Essen - Die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (LAG FW) Nordrhein-Westfalen begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelsätzen für Kinder. Dieses Urteil bestätigt uns in unserem Einsatz für eine gerechte Gesellschaft und eine sozial ausgewogene Politik«, sagte der LAG-Vorsitzende Andreas Meiwes am Dienstag in Essen. Das Bundesverfassungsgericht habe deutlich gemacht, dass die geltenden Berechnungsgrundlagen der Hartz-IV-Sätze weder für Erwachsene noch für Kinder mit der verfassungsmäßig gebotenen Sorgfalt und Transparenz ermittelt wurden, erklärte Meiwes.
»Das Urteil bedeutet einen Sieg für alle Anhänger des Sozialstaats«, betonte Meiwes. Es sei vor allem hervorzuheben, dass das Gericht den besonderen Bedarf von Kindern unabhängig von den Sätzen Erwachsener anerkannt habe. Das Bundesverfassungsgericht habe ausdrücklich vom »Ausschluss von Lebenschancen gesprochen«, betonte Meiwes. »Das ist ein wichtiger Schritt gegen Kinderarmut und von großer Bedeutung für die Zukunft dieser Kinder und damit unseres Landes«, sagte Meiwes, der auch Diözesan-Caritasdirektor im Bistum Essen ist. Er forderte die Bundesregierung auf, bis zum Ende des Jahres — wie vom Gericht vorgesehen — eine verfassungskonforme Lösung vorzulegen. »Das Urteil sagt uns auch: Politik muss den sozialen Ausgleich ernst nehmen«, betonte Meiwes. In NRW müsse mehr in Bildung, Qualität der Schulkinderbetreuung und Lernmittelfreiheit investiert werden.
In den vergangenen Jahren hatten die Wohlfahrtsverbände immer wieder eigenständig berechnete Hartz-IV-Regelsätze für Kinder gefordert. NRW-Sozialminister Karl-Josef Laumann hatte 2008 eine Expertenkommission zum Thema zusammengerufen, die konkrete Vorschläge zur Umsetzung gemacht hatte.
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