Langzeitarbeitslosigkeit
Langzeitarbeitslosigkeit nimmt zu und verfestigt sich – Unterstützungsbedarfe bleiben vielfältig
Abbildung 1: Entwicklung der Langzeitarbeitslosigkeit insgesamt (links) sowie im SGB-II-Rechtskreis (rechts)
- Langzeitarbeitslosigkeit ist eine zentrale gesellschaftliche Herausforderung und für die Betreffenden mit zahlreichen sozioökonomischen Benachteiligungen verbunden. Dabei gestaltet sich die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt für die Betreffenden mit zunehmender Arbeitslosigkeitsdauer immer schwerer. Grundsätzlich kann anhand der Analyse der Langzeitarbeitslosigkeit gezeigt werden, wie stark sich Arbeitslosigkeit verfestigt hat.
- Gemäß gesetzlicher Definition gelten Personen als langzeitarbeitslos, wenn sie seit mindestens zwölf Monaten arbeitslos gemeldet sind.
- Die herausfordernde Wirtschaftslage und anhaltende Strukturkrise erhöht das Risiko, dass Personen nach einem Jobverlust langzeitarbeitslos werden. Dieses sogenannte Übertrittsrisiko in Langzeitarbeitslosigkeit liegt in NRW derzeit bei 18,2 Prozent (Zeitraum: Juli 2025 bis Juni 2026) und hat sich gegenüber dem Vergleichszeitraum (Juli 2018 bis Juni 2019) um rund sieben Prozentpunkte erhöht.
- Im Juni 2026 gab es in NRW rund 325.300 Langzeitarbeitslose. Im Vergleich zu Juni 2019 hat sich die Zahl der Langzeitarbeitslosen kräftig erhöht. Prozentual beläuft sich der Zuwachs auf +32,7 Prozent, absolut beträgt die Zunahme +80.100 Personen. Der Anstieg fällt damit deutlich dynamischer aus als bei Nicht-Langzeitarbeitslosen (+17,0 Prozent bzw. +66.000). Infolgedessen hat sich der Anteil der Langzeitarbeitslosen am Gesamtbestand im betrachteten Zeitraum von 38,7 Prozent auf 41,7 Prozent erhöht (vgl. linke Seite von Abbildung 1).
- Der Großteil der Langzeitarbeitslosen entfällt auf den SGB-II-Rechtskreis. Im Juni 2026 gab es im SGB II rund 296.100 Personen, die einen Langzeitarbeitslosenstatus hatten. Die Anstiegsdynamik der Langzeitarbeitslosigkeit gestaltet sich innerhalb des SGB II (+32,2 Prozent bzw. +72.100 gegenüber Juni 2019) ähnlich wie im Gesamtbestand. Auch im SGB II ist der Anteil der Langzeitarbeitslosen an allen Arbeitslosen merklich gestiegen. Lag er im Juni 2019 noch bei 49,7 Prozent, beziffert er sich sieben Jahre später auf nunmehr 56,7 Prozent (vgl. rechte Seite von Abbildung 1).
- Die Langzeitarbeitslosenquote, die den Anteil der Langzeitarbeitslosen an zivilen Erwerbspersonen bemisst und ein Maß der Verfestigung von Arbeitslosigkeit ist, lag in NRW im Juni 2026 bei 3,2 Prozent. Im Bundesländervergleich ist dies die dritthöchste Quote. Ferner nahm sie gegenüber Juni 2019 um +0,7 Prozentpunkte zu. Auf NRW-Kreisebene gibt es beträchtliche Unterschiede: Die Quote liegt in einer Spanne zwischen 1,4 Prozent und 6,6 Prozent (vgl. Tabelle im Anhang).
- Blickt man auf die gruppenspezifischen Entwicklungen von Langzeitarbeitslosen im SGB II (vgl. linke Seite von Tabelle 1), dann wird zunächst ersichtlich, dass der Anstieg der Langzeitarbeitslosigkeit sämtliche Gruppen betrifft. Bei näherer Betrachtung springen wiederum die kräftigen Zuwächse bei mindestens 55-Jährigen (+73,9 Prozent) sowie Ausländer*innen (+70,3 Prozent) ins Auge. Von niedrigen absoluten Ausgangsniveaus kommend, gibt es zudem dynamische Zuwächse bei unter 25-Jährigen (+64,0 Prozent) sowie bei Personen mit (Fach-)Hochschulreife (+74,5 Prozent) und akademischem Abschluss (+128,2 Prozent).
