Link zur Startseite

Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW zum Entwurf einer Verordnung zur Einführung schulischer Vorkurse zur Förderung der Sprachkompetenz (VorkursVO) Stand: 01.06.2026

Die Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen (LAG FW NRW) bedankt sich für die Möglichkeit, zum Verordnungsentwurf schriftlich Stellung zu nehmen.

Grundsätzlich teilt die LAG FW die Zielsetzung des „Gesetzentwurfes zur Einführung schulischer Vorkurse zur Förderung der Sprachkompetenz (18. Schulrechtsänderungsgesetz)“. Sie teilt ebenfalls die Ansicht, dass der Erwerb des Wortschatzes und der grammatikalischen Strukturen der deutschen Sprache in den ersten Lebensjahren ein entscheidender Faktor für den Schulerfolg und einen gelungenen Start in die Bildungsbiografie bedeutet. Ebenso begrüßt die LAG FW eine intensive und verbindliche Stärkung der rezeptiven und produktiven Deutschkompetenzen.

Zur Einschätzung der sogenannten ABC-Klassen verweist die LAG FW NRW auf ihre anliegenden Stellungnahmen zum Entwurf für das 18. Schulrechtsänderungsgesetz vom 11.02.2026 sowie zum Entwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung der Ausbildungsordnung Grundschule vom 20.05.2026. Darin wird die Einführung eines neuen Vorkurs-Systems aus der Perspektive pädagogischer Forschung, fachpädagogischer Praxis sowie vor dem Hintergrund bereits bestehender Sprachbildungsinfrastruktur im Elementarbereich abgelehnt. Gleichzeitig wird daraus folgernd dringend angeregt, bestehende Angebote und Strukturen insbesondere der alltagintegrierten Sprachbildung in Kindertageseinrichtungen und weiteren Einrichtungen der frühkindlichen Bildung, Familienbildung und Sozialen Arbeit synergetisch auszubauen und weiterzuentwickeln und kein neues, aufwendiges Parallelsystem zu installieren – wie auch von Sachverständigen in der Befragung der Ausschüsse Schule/Bildung und Familie, Kin-der und Jugend vom 20.05.2026 ebenfalls angemerkt. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass bei der Entwicklung eines Verfahrens zur standardisierten Feststellung von Sprachkenntnissen eine altersangemessene Umsetzung gewährleistet werden muss, um teilnehmende Kinder nicht zu stigmatisieren. Die in der Vergangenheit bereits gemachten Erfahrungen mit einem isolierten, additiven Sprachförderprogramm (Delfin4) müssen dabei dringend berücksichtigt werden sollten.

Die LAG FW begrüßt ausdrücklich, dass das Land zusätzliche finanzielle Mittel für die Sprachbildung, den Bildungskoffer und die BaSik-App zur Verfügung stellt. Erfolgreiche Unterstützung der Sprachentwicklung in Kindertageseinrichtungen lässt sich, wie der Träger „Fröbel“ bei über 17.000 Kindern belegen konnte, sichtbar machen (vgl. Stellungnahme Landtagsdrucksache 18/3783; „Wirksame Sprachbildung leisten – Förderung datenbasiert gezielt steuern …“). Diese Instrumente könnten – eingebettet in bestehende Kita-Strukturen – sinnvoll sein und Kinder dort fördern und unterstützen, wo sie sind. Stattdessen werden durch ein Vorkurs-System Parallelstrukturen aufgebaut, die validierten elementarpädagogischen Errungenschaften und fachwissenschaftliche Erkenntnisse und konzeptionelle Ansätze ignorieren.

Nachfolgend nimmt die LAG FW zu zentralen Regelungen der VorkursVO Stellung:

Zu § 1: Einrichtung von Vorkursen

In § 1, Absatz 2 wird die Zahl der Kinder je Vorkurs auf mindestens 5 und höchstens 10 festgelegt, wobei aus pädagogischen, organisatorischen oder baulichen Gründen diese Anzahl in Frage zu stellen ist. Es benötigt wesentlich intensivere und kleinere möglichst alltagsintegrierte Lernsettings.

Die Diskussion um Gruppengrößen setzt an der falschen Stelle an: Nicht die Zahl der Kinder in einem separierten Setting ist das entscheidende Qualitätsmerkmal, sondern die Alltagsintegration sprachlicher Bildung in vertrauten Beziehungskontexten. Das Konzept ist in seiner Grundanlage nicht geeignet, die angestrebten Ziele zu erreichen, da additive Sprachbildung, die losgelöst vom pädagogischen Alltag stattfindet, sich bereits in der Vergangenheit als wenig wirksam erwiesen hat (Schöler/Roos).

