Ab dem 01. Januar 2017 sollten bei der Berechnung der Pflegekosten für Heimbewohner in NRW neu Regeln gelten. Das, so die Ministerin, wird sich nun um einige Wochen oder Monate verschieben. Die Konsequenz: Bewohner werden ab Jahresbeginn entweder zu viel oder zu wenig an ihren Heimträger zahlen. Rückzahlungen und Nachforderungen werden für Unmut sorgen.
Verursacht wird das Dilemma durch einen grundsätzlichen Webfehler des Gesetzes. Für die Berechnung der Investitionskostenanteile sollen die bei der Eröffnung eines Pflegeheims gegebenen finanziellen Rahmenbedingungen wie Herstellungs- und Anschaffungskosten rückwirkend zugrunde gelegt werden. Viele Pflegeheime sind mehr als 50 Jahre alt!
Dies macht den Vorgang tatsächlich sehr komplex. Immerhin geht es um die Neuberechnung für rund 160.000 Bewohner in 2.700 Pflegeheimen. Seit mehr als 2 Jahren beißen sich die EDV Dienstleister des Ministeriums daran die Zähne aus. Die Software „Pfad-Invest“ gibt es bis heute nicht als Version sondern nur als Vision. Zu mehr „Mehr Transparenz bei Pflegeheimkosten“ wie die Ministerin glauben machen will, führt dies nicht.
Der simple Lösungsvorschlag des Vorsitzenden der Freien Wohlfahrtspflege NRW Andreas Johnsen an die Ministerin Steffens: „Vergessen Sie den unrealistischen Anspruch des Beginns der Rückrechnung vor 50 Jahren. Stellen Sie das Gesetz noch einmal grundsätzlich auf den Prüfstand. Das spart Zeit, Geld und Ärger bei Bewohnern und Angehörigen“. Weiterhin kritisiert Johnsen den Unterton der Ministerin. „Das bisherige Prinzip der Investitionskostenberechnung ist nicht intransparent. Vielmehr kann das von Ministerin Steffens propagierte Tatsächlichkeitsprinzip sogar für viele Bewohner auch zu höheren Kosten führen. Der Schutz von Bewohner, Frau Ministerin, sieht so nicht aus.“