Tabelle 1: Langzeitarbeitslose im SGB II nach verschiedenen Merkmalen und Arbeitslosigkeitsdauer
| Langzeitarbeitslose im SGB II | Absolute Werte | Anteilige Struktur | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Juni 2019 | Juni 2026 | Veränderung | Juni 2019 | Juni 2026 | Veränderung | |
| nach Merkmalen | 223.938 | 296.059 | +32,2% | 100,0% | 100,0% | - |
| Frauen | 105.771 | 136.580 | +29,1% | 47,2% | 46,1% | -1,1PP |
| Männer | 118.167 | 159.479 | +35,0% | 52,8% | 53,9% | +1,1PP |
| unter 25-Jährige | 5.941 | 9.745 | +64,0% | 2,7% | 3,3% | +0,6PP |
| 25- bis 54-Jährige | 169.506 | 202.004 | +19,2% | 75,7% | 68,2% | -7,5PP |
| mindestens 55-Jährige | 48.458 | 84.272 | +73,9% | 21,6% | 28,5% | +6,8PP |
| Deutsche | 153.854 | 177.701 | +15,5% | 68,7% | 60,0% | -8,7PP |
| Ausländer*innen | 69.498 | 118.357 | +70,3% | 31,0% | 40,0% | +9,0PP |
| ohne Hauptschulabschluss | 65.495 | 88.236 | +34,7% | 29,2% | 29,8% | +0,6PP |
| Hauptschulabschluss | 83.780 | 93.745 | +11,9% | 37,4% | 31,7% | -5,7PP |
| Mittlere Reife | 30.581 | 46.214 | +51,1% | 13,7% | 15,6% | +1,9PP |
| (Fach-)Hochschulreife | 23.241 | 40.551 | +74,5% | 10,4% | 13,7% | +3,3PP |
| keine Angabe zur Schulbildung | 20.841 | 27.313 | +31,1% | 9,3% | 9,2% | -0,1PP |
| ohne abgeschlossene Berufsausbildung | 156.717 | 208.439 | +33,0% | 70,0% | 70,4% | +0,4PP |
| betriebliche/schulische Ausbildung | 57.358 | 72.505 | +26,4% | 25,6% | 24,5% | -1,1PP |
| akademische Ausbildung | 5.864 | 13.381 | +128,2% | 2,6% | 4,5% | +1,9PP |
| keine Angabe zur Berufsqualifikation | 3.999 | 1.734 | -56,6% | 1,8% | 0,6% | -1,2PP |
| qualifiziert für Tätigkeiten auf Helfer-Niveau | 132.898 | 196.951 | +48,2% | 59,3% | 66,5% | +7,2PP |
| …auf Fachkraft-Niveau | 68.351 | 72.242 | +5,7% | 30,5% | 24,4% | -6,1PP |
| …auf Spezialisten-Niveau | 4.495 | 8.358 | +85,9% | 2,0% | 2,8% | +0,8PP |
| …auf Experten-Niveau | 3.642 | 6.350 | +74,4% | 1,6% | 2,1% | +0,5PP |
| keine Angabe zum Ziel-Niveau | 14.552 | 12.158 | -16,5% | 6,5% | 4,1% | -2,4PP |
| schwerbehinderte Menschen | 17.567 | 23.508 | +33,8% | 7,8% | 7,9% | +0,1PP |
| alleinerziehend | 27.538 | 31.984 | +16,1% | 12,3% | 10,8% | -1,5PP |
| berufsrückkehrend | 1.660 | 1.143 | -31,1% | 0,7% | 0,4% | -0,3PP |
| nach Arbeitslosigkeitsdauer | ||||||
| 1 bis unter 2 Jahre arbeitslos | 82.425 | 109.785 | +33,2% | 36,8% | 37,1% | +0,3PP |
| 2 bis unter 3 Jahre arbeitslos | 44.441 | 59.378 | +33,6% | 19,8% | 20,1% | +0,3PP |
| 3 bis unter 4 Jahre arbeitslos | 27.131 | 36.866 | +35,9% | 12,1% | 12,5% | +0,4PP |
| 4 bis unter 5 Jahre arbeitslos | 19.216 | 22.516 | +17,2% | 8,6% | 7,6% | -1,0PP |
| 5 Jahre und länger arbeitslos | 50.725 | 67.514 | +33,1% | 22,7% | 22,8% | +0,1PP |
Quelle: BA-Statistik, „Langzeitarbeitslosigkeit – Deutschland, Länder, Regionaldirektionen, Agenturen für Arbeit, Kreise und Jobcenter (Monats-/Jahreszahlen).“
- In anteiliger Betrachtung (vgl. rechte Seite von Tabelle 1) handelt es sich bei einer knappen Mehrheit der Langzeitarbeitslosen um Männer (53,9 Prozent). Rund zwei Drittel der Betroffenen sind im Alter zwischen 25 und 54 Jahren (68,2 Prozent). Vier von zehn Langzeitarbeitslosen haben eine ausländische Staatsangehörigkeit (40,0 Prozent). Ihr Anteil hat sich unter Langzeitarbeitslosen in der betrachteten Zeitspanne stark erhöht. Fast ein Drittel verfügt überdies über keinen Schulabschluss (29,8 Prozent). Weit mehr als die Hälfte hat darüber hinaus keine abgeschlossene Berufsausbildung (70,4 Prozent) und ist höchstens für die Ausübung von Helfer*innentätigkeiten qualifiziert (66,5 Prozent). Sprachliche und qualifikatorische Hemmnisse erschweren die Arbeitsmarktintegration von Langzeitarbeitslosen erheblich, zumal sich der Großteil der offenen Stellen an qualifizierte Fachkräfte mit hinreichenden Deutschkenntnissen richtet. Auch Ältere, deren Anteil unter Langzeitarbeitslosen in den letzten Jahren merklich gestiegen ist, haben erhebliche Schwierigkeiten beim (Wieder-)Einstieg in den Arbeitsmarkt. Neben den statistisch erfassten Merkmalen schmälern zudem zum Beispiel gesundheitliche Einschränkungen, prekäre Lebens- und Wohnverhältnisse oder akute Krisensituationen die Chancen vieler Langzeitarbeitsloser.
