Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat im Februar einen Zulassungsstopp für Integrationskurse verhängt. Dieser gefährdet allein in diesem Jahr die gesellschaftliche, soziale und arbeitsmarktpolitische Integration von schätzungsweise 30.000 Menschen in Nordrhein-Westfalen. Betroffen sind unter anderem Unionsbürger*innen, Geflüchtete aus der Ukraine, Asyl-suchende und Geduldete – Gruppen, die bislang rund 40 Prozent aller Integrationskurszugänge ausmachten.
Ohne die Beschäftigungsaufnahme von Menschen aus der Ukraine, den wichtigsten Asylherkunftsländern und dem Westbalkan würde die Zahl der Beschäftigten in Deutschland deutlich sinken. Die 5,89 Millionen ausländischen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Dezember – 224.000 mehr als im Vorjahr – unterstreichen die arbeitsmarktpolitische Bedeutung von Migration. Der gesamte Zuwachs geht allein auf Drittstaatenangehörige zurück – während die Zahl deutscher Beschäftigter kontinuierlich abnimmt.
Entscheidung widerspricht EU-Richtlinie und Koalitionsvertrag
„Der Zugang zur deutschen Sprache ist unverzichtbar für jede Integration. Wer den Menschen dies verwehrt, nimmt ihnen systematisch Teilhabechancen, Bleibeperspektiven und berufliche Zukunftsmöglichkeiten – und gefährdet gleichzeitig dringend benötigte Fachkräftepotenziale“, so die LAG-Vorsitzende Kirsten Schwenke.
Der Zulassungsstopp widerspreche nicht nur den integrationspolitischen Leitlinien der vergangenen Jahre, sondern auch der Zielsetzung der Regierungsparteien von CDU/CSU und SPD gemäß ihres Koalitionsvertrages vom 5. Mai 2025. Dort heißt es u.a.: „Wir wollen mehr in Integration investieren, Integrationskurse fortsetzen […] Damit sorgen wir für eine Integration von Anfang an.“ (Z. 3059ff. im KoaV Bund zwischen CDU, CSU und SPD)
Auch europarechtlich steht die Entscheidung im Widerspruch zu Artikel 18 der neuen EU-Aufnahmerichtlinie (RL 2024/1346), die ab Juni 2026 in Deutschland gilt und die den Zugang zu Sprachkursen für Asylsuchende sicherstellt.
Die vom BAMF angekündigte Aufstockung für Erstorientierungskurse (EOK) bietet keinen Ersatz: Es sind Kurse ohne festgelegtes Abschlussniveau und Sprachzertifikat. Für eine Teilhabe am Erwerbsleben reicht dies nicht aus. Die dafür vorgesehen Fördermittel in Höhe von 23 Millionen Euro für 2026 werden stattdessen dringend bei den Integrationskursen gebraucht.
Dramatische Folgen für Sprachkursträger in NRW
Durch den kurzfristigen Zulassungsstopp geraten zahlreiche Sprachkursträger in Nordrhein-Westfalen schon jetzt unter erheblichen Druck. Viele Kurse können aufgrund zu geringer Teilnehmerzahlen nicht mehr starten. Dies führt zu einem massiven Einbruch im Angebot an Integrations- und Orientierungskursen und zum Abbau bewährter Kursstrukturen. Ein solcher Strukturverlust ist – selbst bei späterer politischer korrigierender Entscheidung – nicht kurzfristig rückgängig zu machen.
Forderung: Zugang zu Integrationskursen sofort wieder öffnen
Die Landesarbeitsgemeinschaft der Freie Wohlfahrtspflege NRW appelliert eindringlich an die Verantwortlichen auf Bundesebene
- die Entscheidung schnellstmöglich zurückzunehmen,
- den Zugang zu Integrationskursen wieder zu öffnen
- und damit integrations-, arbeitsmarkt- und gesellschaftspolitische Ziele nicht zu gefährden.
Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW in drei Sätzen
750.000 Mitarbeitende der Freien Wohlfahrtspflege in Nordrhein-Westfalen setzen sich täglich dafür ein, Menschen in allen Lebenslagen zu unterstützen. Mit ihren Angeboten und Dienstleistungen erreichen die Träger der Freien Wohlfahrtspflege in NRW jährlich rund 6 Millionen Menschen. Neben den konkreten Aufgaben der Wohlfahrts- und Sozialarbeit übernehmen die Verbände eine wichtige Mittlerrolle zwischen Gesellschaft, Politik und Verwaltung: Sie benennen soziale Schieflagen und setzen auf Dialog, um gemeinsame Lösungen für alle beteiligten Akteurinnen und Akteure zu erreichen.