Zu § 2: Festlegung des Kursortes

In § 2 Absatz 1 wird festgelegt, dass ein Vorkurs in den Räumlichkeiten einer öffentlichen Schule, einer Kindertageseinrichtung oder an einem sonstigen Ort stattfinden kann.

Die geplante Gewinnung von 1.650 zusätzlichen Lehrkräften für die Durchführung von Vorkursen offenbart einen grundlegenden Widerspruch im Konzept: Fachkräfte, die pädagogisch für die Arbeit mit Kindern ein Jahr vor dem Schuleintritt qualifiziert sind, stehen in den Tageseinrichtungen für Kinder bereits heute zur Verfügung. Sie kennen die Kinder, deren Familien und deren Entwicklungsstand. Das Land investiert damit erhebliche Ressourcen in den Aufbau einer Parallelstruktur, während das eigentlich geeignete System – die frühkindliche Bildungsinfrastruktur – strukturell unterfinanziert und personell ausgedünnt bleibt. Unter den Bedingungen eines anhaltenden Fachkräftemangels ist zudem mehr als fraglich, ob die benötigten 1.650 Lehrkräfte überhaupt gewonnen werden können – mit der Folge, dass weder das neue System funktioniert noch das bestehende gestärkt wird.

Falls das Gesetz trotz aller Einwände in Kraft tritt, ist aus Sicht der LAG FW die Priorisierung der Orte von Vorkursen zu ändern. Zunächst sollten Tageseinrichtungen für Kinder im Einvernehmen mit den öffentlichen Schulen mit der Umsetzung der Vorkurse beauftragt werden. Dies ermöglicht den Kindern im gewohnten, sprachförderlichen und kindesschutzgewährenden Bezugsrahmen zu bleiben.

In der Lebensrealität der Kinder, die schulische Vorkurse besuchen sollen, bedeutet eine temporäre Herausnahme aus dem gewohnten Kita-Setting durch nicht bekannte Personen auf nicht bekannten Wegen in nicht bekannte Räumlichkeiten mit einem nicht bekannten Setting eine enorme Herausforderung und Belastung. Ein derart vom sonstigen Alltag isoliertes Lernumfeld ist nicht dafür geeignet, angehende Schulkinder bei der Optimierung ihrer Sprachkompetenz zu unterstützen, sondern wirkt segregierend und so entwicklungshemmend. Studien zeigen, dass ähnliche Konzepte in der Vergangenheit bzw. in anderen Bundesländern nicht den gewünschten Erfolg gebracht haben. Im Gegenteil betont die Wissenschaft die Notwendigkeit einer alltagsintegrierten Sprachbildung in Kindertageseinrichtungen oder durch andere Einrichtungen wie beispielweise Familienbildungseinrichtungen.

Zudem könnten bereits vorhandene personelle, räumliche und konzeptionelle Ressourcen genutzt werden. Die immensen Kosten für die Beförderung könnten größten-teils für das eigentliche Vorhaben der Sprachbildung von Kindern sinnvoll investiert werden. Im Sinne von Quartiersarbeit können hier auch Familien andocken, die ihr Kind noch nicht in die Kita bringen und so sowohl den Spracherwerb ihrer Kinder unterstützen wie auch langfristig gute Kontakte zur Institution Kita herstellen. Dies fördert langfristig gesehen die Akzeptanz, Kinder auch früh in eine Bildungseinrichtung zu bringen. Kinder, die noch keinen Platz in den Tageseinrichtungen für Kinder haben, bekämen Zugang zum System der frühkindlichen Bildung.

Grundsätzlich kann in diesem Setting dann die Präsenz einer Fach- oder Lehrkraft, die das System der Schule in der Arbeit mit den Kindern und Familien gesondert in den Blick nimmt, im Sinne multiprofessioneller Teamarbeit auf Augenhöhe ein wichtiger Gelingensfaktor sein.