- Die Dauer der Langzeitarbeitslosigkeit lässt sich ebenfalls differenziert betrachten (vgl. Tabelle 1 unten). Hierbei zeigt sich, dass fast zwei Drittel seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind (62,9 Prozent). Fast ein Viertel hat den Langzeitarbeitslosenstatus sogar schon seit mindestens fünf Jahren (22,8 Prozent). Zwar ist es in den vergangenen Jahren nicht zu nennenswerten anteiligen Verschiebungen gekommen; aufgrund der generellen Zuwachsdynamik gab es aber bei der Zahl der Betreffenden, die seit sehr langer Zeit einen Arbeitslosenstatus haben, eine spürbare Zunahme.
- Die zuvor dargestellten Entwicklungen für den Zeitraum zwischen Juni 2019 und Juni 2026 verdeutlichen vier Herausforderungen: Erstens ist das Risiko für Langzeitarbeitslosigkeit erheblich gestiegen, zweitens hat sich die Arbeitslosigkeit in NRW wieder stärker verfestigt, drittens besteht ein ausgeprägtes Missverhältnis zwischen den beruflichen Qualifikationen von Langzeitarbeitslosen und den Anforderungen offener Stellen und viertens weist ein beträchtlicher Teil der Betroffenen multiple Vermittlungshemmnisse auf. Alle vier Aspekte erschweren eine erfolgreiche Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt.
Aktive Arbeitsmarktpolitik
Trotz dynamischem Anstieg der (Langzeit-)Arbeitslosigkeit sind Eingliederungsleistungen und Förderaktivitäten im SGB II rückläufig
Tabelle 2: Entwicklung der Ausgaben im SGB II
| Angaben in Mrd. Euro | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | Veränderung prozentual & absolut |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesamtausgaben in Mrd. Euro | 12,543 | 12,875 | 13,361 | 13,547 | 15,031 | 16,301 | +30,0% / +3,758 |
| Arbeitslosengeld II/Sozialgeld | 4,222 | 4,346 | 4,647 | 4,756 | 5,545 | 6,389 | +51,3% / +2,167 |
| Kosten der Unterkunft | 3,960 | 4,028 | 4,070 | 4,121 | 4,625 | 4,884 | +23,3% / +0,924 |
| Ausgaben für Leistungen zur Sozialversicherung | 1,646 | 1,709 | 1,755 | 1,716 | 1,901 | 2,032 | +23,4% / +0,386 |
| Abweichend zu erbringende Leistungen | 0,066 | 0,057 | 0,053 | 0,078 | 0,080 | 0,071 | +7,8% / +0,005 |
| Eingliederungsleistungen (EL) | 1,187 | 1,245 | 1,302 | 1,295 | 1,223 | 1,173 | -1,2% / -0,015 |
| Verwaltungskosten (VK) | 1,462 | 1,490 | 1,533 | 1,582 | 1,658 | 1,753 | +19,9% / +0,291 |
| Anteil der EL (an Summe aus EL und VK) | 44,8% | 45,5% | 45,9% | 45,0% | 42,4% | 40,1% | -4,7PP / - |
Quelle: BA-Statistik, „Ausgaben für aktive und passive Leistungen im SGB II – Deutschland, West/Ost, Länder und Jobcenter (Jahreszahlen).“
- Mit den sogenannten Eingliederungsleistungen werden die unterschiedlichen Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik finanziert. Während sich die Ausgaben für alle anderen Ausgabenarten zwischen 2019 und 2024 erhöht haben, lässt sich bei den Eingliederungsleistungen ein Rückgang beobachten (-1,2 Prozent). Wurden 2019 in NRW noch fast 1,19 Mrd. Euro für Eingliederungsleistungen verausgabt, belaufen sich die einschlägigen Ausgaben 2024 auf rund 1,17 Mrd. Euro (vgl. Tabelle 2).
- Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten sind gegenseitig deckungsfähig. Dadurch ist es den Jobcentern je nach Situation und Strategie möglich, Umschichtungen zwischen beiden Kostenarten vorzunehmen. Mit Blick auf NRW insgesamt lässt sich konstatieren, dass der Anteil der Eingliederungsleistungen an besagtem Budget merklich zurückgegangen ist. Lag der Anteil 2019 noch bei 44,8 Prozent, betrug er 2024 lediglich 40,1 Prozent (vgl. letzte Zeile in Tabelle 2). Bei der Einordnung dieser budgetären Verschiebung ist zu berücksichtigen, dass die Finanzierung des Beratungs- und Vermittlungspersonals der Jobcenter in den Verwaltungskosten enthalten ist.
- Zeitgleich mit der veränderten Budgetverteilung ist auch die Zahl der geförderten Personen im SGB II zurückgegangen. Während Fördereintritte die Zahl der Fälle mit neu gestarteten FördermaSSnahmen erfassen, bilden Förderbestände die Gesamtzahl aller aktiv geförderten Fälle innerhalb eines Zeitraums ab. Die Entwicklung beider Größen wird in Abbildung 2 für den Zeitraum zwischen April 2018/März 2019 und April 2025/März 2026 sowohl für Arbeitslose des SGB II insgesamt als auch für Langzeitarbeitslose des SGB II illustriert.
- Die Jahressumme der Fördereintritte hat sich im SGB II in der angelegten Zeitspanne bei Arbeitslosen um -48,8 Prozent (bzw. -260.500) und bei Langzeitarbeitslosen um -36,9 Prozent (bzw. -44.600) verringert. Bei Arbeitslosen lag die Jahressumme der Förderzugänge zuletzt bei 272.900, bei Langzeitarbeitslosen belief sie sich auf 76.300 (vgl. linke Seite von Abbildung 2).
- Bei den jahresdurchschnittlichen Förderbeständen sind sehr ähnliche Entwicklungen im SGB II beobachtbar. Unter Arbeitslosen sank der Bestand gegenüber 2018/2019 um -44,6 Prozent (bzw. -59.000), bei Langzeitarbeitslosen ging er zeitgleich um -34,4 Prozent (bzw. -10.600) zurück (vgl. rechte Seite von Abbildung 2).
- Basierend auf Monatsdaten für März 2026 und März 2019 sind die Förderzugänge und -bestände im SGB II bei Männern stärker zurückgegangen als bei Frauen. Im März 2026 lag der Frauenanteil unter allen Neueintritten bei 44,4 Prozent, bei den Beständen bezifferte er sich auf 45,7 Prozent. Die Quote entspricht damit nahezu dem Anteil, den Frauen an allen Arbeitslosen des SGB II ausmachen (Frauenanteil im März 2026: 46,4 Prozent). Die Förderung von Frauen erfolgt damit weitgehend in proportionalen Größenordnung.
- Sowohl die Fördereintritte als auch die Förderbestände setzen sich aus sieben verschiedenen Maßnahme-Arten zusammen. Im SGB-II-Rechtskreis haben Maßnahmen zur „Aktivierung und beruflichen Eingliederung“ die mit Abstand größte Relevanz. Diese Maßnahme-Art umfasst etwa das Vermittlungsbudget sowie Maßnahmen bei Arbeitgebern (MAG) und Trägern (MAT) und hat oftmals einen eher niedrigschwelligen Charakter mit dem Ziel der Heranführung der Geförderten an den Arbeitsmarkt. Praktische Beispiele hierfür sind Bewerbungstrainings oder EDV-Kurse. In den vergangenen Jahren entfielen stets mehr als zwei Drittel aller Eintritte auf Maßnahmen zur „Aktivierung und beruflichen Eingliederung“. Es folgt mit weitem Abstand die Maßnahme-Art der „Beschäftigung schaffenden Maßnahmen“, die stark von „Arbeitsgelegenheiten“ (AGH) geprägt ist. Die „berufliche Weiterbildung“ spielt unter Arbeitslosen des SGB II lediglich eine untergeordnete Rolle. Ihre Finanzierung erfolgt seit 2025 nicht mehr im SGB II, sondern im SGB III. Der Wechsel der Kostenträgerschaft dürfte den Einsatz beruflicher Weiterbildung bei Arbeitslosen des SGB II eher herausfordernder gestalten. Wegen des Wechsels sind die in Abbildung 2 abgetragenen Werte seit 2025 leicht unterzeichnet. Die Feststellung von sinkenden Fördereintritten und -beständen bleibt trotz dieser Einschränkung aber gültig.
