Das Alter eines jungen, geflüchteten Menschen einzuschätzen, ist eine verantwortungsvolle, komplexe und folgenreiche Aufgabe in der Jugendhilfe. Minderjährigen wird Zugang zu kinderrechtskonformer Unterbringung, Unterstützung und Versorgung garantiert.
Viele Jugendämter erfüllen die Anforderungen für die sogenannte Altersfeststellung kompetent, gewissenhaft und entsprechend den Normen. Aus Sicht von unabhängigen Beratungsstellen in Nordrhein-Westfalen erfolgt sie allerdings in einer zunehmenden Anzahl von Fällen nicht nach den rechtlich vorgegebenen Standards gemäß SGB VIII und entsprechend der obergerichtlichen Rechtsprechung.
Mit den einschneidenden Änderungen durch die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) seit Juni 2026 werden Alterseinschätzungen noch wichtiger, denn die Einstufung als minderjährig führt im Screening, in der Aufnahme, Unterbringung und insbesondere im Asylverfahren zu anderen Verfahrenswegen und umfangreichen Garantien.
Mit drei Grundsätzen und zehn Empfehlungen wirbt das Papier für Fachlichkeit, Transparenz und Teilhabe gegenüber den jungen Menschen sowie für eine gute Zusammenarbeit von Jugendämtern und Beratungsstellen.
Herausgegeben von der Asylverfahrensberatung umG (Landesprogramm Soziale Beratung von Geflüchteten), Oktober 2026.