Nach Auffassung der LAG FW sollte im „Gesetz zu Regelung des Belastungsausgleichs zum Gesetz zur Einführung schulischer Vorkurse zur Förderung der Sprachkompetenz (Belastungsausgleichsgesetz schulische Vorkurse – BAGschVk)“ in § 1 Absatz 1 geregelt werden, dass zusätzlich zur Regelung, dass für wesentliche Belastungen den Gemeinden und Gemeindeverbänden als Schulträger infolge der Einführung von verpflichtenden schulischen Vorkursen zur Förderung der Sprachbildung ein finanzieller Ausgleich durch das Land gewährt wird dieser auch für die zusätzlichen Aufwendungen der Tageseinrichtungen für Kinder verwendet werden kann. Diese Erweiterung erscheint zwingend notwendig, um ein Stattfinden der Vorkurse in Tageseinrichtungen für Kinder (im Einvernehmen mit den Trägern zu ermöglichen.

Zu § 3: Beförderung

Der zur Durchführung der Vorkurse verpflichtete Träger entscheidet gemäß § 3 der Verordnung über die Einzelheiten der Organisation und Durchführung der Beförderung unter Berücksichtigung altersbedingter Belange der Kinder einschließlich einer Begleitung durch geeignetes Personal.

Die LAG FW hält den enormen finanziellen und personellen Mehraufwand für die Beförderung zwischen Tageseinrichtungen für Kinder bzw. aus den einzelnen Elternhäusern und den Orten der schulischen Vorkurse für nicht zu rechtfertigen.

Mit der Notwendigkeit einer flächendeckenden Beförderung geht das Konzept an der Lebenswirklichkeit und an Lebensweltbezügen von Kindern ein Jahr vor dem Schuleintritt vorbei. Kinder im Alter von 4–5 Jahren mit festgestelltem Sprachförderbedarf in unbekannte Fahrzeuge zu setzen und zu fremden Orten zu transportieren, stellt eine hohe Belastung für viele Kinder dar.  Gerade Kinder, die sprachliche Unterstützung benötigen, sind in besonderem Maße auf vertraute Bezugspersonen und stabile Alltagsstrukturen angewiesen. Die alltagspraktischen Fragen, die die Verordnung offenlässt (Unterbrechung der Spielphase, Unterbrechung der sozialen Interaktion in Peergroups, Toilettengang, Getränke, An- und Auskleiden), sind keine Randdetails, sondern fundamentale Aspekte, die unseres Erachtens in dem Konzept bisher gänzlich unberücksichtigt sind.

Datenübermittlung 

Im Hinblick auf § 1 Abs 1 Einrichtung von Vorkursen (VorkursVO) weist die LAG FW darauf hin, dass die Tageseinrichtungen für Kinder bzw. sonstige Orte nicht in die Datenübermittlung einbezogen werden. Das heißt, dass Kindertageseinrichtungen ggf. nur durch die Sorgeberechtigten erfahren würden, welches Kind in die Vorkurse ein-gebunden wird. Der aktuelle Entwurf manifestiert den strukturellen Bruch am Über-gang zwischen Kita und Grundschule.  Eine niedrigschwellige, vereinfachte Datenübermittlung zwischen den Tageseinrichtungen für Kinder bzw. sonstige Orte und Schule ist als unbedingt notwendig anzusehen, auch um Eltern bei den Prozessen zu unterstützen und nötigenfalls als Multiplikator handeln zu können.

Eine Verzahnung der Bildungssysteme wird als unumgänglich angesehen.

Beteiligung der Eltern bzw. Sorgeberechtigten

Weder im „Gesetzentwurf zur Einführung schulischer Vorkurse zur Förderung der Sprachkompetenz (18. Schulrechtsänderungsgesetz)“ noch in der VorkursVO werden die Eltern bzw. Sorgeberechtigten erwähnt. Die LAG FW empfiehlt, den Schwerpunkt der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft im Sinne des Expert*innentums der Eltern für das eigene Kind entsprechend den Ausführungen in den Bildungsgrundsätzen NRW zu berücksichtigen.

Insgesamt empfiehlt die LAG FW NRW dringend, das Gesamtkonzept zur Einführung schulischer Vorkurse zu überdenken, den elementarpädagogischen Standards und fachwissenschaftlichen Erkenntnissen zu folgen und der Realität von Kindern, Trägern sowie des Arbeitsmarktes anzupassen. Eine Stärkung der gesetzlich verankerten, alltagsintegrierten Sprachbildung in den Kitas sowie von weiteren bestehenden Angeboten wäre eine weitaus effektivere und ressourcenschonendere Investition als der Aufbau einer künstlich separierten Vorkurs-Infrastruktur. Die Freie Wohlfahrtspflege NRW ist weiterhin gerne bereit, gemeinsame Lösungen für ein System der Sprachbildung zu entwickeln und steht für Erläuterungen und Beratungen zur Verfügung.

Zurück