- Angesichts der anhaltenden Rückgänge geförderter Personen dürften die Ausgaben für Eingliederungsleistungen 2025 erneut zurückgegangen sein.
- Insgesamt liegen die Niveaus der Fördereintritte und -bestände deutlich unterhalb der Niveaus, die vor 2020 und damit vor Beginn der Krisenphase erreicht wurden. Zugleich ist zeitgleich die (Langzeit-)Arbeitslosigkeit im SGB II stark gestiegen. Dementsprechend nehmen verhältnismäßig wesentlich weniger (Langzeit-)Arbeitslose des SGB II an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik teil als noch vor etwa sieben bis acht Jahren.
Abbildung 2: Entwicklung der Fördereintritte und Förderbestände im SGB II
- In diesem Zusammenhang ist die sogenannte Aktivierungsquote aufschlussreich, der hervorgeht, wie hoch der Anteil der tatsächlich geförderten Personen an allen potenziell aktivierbaren Maßnahme-Teilnehmenden ausfällt. Sie wird differenziert nach den beiden Rechtskreisen sowie im SGB II zusätzlich nach Arbeitslosen und erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ausgewiesen.
- Wie aus Abbildung 3 hervorgeht, gibt es zwischen beiden Rechtskreisen unterschiedliche Entwicklungen: Während sich die Aktivierungsquote im SGB III rasch vom Covid-19-Tief erholen konnte und im März 2026 bei 22,7 Prozent lag (blaue Linie), blieb eine derartige Erholung im SGB II bislang aus. So belief sich die Aktivierungsquote im März 2026 lediglich auf 11,6 Prozent (orangefarbene Linie). Im März 2019 betrug sie noch 21,0 Prozent. Auch bei den (teils nicht arbeitslos gemeldeten) erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist die Aktivierungsquote bisher nicht auf das Vorkrisenniveau zurückgekehrt (gelbe Linie).
- Es gibt mehrere Faktoren, die zur Erklärung der paradoxen Entwicklung einer erhöhten Arbeitslosigkeit sowie einem zeitgleich zurückgegangenen Fördergeschehen im SGB II beitragen. Darunter zu nennen sind vor allem die pandemiebedingten Einschnitte in den organisatorisch-administrativen Prozessen der Jobcenter und Agenturen für Arbeit (im Zusammenspiel mit freien Trägern), die bei neuzugewanderten Geflüchteten zunächst primär beim BAMF liegenden Förderzuständigkeiten (Stichpunkt: Integrationskurse), die gestiegenen Verwaltungs- und Personalkosten sowie angepasste Ermessensentscheidungen über den Einsatz von Eingliederungsleistungen und gegebenenfalls auch Veränderungen bei der Erreichbarkeit und Förderfähigkeit von (Langzeit-)Arbeitslosen des SGB II. Angesichts der anteiligen Zusammensetzung von Langzeitarbeitslosen des SGB II und den daraus unmittelbar ableitbaren Sprach- und Berufsqualifizierungserfordernissen scheiden reduzierte Bedarfe dagegen als Erklärungsfaktor aus.
Abbildung 3: Entwicklung verschiedener Aktivierungsquoten
Arbeitsmarktintegration
Arbeitsmarktintegration von (Langzeit-)Arbeitslosen im SGB II bleibt eine anhaltende Herausforderung
Abbildung 4: Entwicklung der Abgangsraten insgesamt und in den 1. Arbeitsmarkt im Rechtskreisvergleich
- Abgänge aus der (Langzeit-)Arbeitslosigkeit können statistisch auf unterschiedliche Weise erfolgen. Differenziert wird in der BA-Statistik nach Abgängen in Erwerbstätigkeit (inklusive Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt), Abgängen in Ausbildung oder sonstigen Fördermaßnahmen, Abgängen in Nichterwerbstätigkeit sowie Abgängen aufgrund von sonstigen oder unbekannten Gründen.
- Das Pendant zum eingangs erwähnten Übertrittsrisiko in Langzeitarbeitslosigkeit ist die sogenannte Abgangsrate. Sie lässt sich interpretieren als die Chance, die (Langzeit-) Arbeitslosigkeit im darauffolgenden Monat zu beenden. Abbildung 4 zeigt die Abgangsraten für Arbeitslose des SGB III und SGB II bezüglich aller möglichen Abgangsarten im Vergleich zur Beschäftigungsaufnahme am ersten Arbeitsmarkt.
