Direkt zum Inhalt der Seite springen

Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen e. V. | Detail

Echte Perspektiven für Langzeitarbeitslose – Freie Wohlfahrtspflege NRW begrüßt das neue Teilhabechancengesetz

Düsseldorf, 22. Januar 2019. In Nordrhein-Westfalen schließen sich die wichtigen Arbeitsmarktpartner zusammen. Mit einer gemeinsamen Erklärung bekräftigen sie ihren Willen, einen Sozialen Arbeitsmarkt für langzeitarbeitslose Menschen zu schaffen. So können 2019 in NRW 15.000 sozialversicherungspflichtige Stellen für Langzeitarbeitslose entstehen.

Für die Freie Wohlfahrtspflege NRW unterzeichnet Vorstandsmitglied Christian Woltering, zugleich Landesgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Nordrhein-Westfalen, die gemeinsame Absichtserklärung der Arbeitsmarktpartner. Er betont: „Als Freie Wohlfahrtspflege wollen wir unseren Beitrag dazu leisten, dass jährlich 15.000 Jobs entstehen. Durch unsere Beschäftigungs- und Qualifizierungsangebote können Menschen, die jahrelang arbeitslos waren, an eine dauerhafte ungeförderte Beschäftigung herangeführt werden. Kooperationen zwischen Trägern, Kommunen und Unternehmen können helfen, Beschäftigungsverhältnisse zu stabilisieren. Außerdem unterstützen wir das Entstehen von neuen Jobs in unseren zahlreichen und vielfältigen sozialen Dienstleistungsangeboten, etwa im Bereich der Alten-und Krankenpflege, der Kinderbetreuung oder der Quartiersunterstützung.“

Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege haben sich lange dafür eingesetzt, diese nachhaltige Form der Beschäftigung auszubauen. Sie verpflichten sich auch selbst, neue geförderte Beschäftigungsverhältnisse zu schaffen. Mit ihrem Know-how unterstützen sie den Übergang in ungeförderte Beschäftigung bei Unternehmen und Kommunen. Aus ihrer Beratungsarbeit wissen die Dienste der Wohlfahrtsverbände um die Sorgen und Nöte der Betroffenen. Menschen, die jahrelang auf Hartz IV angewiesen sind, fehlt es an Teilhabe im Alltag – etwa Besuch von Kino, Theater und Museum; kein Sportverein für Kinder. Arme Familien geraten schon in massive Schwierigkeiten, wenn die Waschmaschine kaputt geht. Hier werden jetzt neue, nachhaltige Perspektiven eröffnet.

Zwischen 170.000 und 260.000 Menschen erfüllen in Nordrhein-Westfalen insgesamt die Voraussetzungen für eine öffentlich geförderte Beschäftigung nach dem neuen Gesetz. Mit dem zum 1. Januar 2019 in Kraft getretenen Teilhabechancengesetz sollen nach den Plänen der Landesregierung NRW jährlich 15.000 Menschen die Chance bekommen, ihre jahrelange Arbeitslosigkeit sowie den damit verbundenen Verzicht und die Perspektivlosigkeit zu beenden.

Für Interviewanfragen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Christian Woltering, Landesgeschäftsführer Der Paritätische NRW
Telefon: 0202 2822-488, Mobil: 0173 5830079
E-Mail: presse@paritaet-nrw.org  

Die Freie Wohlfahrtspflege, Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften und kommunale Spitzenverbände in NRW haben mit NRW-Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (Mitte) eine Absichtserklärung zur Umsetzung des Teilhabechancengesetzes unterzeichnet. (Foto: Jürgen Schulzki)