„Die neuen Instrumente sind bitter nötig“, sagt Christian Heine-Göttelmann, Vorsitzender der Freien Wohlfahrtspflege NRW. „Denn trotz guter Konjunktur und sinkender Arbeitslosigkeit verringert sich die Zahl der Langzeitarbeitslosen kaum. Alleine in NRW sind aktuell mehr als 260.000 Menschen länger als ein Jahr arbeitslos.“ Anja Weber, DGB-Vorsitzende von Nordrhein-Westfalen, ergänzt: „Allein in NRW könnten über 10.000 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze entstehen und auch den Menschen eine Perspektive geben, die bisher kaum Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben.“
Damit der soziale Arbeitsmarkt tatsächlich zum Erfolgsmodell werde, müsse der Gesetzentwurf aber an mehreren Stellen dringend nachgebessert werden, sind sich der DGB und die Freie Wohlfahrtspflege einig. So sieht der Gesetzentwurf vor, dass Arbeitgeber, die geförderte Arbeitsplätze anbieten, nur einen Lohnkostenzuschuss bis zur Höhe des Mindestlohns erhalten sollen.
Anja Weber kritisiert: „Das setzt vollkommen falsche Signale, da so tarifgebundene Unternehmen benachteiligt und Arbeitsplätze im Niedriglohnsektor ausgebaut werden." Vielmehr müsse ermöglicht werden, dass neben den Arbeitgebern der Privatwirtschaft auch Kommunen und gemeinnützige Unternehmen ohne Einnahmeorientierung geförderte Arbeitsplätze schaffen können. „Wir bedauern sehr, dass ausgerechnet aus dem NRW-Arbeitsministerium die Förderung lediglich in Höhe des Mindestlohns massiv angestrebt wird“, beklagen Weber und Heine-Göttelmann.
DGB und Freie Wohlfahrtspflege in NRW kritisieren zudem, dass die „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ erst nach sieben Jahren Arbeitslosigkeit gelten soll. „Die Vermittlungschancen sinken, je länger die Arbeitslosigkeit andauert“, erläutert Josef Lüttig, Vorsitzender des Arbeitsausschusses Arbeit und Arbeitslosigkeit der Freien Wohlfahrtspflege NRW. „Wir schlagen daher vor, dass das Teilhabeinstrument sich bereits an Menschen richtet, die seit vier oder mehr Jahren im Leistungsbezug sind.“
Und auch beim Thema Arbeitslosenversicherung müsse im Gesetzentwurf überarbeitet werden, sagt Anja Weber. „Es ist nicht einzusehen, weshalb im sozialen Arbeitsmarkt Beschäftigte selbst nach einer mehrjährigen Tätigkeit keine Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung erwerben sollen.“
Zudem bestehe die Sorge, dass gerade Städte und Kreise, die eigentlich einen großen Bedarf an Arbeitsplätzen im Rahmen eines sozialen Arbeitsmarktes haben, künftig schlechter fahren könnten als bisher, meinen Weber und Heine-Göttelmann. So gebe es im Kreis Unna zum Beispiel im Moment etwa 700 besetzte Plätze im Bundesprogramm ‚Soziale Teilhabe‘, das aber am 31. Dezember 2018 auslaufe. 2019 soll es dann lediglich 240 Stellen über den neuen sozialen Arbeitsmarkt geben. „Wir fordern daher das Land NRW auf, sich in dieser Frage einzubringen und Schieflagen zu vermeiden“, so Weber.
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der Freien Wohlfahrtspflege NRW
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