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Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen e. V. | Detail

Altenheime: Besuchsmöglichkeiten und Infektionsschutz

Die Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW begrüßt erste Besuchsmöglichkeiten in Altenheimen bereits zum Muttertag. Zugleich weist sie auf die Pflicht zur Einhaltung von strengen Hygienestandards und Besuchsregelungen hin. „Für alle Bewohnerinnen, Bewohner und ihre Angehörigen und Freunde ist die Lockerung des Besuchsverbots ein wichtiger Schritt“, sagt Dr. Frank Joh. Hensel, Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW (LAG FW). „Die Einrichtungen arbeiten mit aller Kraft, um Besuchsmöglichkeiten und Infektionsschutz zu gewährleisten.“

Es sei ein Aufbruch, so Hensel, an dessen Beginn noch nicht alle Besuchswünsche wie erhofft erfüllt werden können. „Aus Gründen der Infektionsgefahr müssen die Kontakte leider reguliert werden.“ Gerade an Muttertag bedeute dies, dass Termine in der Regel vorher vereinbart sein müssen. „Für Spontaneität ist noch nicht die Zeit“, so Hensel, „denn es gilt, Gedränge und lange Wartezeiten zu verhindern.“

Die Einrichtungen müssten beispielsweise Zelte, Container, Terrassen oder separate Räume herrichten und Hygieneschutzkonzepte umsetzen. Deswegen bitten die Wohlfahrtsverbände alle Angehörigen dringend, sich vor einem geplanten Besuch mit den Einrichtungen in Verbindung zu setzen und die jeweilige Situation vor Ort zu respektieren.

„Schritte in Richtung Normalität brauchen auch die Mitwirkung der Angehörigen.“ Technische Möglichkeiten, um mit Angehörigen Kontakt zu halten, blieben weiterhin eine gute Ergänzung zu persönlichen Besuchen, so der LAG-Vorsitzende. Hensel: „Und auch nach Muttertag gibt es noch viele weitere Tage und Stunden für einen schönen und stressarmen Besuch.“