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Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen e. V. | Detail

Ausbildungsumlage in der Altenpflege

Stellungnahme der LAG Freie Wohlfahrtspflege zur Einführung eines Ausgleichsverfahrens nach § 25 AltPflG

Die aktuellen demographischen Entwicklungen haben die Pflegeeinrichtungen in NRW in Form des Fachkräftemangels bereits heute erreicht. Die Versorgung pflegebedürftiger und kranker Menschen und der damit einhergehende steigende Bedarf an professionellem Pflegepersonal ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Um den Fachkräftebedarf in der Altenpflege bis zur Realisierung der geplanten Pflegeausbildung angemessen zu decken, können wir die beabsichtigte Einführung eines Ausgleichsverfahrens für die Altenpflegeausbildung als Übergangslösung nachvollziehen.