- Es lässt sich feststellen, dass sich die Abgangsraten größtenteils unterhalb der Vorkrisenniveaus von 2019 bewegen, was einerseits auf den Rückgang der Förderaktivitäten sowie andererseits auf die Eintrübung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes zurückzuführen ist.
- Die Abgangsrate in den ersten Arbeitsmarkt hat sich vor allem bei Arbeitslosen des SGB-III-Rechtskreises reduziert. Lag sie Vergleichszeitraum April 2019 bis April 2020 noch bei 12,0 Prozent, betrug sie im entsprechenden Zeitraum 2025/2026 nur noch 9,7 Prozent. Diese Entwicklung steht spiegelbildlich zum erhöhten Übertrittsrisiko in Langzeitarbeitslosigkeit. Auch im SGB II ist die Abgangsrate in den ersten Arbeitsmarkt in der betrachteten Zeitspanne gesunken, und zwar von 2,6 Prozent auf 2,1 Prozent. Bei Langzeitarbeitslosen des SGB II lag die Abgangsrate in den ersten Arbeitsmarkt zuletzt nur bei 1,0 Prozent – ein sehr niedriges Niveau. Im Vergleich zu 2019/2020 lässt sich keine nennenswerte Veränderung feststellen. Hieran wird deutlich, wie sehr die Arbeitslosigkeit verfestigt ist und wie hürdenreich sich die Wiedereingliederung gestaltet. Langzeitarbeitslose haben seit einigen Jahren sehr geringe Chancen, ihren Status durch eine reguläre Beschäftigung zu beenden.
- Zudem ist ein Blick auf die absoluten und anteiligen Werte der Abgänge sowie die verschiedenen Abgangskategorien aufschlussreich. Anhand von Tabelle 3 lassen sich die verschiedenen Abgangskategorien in ihren Entwicklungen und anteiligen Strukturen nachvollziehen.
- Es zeigt sich, dass die Mehrheit der Abgänge aus der (Langzeit-)Arbeitslosigkeit nicht durch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bedingt ist. Dies gilt für beide Rechtskreise, wobei es beträchtliche Niveauunterschiede zwischen dem SGB III und SGB II gibt. Zwischen April 2025 und März 2026 gingen im SGB III durchschnittlich 43,6 Prozent aller Abgänge auf den Beginn einer Erwerbstätigkeit zurück. Zumeist handelt es sich dabei um Beschäftigungsverhältnisse am ersten Arbeitsmarkt (40,3 Prozent). Im SGB II beziffern sich die entsprechenden Anteilswerte lediglich auf 18,0 Prozent bzw. 15,1 Prozent. Bei Langzeitarbeitslosen fallen die Quotenwerte mit 15,6 Prozent bzw. 12,1 Prozent nochmals niedriger aus als bei Arbeitslosen des SGB II insgesamt.
- Viele Abgänge erfolgen in Nichterwerbstätigkeit, was etwa aufgrund von langwierigen Erkrankungen und Betreuungsverpflichtungen, bevorstehendem oder vorgezogenem Ruhestand sowie fehlender Erreichbarkeit und Mitwirkung der Fall sein kann. Im SGB III traf dies zuletzt auf genau ein Drittel aller Abgänge zu (33,3 Prozent). Im SGB II lag die entsprechende Abgangsquote bei 41,2 Prozent, bei Langzeitarbeitslosen betrug sie 47,5 Prozent.
- Ein nennenswerter Teil der Abgänge ist ferner auf den Beginn von Berufsausbildungen sowie unterschiedlichen bildungs- und arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zurückzuführen. Im SGB III entfiel anteilig knapp ein Fünftel der Abgänge auf diese Kategorie (19,5 Prozent), im SGB II war es rund ein Viertel (25,5 Prozent). Bei Langzeitarbeitslosen des SGB II bezifferte sich die einschlägige Abgangsquote auf 22,1 Prozent.
- Die Aufteilung der Abgänge im SGB II verdeutlicht erneut, dass viele (Langzeit-)Arbeitslose schlechte Wiedereingliederungschancen haben. Im SGB II beendet nur ein kleiner Teil der Betreffenden die Arbeitslosigkeit durch die Aufnahme einer regulären Erwerbstätigkeit. Dabei sind die Nachhaltigkeit der Beschäftigung sowie Überwindung des Leistungsbezugs im Falle der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nicht garantiert.
