Überschuldet zu sein hat in den meisten Fällen nichts mit Leichtsinn oder Maßlosigkeit zu tun. Krankheit, Jobverlust oder eine Trennung können die finanzielle Situation eines Haushalts innerhalb kürzester Zeit dramatisch verschlechtern. Mitarbeitende in den Schuldner*innenberatungsstellen begleiten überschuldete Menschen auf ihrem Weg zurück in ein schuldenfreies Leben. „Aber gerade die Menschen, die Beratung am dringendsten brauchen, finden am schwersten zu ihr“, sagt Kirsten Schwenke, Vorsitzende der LAG Freie Wohlfahrtspflege. Die Gründe dafür seien vielfältig: Scham, Erschöpfung, Schwierigkeiten mit Formularen, sprachliche Hürden und unpassende Öffnungszeiten. Schwenke: „Oder schlicht deshalb, weil sie nicht wissen, dass es Hilfe gibt – kostenlos, vertraulich, kompetent.“
Armut ist kein Randphänomen
Entsprechend war die Fachtagung der Freien Wohlfahrtspflege NRW, gefördert durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI), mit dem Titel überschrieben „Zugänge sichern, Beratung stärken – nachhaltige Schuldner*innenberatung für belastete Zielgruppen“. Von den verschiedenen Verbänden waren aus ganz NRW rund 90 Teilnehmende zum Treffen nach Köln gekommen. „Sie sind es, die den Menschen helfen, wieder Boden unter die Füße zu bekommen. Dafür möchte ich Ihnen im Namen der gesamten Freien Wohlfahrtspflege Nordrhein-Westfalen ausdrücklich danken“ begrüßte Kirsten Schwenke die Expert*innen aus der Praxis. Als Vertreter der Landesregierung war Lorenz Bahr, Staatssekretär im MKJFGFI, anwesend und bestätigte: „Armut ist längst kein Randphänomen mehr. Deshalb brauchen wir Zugänge, die zur jeweiligen Situation passen.“
Um das sicherzustellen, müsse die Landesregierung verlässliche Rahmenbedingungen schaffen, fordert die Freie Wohlfahrtspflege. „Schuldner*innenberatung ist Teil der wirtschafts- und sozialpolitischen Stabilitätsarchitektur. Sie ist Teil der Daseinsvorsorge. Sie schützt vor Wohnungsverslust, stabilisiert Familien, erhält Erwerbsfähigkeit, stärkt gesellschaftliche Teilhabe – und spart am Ende auch öffentliches Geld“, so Kirsten Schwenke.
Finanzielle Grundbildung
Prävention spielt im Zusammenhang mit Überschuldung eine wichtige Rolle. Eine gute finanzielle Grundbildung kann helfen, dass Schulden gar nicht erst entstehen. „Mit finanzieller Grundbildung ist nicht etwa gemeint, dass die Menschen Anlagetipps bekommen“, stellt Beate Bowien-Jansen vom Deutschen Institut für Erwachsenenbildung klar. „Sondern ich rede davon, dass alle Menschen ihre Rechnungen verstehen, ein Haushaltsbuch führen und ihre Gehaltsabrechnung lesen können.“ Die Bildungsexpertin beschäftigt sich in ihrer Arbeit damit, ob und wie verschiedene Gruppen finanzielles Basiswissen erhalten und hat dabei die Erfahrung gemacht: „Je weniger Geld zur Verfügung steht, desto mehr finanzielle Bildung wäre nötig, um den Alltag bewältigen zu können.“
Alleinerziehende im Fokus
Weitere wichtige Impulse lieferte Errol Bergerhausen vom Schuldnerfachberatungszentrum an der Johannes Gutenberg Universität Mainz. Der Wissenschaftler hat zahlreiche Interviews mit Klient*innen aus verschiedenen Beratungsstellen geführt und sich dabei auf überschuldete Alleinerziehende konzentriert. Seine These: „Sozialpolitik wirkt nicht allein dadurch, wieviel Geld sie zur Verfügung stellt, sondern auch dadurch, wieviel organisatorisches Risiko und Verwaltungsarbeit sie Alleinerziehenden auflädt.“ Denn gerade die seien im Alltag eine besonders vulnerable Gruppe, weil sie meistens auf gar kein Netzwerk zurückgreifen können.
Vor diesem Hintergrund sei es noch wichtiger, dass Schuldner*innenberatung gleich auf mehreren Ebenen nachhaltig Wirkung entfalten könne: finanziell, rechtlich, organisatorisch und psychosozial. Bergerhausen: „Ihre Arbeit ist so anspruchsvoll, so komplex, und Sie bieten so viel.“ Umso weniger nachvollziehbar sei es deshalb, dass es in diesem wichtigen Arbeitsbereich sowohl an Geld als auch an ausreichend Personal mangele.
Selbstfürsorge
In vier Workshops setzen sich die Teilnehmenden anschließend mit ihrer Arbeit, aber auch mit ihrer eigenen Rolle auseinander: Wie kann Schulder*innenberatung niedrigschwelliger werden? Wo können Hürden abgebaut und Zugänge vereinfacht werden? Wie gelingen gute Krisengespräche? Und wie können die Schuldnerberater*innen im Arbeitsalltag ihre eigene Widerstandsfähigkeit stärken, mit Belastungen umgehen und Stress managen? Dabei war ein Bild besonders einprägsam für alle Beteiligten: Wer in der sozialen Arbeit unterwegs ist, muss auf sich selbst achten und Selbstfürsorge betreiben. Denn wie in einem Flugzeug müsse man zuerst sich selbst die Sauerstoffmaske aufsetzen, um anderen helfen zu können.
Neues Gesetz
In der Abschlussrunde kam noch ein aktuelles Thema auf den Tisch: das Schuldnerberatungsdienstegesetz, das nach einem zuvor gescheiterten Anlauf nun Ende November in Kraft treten soll. Erst wenige Tage vor der LAG-Fachtagung in Köln hatte der Bundesrat dem Einigungsvorschlag aus dem Vermittlungsausschuss zugestimmt. „Wir als Fachausschuss Schuldnerberatung der Freien Wohlfahrtpflege NRW bieten an, das Ministerium bei einer Umsetzung in NRW zu unterstützen und im Zuge einer Zusammenlegung von Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung mitzuarbeiten, um Lücken des Bundesgesetzes für NRW zu reduzieren bestenfalls zu schließen“, kündigten Sonja Brönner, Referentin im Geschäftsfeld Berufliche und soziale Integration bei der Diakonie RWL, und Sebastian Schiffer, Referent für Soziale Sicherung und Teilhabe beim DiCV Köln, stellvertretend für den Fachausschuss an.