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Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen e. V. | Detail

Termin verpasst, Geld gestrichen – Freie Wohlfahrtspflege NRW kritisiert harte Sanktionierungen der Jobcenter

Düsseldorf, 18. September 2018. Wer beim Jobcenter einen Termin verpasst, bekommt weniger Geld. Von den knapp 223.000 Sanktionen, die gegen Hartz IV-Bezieher in NRW 2017 verhängt wurden, sind 78 Prozent auf Meldeversäumnisse zurückzuführen. Das ist völlig unverhältnismäßig, kritisiert die Freie Wohlfahrtspflege NRW in ihrem aktuellen Arbeitslosenreport.

In der Debatte um die Sanktionierung von Hartz IV-Beziehern hat die Freie Wohlfahrtspflege NRW erstmals Zahlen für Nordrhein-Westfalen ausgewertet. Danach gab es 2017 fast 223.000 neu ausgesprochene Sanktionen – knapp ein Prozent mehr als im Vorjahr. Jeden Monat waren rein rechnerisch rund 32.700 Hartz IV-Empfänger von mindestens einer Leistungskürzung betroffen. Diese Zahl liegt in der Jahressumme, für die die Bundesagentur für Arbeit keine Statistik vorlegt, jedoch weit höher. Die Wohlfahrtsverbände bemängeln das Fehlen dieser Daten, schließlich werden monatlich nicht immer dieselben Personen sanktioniert.

Nur etwa jede zwölfte Maßregelung wurde ausgesprochen, weil sich die Betroffenen weigerten, eine Arbeit, Ausbildung oder Qualifizierungsmaßnahme aufzunehmen oder fortzuführen. Der Großteil der Sanktionen (rund 78 Prozent) erfolgte dagegen, weil Termine mit dem Jobcenter nicht eingehalten wurden. „Höhe und Umfang der Leistungskürzungen stehen in keiner angemessenen Relation zur Schwere der Verstöße“, kritisiert Christian Heine-Göttelmann, Vorsitzender der Freien Wohlfahrtspflege NRW. „Sie lassen die Menschen nur tiefer in Notlagen und Vereinsamung abrutschen.“ 

Nach Erfahrungen der Wohlfahrtsverbände werden viele Hartz IV-Bezieher sanktioniert, die von psychischen Beeinträchtigungen, Suchterkrankungen, funktionalem Analphabetismus oder interkulturellen Verständigungsschwierigkeiten betroffen sind. 

Die harten Sanktionen erreichten selten das Ziel, diese Betroffenen zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Jobcenter zu bewegen und sie auf den Arbeitsmarkt zu bringen, betont Heine-Göttelmann. Sie benötigten vielmehr eine Beratung und Unterstützung, die Rücksicht auf ihre individuelle Situation nimmt.

„Wenn der Regelsatz, der ohnehin nur das Existenzminimum sichert, um zehn bis zu 60 Prozent gekürzt wird, ist das für Hartz IV-Bezieher eine Katastrophe“, so der Vorsitzende der Freien Wohlfahrtspflege NRW. „Das Geld reicht nicht mehr für eine Zeitung, ein Buch oder Busticket. Je höher die Kürzungen sind, desto schneller ist das pure physische Existenzminimum bedroht.“

Bei Hartz IV-Beziehern unter 25 Jahren ist es gesetzlich sogar erlaubt, bereits beim ersten Verstoß Leistungen soweit zu kürzen, dass nur noch die Kosten für Unterkunft und Heizung gedeckt sind. Im Wiederholungsfall wird oft gar kein Geld mehr gezahlt. Die besonders drastischen Sanktionen für Jugendliche führten dazu, dass sich deren prekäre Lebenslagen zuspitzten, so Heine-Göttelmann. Viele Jugendliche brechen nicht nur den Kontakt zum Jobcenter ab, sondern „verschwinden“ in sozialer Isolation, Kleinkriminalität, Schwarzarbeit, Suchtmittelkonsum oder Verschuldung. 

„Damit nicht noch mehr junge Menschen verloren gehen, fordert die Freie Wohlfahrtspflege NRW die umgehende Abschaffung der besonders scharfen Sanktionsregelungen für unter 25-Jährige“, betont der Vorsitzende. Eine Forderung, die auch durch eine aktuelle Online-Befragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) gestützt wird. Darin lehnt die Mehrheit der Befragten härtere Sanktionen für unter 25-Jährige ab. 

Ob die Kürzung des Arbeitslosengeldes II mit dem Grundgesetz überhaupt vereinbart ist, prüft derzeit das Bundesverfassungsgericht. Noch für das laufende Jahr 2018 hat es ein Urteil angekündigt, das die Freie Wohlfahrtspflege NRW mit Spannung erwartet. „Die Grundsicherung ist mehr als eine arbeitsmarktpolitische Leistung. Sie umfasst das, was Menschen zum Leben bleibt, wenn alle Stricke reißen“, betont Christian Heine-Göttelmann. „Es geht hier um nicht weniger als die grundsätzlich geschützte Würde des Menschen.“

 

Hintergrund:

Die Wohlfahrtsverbände in NRW veröffentlichen mehrmals jährlich den „Arbeitslosenreport NRW“. Basis sind Daten der offiziellen Arbeitsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit. Hinzu kommen Kennzahlen zu Unterbeschäftigung, Langzeitarbeitslosigkeit und zur Zahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften, um längerfristige Entwicklungen sichtbar zu machen. Der Arbeitslosenreport NRW sowie übersichtliche Datenblätter mit regionalen Zahlen können im Internet unter www.arbeitslosenreport-nrw.de herunter¬geladen werden. Der Arbeitslosenreport NRW ist ein Kooperationsprojekt der Freien Wohlfahrtspflege NRW mit dem Institut für Sozialpolitik und Arbeitsmarktforschung (ISAM) der Hochschule Koblenz. 

 Der Report mit allen Daten: www.arbeitslosenreport-nrw.de