Tabelle 3: Abgänge aus Arbeitslosigkeit nach Rechtskreisen und Abgangsarten
| Angaben: Gleitende 12-Monatsdurchschnittswerte | Absolute Werte | Anteilige Struktur | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| April 2019-März 2020 | April 2025-März 2026 | Veränderung | April 2019-März 2020 | April 2025-März 2026 | Veränderung in PP | |
| Abgänge im SGB III | 59.381 | 59.941 | +0,9% | 100,0% | 100,0% | - |
| Erwerbstätigkeit | 24.889 | 26.156 | +5,1% | 41,9% | 43,6% | +1,7PP |
| …davon Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt | 23.135 | 24.166 | +4,5% | 39,0% | 40,3% | +1,3PP |
| Ausbildung oder sonstige Maßnahme-Teilnahme | 13.456 | 11.677 | -13,2% | 22,7% | 19,5% | -3,2PP |
| Nichterwerbstätigkeit | 19.484 | 19.978 | +2,5% | 32,8% | 33,3% | +0,5PP |
| Sonstige Gründe bzw. ohne Angabe | 1.552 | 2.131 | +37,3% | 2,6% | 3,6% | +1,0PP |
| Abgänge im SGB II | 82.455 | 75.125 | -8,9% | 100,0% | 100,0% | - |
| Erwerbstätigkeit | 14.591 | 13.513 | -7,4% | 17,7% | 18,0% | +0,3PP |
| …davon Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt | 11.442 | 11.327 | -1,0% | 13,9% | 15,1% | +1,3PP |
| Ausbildung oder sonstige Maßnahme-Teilnahme | 26.353 | 19.136 | -27,4% | 32,0% | 25,5% | -6,5PP |
| Nichterwerbstätigkeit | 33.087 | 30.985 | -6,4% | 40,1% | 41,2% | +1,1PP |
| Sonstige Gründe bzw. ohne Angabe | 8.424 | 11.491 | +36,4% | 10,2% | 15,3% | +5,1PP |
| Abgänge im SGB II: Langzeitarbeitslose | 24.638 | 25.080 | +1,8% | 100,0% | 100,0% | - |
| in Erwerbstätigkeit | 3.537 | 3.921 | +10,8% | 14,4% | 15,6% | +1,2PP |
| …davon Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt | 2.437 | 3.034 | +24,5% | 9,9% | 12,1% | +2,2PP |
| Ausbildung oder sonstige Maßnahme-Teilnahme | 7.062 | 5.531 | -21,7% | 28,7% | 22,1% | -6,6PP |
| Nichterwerbstätigkeit | 12.070 | 11.918 | -1,3% | 49,0% | 47,5% | -1,5PP |
| Sonstige Gründe bzw. ohne Angabe | 1.969 | 3.711 | +88,5% | 8,0% | 14,8% | +6,8PP |
Quelle: BA-Statistik, „Arbeitslosigkeit nach Rechtskreisen im Vergleich – Länder (Monatszahlen)“, „Abgang und Verbleib von Arbeitslosen in Beschäftigung – Deutschland, Länder, Kreise, Regionaldirektionen und Agenturen (Monats-/Jahreszahlen)“ sowie „Langzeitarbeitslosigkeit – Deutschland, Länder, Regionaldirektionen, Agenturen für Arbeit, Kreise und Jobcenter (Monats-/Jahreszahlen).“
- Ein weiterer Indikator zur Einordnung des Wiedereingliederungsgeschehens ist die Integrationsquote. Sie ist im Rahmen der Arbeitsverwaltung nach § 48a SGB II eine wichtige Steuerungskennzahl und bezieht sich im Unterschied zur vorherigen Abgangsstatistik nicht ausschließlich auf Personen mit einem Arbeitslosenstatus, sondern auf erwerbsfähige Leistungsberechtigte des SGB II.
- Hierunter befinden sich auch Personen, die keinen Arbeitslosenstatus haben, zum Beispiel Erwerbstätige mit ergänzendem Bürgergeld, Teilnehmende an Maßnahmen oder Qualifizierungen, Personen in Ausbildung oder Menschen, die vorübergehend wegen Kinderbetreuung, Pflegeaufgaben oder Krankheit dem Arbeitsmarkt nicht unmittelbar zur Verfügung stehen. Die Bezugsgruppe ist hier also wesentlich größer. Die Integrationsquote setzt die Zahl der Integrationen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen, vollqualifizierende berufliche Ausbildungen oder selbstständige Erwerbsformen der vergangenen zwölf Monate in das Verhältnis zum durchschnittlichen Bestand an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten des betreffenden Zeitraums. Abbildung 5 zeigt für den Zeitraum März 2020 bis März 2026 sowohl die absolute Zahl der Integrationen als auch die Integrationsquote.
- Die absolute Zahl der Integrationen (blaue Fläche) unterliegt typischen saisonalen Schwankungen, die allen voran kurz vor und nach dem Beginn des Ausbildungsjahres rund um den Monat August auftreten. Im März 2026 wurden in NRW fast 16.300 Integrationen registriert. Gegenüber März 2020 ist die Zahl um -6,8 Prozent (bzw. -1.200 Fälle) gesunken. Bei Männern (-8,3 Prozent) fällt der Rückgang etwas dynamischer aus als bei Frauen (-3,8 Prozent). Auf Frauen entfällt dabei anteilig nur etwa ein Drittel aller Integrationen (März 2020: 32,9 Prozent; März 2026: 34,0 Prozent).
