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Freie Wohlfahrtspflege NRW begrüßt Änderungsantrag zum geplanten Landesantidiskriminierungsgesetz Nordrhein-Westfalen

Die Verabschiedung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG) ist zentral für einen effektiven Schutz der Rechte von Menschen, die in NRW von Diskriminierung auch durch Landesbehörden betroffen sind. Die Freie Wohlfahrtspflege NRW begrüßt den Änderungsantrag zum geplanten LADG.

Die Freie Wohlfahrtspflege NRW ist erleichtert, dass die Regierungsfraktionen in ihrem Änderungsantrag zum LADG einen tragfähigen Kompromiss gefunden haben. 

Begrüßung der LADG-Ombudsstelle

„Die Freie Wohlfahrtspflege NRW begrüßt, dass unsere Forderungen gehört wurden und nun vorgesehen ist, eine LADG-Ombudsstelle zu etablieren. Als Herzstück des LADG kann die Ombudsstelle ermöglichen, außergerichtlich Streit beizulegen und damit sowohl Betroffene von Diskriminierung als auch Gerichte erheblich entlasten“, sagt Kirsten Schwenke, Vorsitzende der Freien Wohlfahrtspflege NRW.

Um dieses Ziel erreichen zu können, ist es aus Sicht der Freien Wohlfahrtspflege NRW unerlässlich, dass die Ombudsstelle mit ausreichend finanziellen Mitteln ausgestattet ist. Darüber hinaus sollte die Besetzung der Stelle in einem anonymisierten Verfahren erfolgen, sodass eine politische Einflussnahme ausgeschlossen und die vorgesehene Unabhängigkeit der Stelle auch tatsächlich realisiert werden kann. Dieses Verfahren hat sich in Berlin bei der Besetzung der dortigen LADG-Ombudsstelle bewährt. 

Evaluation schafft Transparenz 

Auch die Einführung eines verbindlichen Datums zur Evaluation der Auswirkungen des LADG und die Berichtspflicht an den Landtag werden von der Freien Wohlfahrtspflege NRW ausdrücklich begrüßt. Dies schafft Verbindlichkeit und Transparenz und eröffnet die Möglichkeit künftiger Verbesserungen des Gesetzes. 

Über diese positiven Aspekte hinaus stellen einige der enthaltenen Änderungen eine Verschlechterung des Rechtsschutzes dar. Die Freie Wohlfahrtspflege NRW bedauert, dass die Regierungsfraktionen der lauten und oft unsachlichen Kritik teilweise gefolgt sind. 

Geschlossener Katalog der Diskriminierungsgründe

Menderes Candan, Vorsitzender des Arbeitsausschusses Migration der Freien Wohlfahrtspflege NRW, sagt: „Wir bedauern insbesondere die Schließung des offenen Katalogs der Diskriminierungsgründe. Dies erscheint nicht notwendig, da dieser dem Diskriminierungsverbot der EU-Grundrechtecharta nachgebildet ist und nicht ersichtlich ist, warum dieses anerkannte Instrument im Rahmen des LADG nicht funktionieren sollte.“ 

Die Freie Wohlfahrtspflege NRW bedauert, dass einzelne Diskriminierungsformen – wie etwa die (sexuelle) Belästigung sowie die Maßregelung – nun nicht mehr von der Beweiserleichterung erfasst sind. Sowohl im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz als auch im LADG Berlin sind alle Diskriminierungsformen von der Beweiserleichterung erfasst – es ist unverständlich, warum NRW hier einen Sonderweg mit abgesenktem Schutzniveau gehen möchte. 

Nicht nachvollziehen kann die Freie Wohlfahrtspflege NRW, dass für Handlungen der Polizei eine Ausnahme eingeführt werden soll, wenn diese als Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft oder im Auftrag von Gerichten oder Staatsanwaltschaft tätig wird. Dies birgt erhebliche Rechtsunsicherheiten, da polizeiliche Aufgabenbereiche in der Praxis häufig ineinandergreifen.

Appell an den Landtag NRW

Kirsten Schwenke abschließend: „Die Freie Wohlfahrtspflege NRW appelliert an den Integrationsausschuss und die Abgeordneten des NRW-Landtags, das LADG in Form des Änderungsantrags vom 24. Juni 2026 zu unterstützen. Die Bürger*innen in NRW brauchen eine Landesverwaltung, die konsequent zu ihrer Verantwortung steht, diskriminierungsfrei zu handeln, und die die Rechte von Betroffenen von Diskriminierung ernst nimmt.“

 

Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW in drei Sätzen 
750.000 Mitarbeitende der Freien Wohlfahrtspflege in Nordrhein-Westfalen setzen sich täglich dafür ein, Menschen in allen Lebenslagen zu unterstützen. Mit ihren Angeboten und Dienstleistungen erreichen die Träger der Freien Wohlfahrtspflege in NRW jährlich rund 6 Millionen Menschen. Neben den konkreten Aufgaben der Wohlfahrts- und Sozialarbeit übernehmen die Verbände eine wichtige Mittlerrolle zwischen Gesellschaft, Politik und Verwaltung: Sie benennen soziale Schieflagen und setzen auf Dialog, um gemeinsame Lösungen für alle beteiligten Akteurinnen und Akteure zu erreichen.

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