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Bewertung der LAG FW NRW

Trotz einer weiterhin positiven Beschäftigungsentwicklung durch Zuwanderung aus Drittstaaten, die derzeit noch die Übergänge der Babyboomer in die Rente überkompensieren, verschärfen sich die Probleme am Arbeitsmarkt in NRW. Der Strukturwandel verschärft diese Diskrepanz, weil Qualifikationen und Arbeitskräftenachfrage nicht zusammenpassen. Gleichzeitig verstärkt sich anhaltende Langzeitarbeitslosigkeit selbst, weil Qualifikationen und das Gefühl von Selbstwirksamkeit abnehmen, während Selbstzweifel und (Existenz-)Ängste steigen. Während sich Langzeitarbeitslosigkeit verfestigt, sinken die Förder- und Aktivierungsquoten. In der Folge gelingt die Integration in Beschäftigung immer seltener.

Besonders betroffen sind Personen mit multiplen Vermittlungshemmnissen, etwa fehlenden Sprachkenntnissen, mangelnden formalen Qualifikationen wie fehlenden Schul- und Berufsabschlüssen, gesundheitlichen Einschränkungen oder langen Zeiten ohne Beschäftigung. Diese Faktoren erschweren den Zugang zu existenzsichernder Arbeit und betreffen insbesondere ältere Arbeitslose, Ausländer*innen und Frauen. Die Daten sprechen für einen steigenden Unterstützungs- und Qualifizierungsbedarf bei gleichzeitig rückläufigen öffentlichen Förderaktivitäten. Die Freie Wohlfahrtspflege NRW sieht darin ein deutliches Warnsignal. Die Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit erfordert mehr statt weniger Investitionen in Qualifizierung, Beratung und Beschäftigungsförderung.

Anlässlich der Aktionstage Arbeitsmarktpolitik „Aktiv für Arbeit“ fordern die Freie Wohlfahrtspflege NRW sowie ihre angeschlossenen Beschäftigungs-, Qualifizierungs- und Jugendberufshilfeträger daher:

Angesichts der arbeitsmarktpolitischen Herausforderungen müssen bundesweit mindestens fünf Milliarden Euro für aktive Arbeitsmarktpolitik verbindlich gesichert werden. Im Jahr 2025 lagen die tatsächlichen Ausgaben für Eingliederungsleistungen bundesweit nur bei 2,8 Milliarden Euro. Die Datenauswertungen des Bremer Instituts für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe zeigen: Die Jobcenter in gemeinsamer Trägerschaft in Nordrhein-Westfalen haben 2025 durchschnittlich fast 35 Prozent ihres Eingliederungsbudgets nicht für arbeitsmarktpolitische Angebote eingesetzt.

Nur mit einer verlässlichen Finanzierung der Eingliederungsleistungen können die Jobcenter und ihre Partner die notwendigen qualitativen Angebote für Langzeitarbeitslose, junge Menschen, Alleinerziehende, Menschen mit Migrationsgeschichte und andere besonders benachteiligte Gruppen aufrechterhalten und ausbauen. 

Damit dies in der Praxis gelingt, muss die Finanzierung der Jobcenter realistisch und an den konkreten Bedarfen der Menschen in der Grundsicherung ausgestaltet werden. Steigende Personal-, Sach- und Tarifkosten müssen voll ständig berücksichtigt werden, damit Verwaltungsdefizite nicht zulasten der Förderung von arbeitslosen Menschen ausgeglichen werden.

Die gegenseitige Deckungsfähigkeit von Verwaltungs- und Eingliederungsmitteln muss beendet werden. Steuermittel, die für Arbeitsmarktintegration vorgesehen sind, müssen tatsächlich für Qualifizierung, Vermittlung und Beschäftigung eingesetzt werden und dürfen nicht zur Finanzierung eines strukturell unterfinanzierten Verwaltungshaushalts herangezogen werden.

Die Forderungen nach einer auskömmlichen Finanzierung der Jobcenter, dem Ende der Umschichtung von Eingliederungsmitteln und einer verbindlichen Ausstattung der aktiven Arbeitsmarktpolitik mit mindestens fünf Milliarden Euro sind arbeitsmarkt- und sozialpolitisch notwendig. Regional vernetzte Träger der Freien Wohlfahrtspflege können unter geeigneten Rahmenbedingungen wesentlich dazu beitragen, die im NRW-Report beschriebenen Herausforderungen wirksam zu bekämpfen und die Teilhabechancen benachteiligter Menschen nachhaltig zu verbessern.