Insbesondere die ausdrückliche Einbeziehung spezialisierter Dienstleisterinnen und Dienstleister, die Studios für die Durchführung von Live Casinospielen betreiben, ist aus Sicht des Spieler- und Gesundheitsschutzes erforderlich und sachgerecht. Der Gesetzgeber trägt damit dem Umstand Rechnung, dass zentrale Teile des Spielbetriebs faktisch durch Dritte erbracht werden, ohne bislang hinreichend klar in die regulatorischen Anforderungen einbezogen zu sein.
Ein rechtlicher Rahmen für den Spieler- und Jugendschutz im Online Glücksspiel besteht bereits durch den Glücksspielstaatsvertrag 2021. Instrumente wie zentrale Sperrsysteme, Einzahlungslimits, Realitätschecks und verpflichtende Sozialkonzepte stellen wichtige Bausteine zur Begrenzung suchtgefährdender Entwicklungen dar. Gleichwohl zeigt sich gerade im Bereich der Live Casinospiele ein strukturelles Umsetzungsdefizit. Die Durchführung dieser besonders immersiven und dynamischen Spielformen erfolgt teilweise über externe Studiobetreiber, die bislang nicht eindeutig als Normadressaten ausgestaltet sind. Dies führt zu Unklarheiten hinsichtlich der Verantwortlichkeiten sowie zu möglichen Lücken bei der technischen und organisatorischen Umsetzung bestehender Spielerschutzvorgaben.
Aus suchtfachkundlicher Perspektive ist dies besonders relevant, da Live Casinospiele aufgrund ihrer hohen Realitätsnähe, ihrer kontinuierlichen Spielabläufe und ihrer sozialen Inszenierung ein erhöhtes Suchtpotenzial aufweisen können. Die Einbindung von Dealerinnen und Dealern in Echtzeit, die Möglichkeit fortlaufender Spielteilnahme ohne natürliche Unterbrechungen sowie die emotionale Dynamik der Spielumgebung können dazu beitragen, dass Schutzmechanismen weniger wahrgenommen werden und Spielverläufe schwerer kontrollierbar sind. Vor diesem Hintergrund ist es fachlich geboten, die Regulierung nicht nur formal auf den Konzessionsinhaber zu beschränken, sondern alle tatsächlich am Spielbetrieb beteiligten Akteure verbindlich einzubeziehen.
Die vorgesehene gesetzliche Klarstellung eröffnet die Möglichkeit, den bestehenden Spielerschutz wirksam zu komplettieren. Entscheidend ist jedoch, dass diese Einbeziehung nicht bei einer rein ordnungsrechtlichen Erfassung stehen bleibt. Aus Sicht der LAG Freie Wohlfahrtspflege NRW ist es erforderlich, ausdrücklich sicherzustellen, dass sämtliche Spielerschutzpflichten auch für die eingebundenen Dienstleister gelten und technisch in den Studios umgesetzt werden. Gleichzeitig muss klargestellt bleiben, dass die Gesamtverantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben beim Konzessionsinhaber liegt und nicht durch Auslagerung relativiert werden kann.
Darüber hinaus sollte der Gesetzgeber die Gelegenheit nutzen, die besonderen Risiken von Live Casinospielen ausdrücklich zu berücksichtigen. Dazu gehört insbesondere die verbindliche Gewährleistung, dass Realitätschecks, Einsatz- und Verlustbegrenzungen sowie Unterbrechungsmechanismen in die Spielabläufe integriert sind und für die Spielenden wahrnehmbar bleiben. Auch Fragen der Spielfrequenz, der kontinuierlichen Verfügbarkeit von Spieltischen und der suchtfördernden Ausgestaltung der Spielumgebung sollten in den Blick genommen werden. Nur wenn diese Aspekte berücksichtigt werden, kann sichergestellt werden, dass der bestehende Rechtsrahmen nicht nur formal, sondern auch in der konkreten Spielrealität wirksam wird.
Die geplante Gesetzesänderung ist insofern ein wichtiger und richtiger Schritt. Sie schafft die Voraussetzung dafür, den Spielerschutz in einem bislang nur unzureichend erfassten Bereich zu stärken und die regulatorische Kohärenz zu verbessern. Aus Sicht der Suchthilfe kommt es nun entscheidend darauf an, diese strukturelle Erweiterung des Anwendungsbereichs konsequent mit inhaltlichen Anforderungen an Prävention und Schutz zu verbinden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass bestehende Schutzinstrumente hinter der tatsächlichen Entwicklung der Angebotsformen zurückbleiben.
Vor diesem Hintergrund spricht sich die LAG Freie Wohlfahrtspflege NRW dafür aus, die Einbeziehung der Studiodienstleister ausdrücklich mit klaren, durchsetzbaren und überprüfbaren Anforderungen an den Spieler- und Gesundheitsschutz zu verknüpfen und damit einen wirksamen Beitrag zur Begrenzung glücksspielbedingter Risiken zu leisten.