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Freie Wohlfahrtspflege warnt vor Versorgungslücken in der ambulanten Pflege

Am 12. Juni will die Bundesregierung das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-BStabG) in erster Lesung in den Bundestag einbringen. Sollte das Gesetz in seiner jetzigen Form in Kraft treten, gefährdet das die ambulante pflegerische Versorgung.

Die Freie Wohlfahrtspflege NRW (LAG FW NRW) warnt: Falls die im Gesetzentwurf beschriebenen Reformvorschläge tatsächlich umgesetzt und die tarifliche Refinanzierung von Leistungen nach dem Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) in der ambulanten Pflege gestrichen werden, hätte das aus Sicht der Träger weitreichende negative Folgen: sowohl für die Versorgungssicherheit als auch für die Fachkräftegewinnung und die wirtschaftliche Stabilität der Einrichtungen.

Vorgesehen ist, Leistungen aus dem SGB V, also alle ärztlich verordneten Leistungen in der ambulanten Pflege wie etwa Wundversorgung, Kompressionsverbände oder Blutzucker messen, nicht mehr tariflich zu refinanzieren. „Wer die tarifliche Refinanzierung in der ambulanten Pflege infrage stellt, gefährdet nicht nur faire Arbeitsbedingungen, sondern auch die verlässliche Versorgung der Menschen – gerade hier in Nordrhein Westfalen“, sagt Kirsten Schwenke, Vorsitzende der LAG FW NRW.

Fachkräfte wandern ab

„Wenn tarifliche Löhne nicht mehr refinanziert werden, geraten Einrichtungen in einen Wettbewerb zulasten guter Arbeitsbedingungen“, sagt Elke Hammer Kunze, Vorsitzende des Arbeitsausschusses Pflege, Gesundheit und Alter. Fachkräfte könnten aus der ambulanten Versorgung in besser abgesicherte Bereiche – etwa in die stationäre Pflege oder den Kliniksektor – abwandern. „Das wäre ein massives Risiko für einen ohnehin angespannten Arbeitsmarkt.“

Leistungen werden eingestellt

Zudem gerieten ohne die tarifliche Refinanzierung die wirtschaftlichen Grundlagen ambulanter Dienste unter Druck. Die Folge: Einrichtungen müssten Leistungen einschränken oder ganz einstellen. Auch für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen hätten die geplanten Änderungen unmittelbare Konsequenzen. Wenn ambulante Versorgungsangebote vor Ort ausgedünnt werden, kommt es zu Versorgungslücken. Betroffene könnten dann verstärkt Arztpraxen und Krankenhäuser aufsuchen.

Vertrauen verspielt

Die Freie Wohlfahrtspflege NRW sieht die politische Verlässlichkeit infrage gestellt. Die tarifliche Bezahlung in der Pflege – auch in der ambulanten Versorgung – wurde über Jahre hinweg politisch unterstützt. „Dieses Prinzip jetzt aus kurzfristigen Kostengründen zu relativieren, untergräbt Vertrauen – bei Trägern, Beschäftigten und nicht zuletzt bei den Menschen, die auf Pflege angewiesen sind“, so Hammer Kunze weiter.  

Die Freie Wohlfahrtspflege NRW fordert, an der tariflichen Refinanzierung festzuhalten. Eine nachhaltige Stabilisierung der GKV Finanzen darf nicht zu Lasten der Beschäftigten, der Versorgungsqualität und der Versorgungssicherheit erfolgen.

 

Zum Hintergrund: Relevanz der ambulanten Pflege für NRW

In NRW sind mehr als 1,4 Millionen Menschen pflegebedürftig, Tendenz steigend. Davon werden 88 Prozent aller Pflegebedürftigen zuhause versorgt. Neben der informellen Pflege (z.B. durch Angehörige) ist die professionelle ambulante Pflege ein zentraler Bestandteil der Gesundheitsversorgung in Nordrhein-Westfalen.

 

Hinweis für die Medien

Bei Bedarf stehen Ihnen unsere Trägereinrichtungen für weitergehende Recherchen und zur Berichterstattung zur Verfügung. Das Gesetz würde alle ambulanten Pflegedienste in NRW betreffen, Träger berichten Ihnen gern von zu erwartenden Auswirkungen. 

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