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Die Freie Wohlfahrtspflege NRW zur geplanten Einstellung der Asylverfahrensberatung durch den Bund

Das Bundesinnenministerium (BMI) plant, die unabhängige Beratung Schutzsuchender im Asylverfahren ab 2027 nicht mehr finanzieren zu wollen. Auch für Asylsuchende in NRW würde die zentrale Unterstützung wegfallen, um das Asylverfahren informiert und rechtssicher zu durchlaufen.

Erst 2024 wurde die landesgeförderte Asylverfahrensberatung mit Verweis auf das bestehende Bundesprogramm komplett gestrichen. Dabei stärkt die Beratung das Vertrauen in staatliche Entscheidungen und trägt langfristig zur Kosteneffizienz bei.

 

Eigene Rechte und Mitwirkungspflichten kennen

Schutzsuchende stehen einem komplexen Asylverfahren gegenüber, und sollen – bereits kurz nach der Ankunft – das persönliche Gespräch, die Anhörung, beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) führen. Information zum Verfahren, zu Mitwirkungspflichten und eine Vorbereitung auf die Anhörung samt Unterlagen besprechen sie mit den Fachberater*innen. Die Beratungsstellen in Trägerschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW und Nichtregierungsorganisationen arbeiten in Büros in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes. Besonders schutzbedürftige Personen, etwa Betroffene sexualisierter Gewalt, queere Personen oder traumatisierte Geflüchtete, berichten in vertrauensvollen Gesprächen oft erstmals über ihre persönliche Situation – so, dass ihre Bedarfe im Asylverfahren und bei der Unterbringung berücksichtigt werden können. Die Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und den Bezirksregierungen hat sich in regelmäßigen Austauschformaten fest etabliert.

 

Streichung trotz Wirksamkeit des Programms

Mit der Einstellung der Mittel droht eine bundesweite Infrastruktur zu zerbrechen, ohne dass eine politische Entscheidung offen und faktenbasiert diskutiert wurde. Das BMI gibt als Grund Haushaltseinsparungen und eine Evaluation des Programms an – diese wurde bislang aber nicht veröffentlicht. Die praxisbasierte Expertise stellt die Wirksamkeit des Programms dar: Es fördert Rechtsstaatlichkeit, Beschleunigung und Effizienz im Asylverfahren, zur Expertise.

 

Kirsten Schwenke, die Vorsitzende der Freien Wohlfahrtspflege NRW, erklärt dazu:

„Der Bund muss die unabhängige Beratung ausbauen, anstatt sie einzustellen. Die Beratung stärkt das Vertrauen in staatliche Entscheidungen und trägt langfristig zur Kosteneffizienz bei. Das Recht ist nur etwas wert, wenn Menschen auch effektiven Zugang dazu haben. Die Beratungsstellen nehmen die Menschen und ihre Erfahrungen ernst, erläutern Verfahrensschritte, rechtliche Ansprüche und können beraten, in welchen Fällen ein Asylantrag erfolgsversprechend oder aussichtslos ist.“

 

Beratung zu verschärftem Asylrecht durch GEAS-Reform

Ab Juni wird das Asylrecht deutlich verschärft, unter anderem mit Einschränkungen der Bewegungsfreiheit, beschleunigten Verfahren und verkürzten Rechtmittelfirsten. Gerade dafür ist eine qualifizierte, unabhängige Beratung unverzichtbar. Als unentgeltliche Rechtsauskunft ist die Beratung im Rahmen der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) explizit vorgesehen – und muss auch von Deutschland verpflichtend umgesetzt werden. Somit würde eine Infrastruktur zerstört, die auch über 2026 hinaus unionsrechtlich normiert ist und vorgehalten werden muss.

 

Hintergrund | Bundesprogramm Asylverfahrensberatung

Die Asylverfahrensberatung gem. §12a AsylG ist seit 2023 bei unabhängigen Beratungsstellen angesiedelt und wird bisher mit 25 Millionen Euro jährlich vom Bund gefördert. Die Beratung ist freiwillig, unentgeltlich, ergebnisoffen und berät Schutzsuchende einzelfallbezogen nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz. 2024 wurden deutschlandweit rund 71.000 Asylsuchende an 224 Standorte beraten. In 4.200 Beratungsfällen wurde ein besonderer Schutzbedarf festgestellt, etwa bei Gewalterfahrungen, Traumatisierungen oder bei unbegleiteten Minderjährigen. In Nordrhein-Westfalen beraten mehr als 50 Berater*innen an fast 30 der 53 Aufnahmeeinrichtungen jährlich rund 14.000 Asylsuchende. Bereits jetzt sind etliche Ratsuchende, insbesondere in Notunterkünften, ohne Beratung. Die Lücke rührt daher, dass die NRW-Landesregierung die jahrzehntelange Landesförderung Ende 2024 mit explizitem Verweis auf die Bundesförderung eingestellt hat. Die Mittel reichen seitdem nicht aus.

 

Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW in drei Sätzen

750.000 Mitarbeitende der Freien Wohlfahrtspflege in Nordrhein-Westfalen setzen sich täglich dafür ein, Menschen in allen Lebenslagen zu unterstützen. Mit ihren Angeboten und Dienstleistungen erreichen die Träger der Freien Wohlfahrtspflege in NRW jährlich rund 6 Millionen Menschen. Neben den konkreten Aufgaben der Wohlfahrts- und Sozialarbeit übernehmen die Verbände eine wichtige Mittlerrolle zwischen Gesellschaft, Politik und Verwaltung: Sie benennen soziale Schief-lagen und setzen auf Dialog, um gemeinsame Lösungen für alle beteiligten Akteurinnen und Akteure zu erreichen.

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