- Die BA-Statistik enthält auch Informationen darüber, ob die erfolgten Integrationen einen „bedarfsdeckenden“ und „kontinuierlichen“ Charakter haben. Als „bedarfsdeckend“ werden Integrationen erfasst, wenn die Personen zu einem Stichtag drei Monate nach der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit keine Grundsicherungsleistungen mehr beziehen. Ihr Anteil an allen Integrationen lag im Durchschnitt der letzten sechs Jahre (Jan. 2020 bis Dez. 2025) bei 46,4 Prozent, im jüngst verfügbaren Monat Dezember 2025 belief er sich auf 45,5 Prozent. Von „kontinuierlichen“ Integrationen wird wiederum gesprochen, wenn bei den Personen eine unterbrechungsfreie Beschäftigung von mindestens sechsmonatiger Dauer festgestellt werden kann. Der entsprechende Anteil betrug durchschnittlich in den vergangenen sechs Jahren (Juli 2019 bis Juni 2025) 62,8 Prozent, zuletzt lag er im Juni 2025 bei 63,4 Prozent. Dementsprechend gehen zwar viele, aber bei weitem nicht alle Integrationen mit einer Beendigung des Leistungsbezugs sowie mit einer dauerhaften Arbeitsmarktpartizipation einher.
- Die Integrationsquote von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bezifferte sich im März 2026 mit Blick auf die zurückliegenden 12 Monate auf 20,6 Prozent (Bundesgebiet: 22,0 Prozent). Im Vergleich zu März 2020 ist sie um -2,5 Prozentpunkte zurückgegangen (Bundesgebiet: -3,3 Prozentpunkte). Seit dem Herbst 2023 ist wiederum ein dezenter Aufwärtstrend zu beobachten (schwarze Linie). Die Integrationsquote lässt sich mit den verfügbaren Daten auch spezifisch für bedarfsdeckende (Zeitraum Jan. bis Dez. 2025) sowie für kontinuierliche Integrationen berechnen (Zeitraum Juli 2024 bis Juni 2025). Die Quote betrug 9,3 Prozent respektive 10,8 Prozent und fiel damit jeweils deutlich niedriger aus als die allgemeine Integrationsquote.
- Die Höhe der allgemeinen Integrationsquote unterscheidet sich in Abhängigkeit vom Geschlecht: Während sie bei Frauen zuletzt nur bei 14,8 Prozent lag (orangefarbene Linie), belief sie sich bei Männern auf 26,6 Prozent (gelbe Linie). Die Quotendifferenz betrug damit fast 12 Prozentpunkte zugunsten von Männern. Im Vergleich zu März 2020 hat sich die Lücke zwar um rund 2 Prozentpunkte verkleinert, der Grund hierfür ist aber schlichtweg, dass die Integrationsquote bei Männern in der Tendenz noch stärker gefallen ist als bei Frauen. Der Geschlechterunterschied impliziert, dass Frauen wesentlich höhere Hürden bei der Arbeitsmarktintegration haben als Männer. Zu den potenziellen Erklärungsfaktoren gehören etwa traditionelle Rollenbilder, Betreuungsverpflichtungen bzw. fehlende Betreuungsmöglichkeiten sowie Arbeitsmarktstrukturen, die für Frauen weniger Einstiegsjobs bereithalten als für Männer.
- Auf Kreisebene gibt es bezüglich der Integrationsquote sowie der Geschlechterdifferenz nennenswerte Unterschiede. Zum Stand März 2026 liegt die Spannweite der Integrationsquote zwischen 17,6 Prozent und 27,2 Prozent, bei der Geschlechterdifferenz reicht sie von 6,7 bis zu 19,2 Prozentpunkten (vgl. Tabelle im Anhang).
- Ein maßgeblicher Faktor für die Höhe der Integrationsquote ist die Verfestigung der Arbeitslosigkeit. So lässt sich auf Basis von Daten für die 53 Jobcenter in NRW ein starker, negativer Zusammenhang zwischen der lokalen Langzeitarbeitslosenquote und der lokalen Integrationsquote feststellen. Je stärker die Arbeitslosigkeit verfestigt ist, desto schwieriger gestaltet sich vor Ort die Arbeitsmarktintegration (vgl. Abbildung im Anhang).
Abbildung 5: Entwicklung der Integrationen und Integrationsquoten von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
Autor des Reports: Stefan Feldens (ISG). Datum der Veröffentlichung: 30. September 2026. Der Report wurde wissenschaftlich unabhängig vom ISG verfasst.