haben Menschen besonders häufig mit kommunalen Stellen wie Ausländerbehörden, Sozialämtern, Standesämtern oder Jugendämtern zu tun. Hierbei machen sie immer wieder Diskriminierungserfahrungen: Allein ein Viertel der Fälle in Behörden im Jahr 2025 wurden aus Ausländerbehörden berichtet.

 

Das Netzwerk ada.nrw fordert daher:

 

1. eine mutige Reform des AGG, die bestehende Schutzlücken umfassend schließt und den rechtlichen Schutz an die Lebensrealitäten von Betroffenen anpasst;
2. das Landesantidiskriminierungsgesetz und die Ombudsstelle wirksam mit Leben zu füllen und den Diskriminierungsschutz nach einer Praxiserprobung auf alle öffentlichen Stellen in NRW, einschließlich der Kommunen, auszuweiten;
3. eine strukturelle und verlässliche finanzielle Stärkung der ada.nrw-Beratungsstellen, damit alle von Diskriminierung betroffenen Menschen dauerhaft Zugang zu qualifizierter Beratung und Unterstützung erhalten.

„Unsere Beratungsstellen leisten einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt. Sie verschaffen diskriminierten Menschen Gehör und stärken Betroffene. Angesichts wachsender gesellschaftlicher Polarisierung und zunehmender Anfeindungen gegen zivilgesellschaftliches Engagement braucht unsere Arbeit klaren politische Rückhalt und eine langfristige Absicherung. Nur so kann Diskriminierung in NRW perspektivisch bekämpft werden“, sagt Menderes Candan, Vorsitzender des Arbeitsausschuss Migration der Freien Wohlfahrtspflege NRW.

Auch 2025 waren die Antidiskriminierungsberatungsstellen in NRW wichtige Anlaufstellen für Menschen, die Rassismus, Antisemitismus oder andere Formen von Diskriminierung erfahren haben. Wer Diskriminierung erlebt, findet unter www.ada.nrw den passenden Kontakt in der Region.

 

Der Jahresbericht ada.nrw 2025 kann ab sofort hier abgerufen werden.

 

Für Rückfragen oder Interviewanfragen wenden Sie sich bitte an Patricia Summa, Öffentlichkeitsarbeit ada.nrw, unter Mobil: +49 (0) 151 44 620514 oder per Mail: patricia.summa@awo-mittelrhein.de

 

Weiterführende Dokumente zum Download

Download Factsheet ada.nrw

Download Factsheet ada.nrw einfache Sprache

Download Schaubild ada.nrw

 

 

 

Das Netzwerk ada.nrw 

Das Netzwerk ada.nrw ist ein Beratungsnetzwerk gegen Diskriminierung in NRW. Es handelt sich um einen Zusammenschluss von mehr als 40 landesgeförderten Beratungsstellen gegen Diskriminierung in NRW (ADA-Beratungsstellen) in Trägerschaft von Mitgliedsorganisationen der sechs Wohlfahrtsverbände AWO, Caritas, Der Paritätische NRW, Diakonie, DRK und Jüdische Gemeinden. Jede ADA-Beratungsstelle im Netzwerk arbeitet eigenständig. Ihr Hauptanliegen ist die Begleitung und Stärkung von Ratsuchenden und Betroffenen von Diskriminierung. Der Beratungsfokus liegt mit unterschiedlichen Schwerpunkten auf rassistischer und antisemitischer Diskriminierung. Ein wichtiges Anliegen des Netzwerks ist es, die Qualität der Beratung durch juristische Begleitung, Dokumentation, Qualifizierung und Vernetzung sowie die Entwicklung gemeinsamer Beratungsstandards sicherzustellen.

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