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Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse

  • Die Langzeitarbeitslosigkeit ist in NRW gegenüber dem Vergleichszeitraum 2019/2020 spürbar gestiegen. Die Zahl der Langzeitarbeitslosen (Juni 2026: 325.300) und ihr Anteil an allen Arbeitslosen (Juni 2026: 41,7 Prozent) sowie die Langzeitarbeitslosenquote (Juni 2026: 3,2 Prozent) liegen derzeit deutlich über dem Vorkrisenniveau. Zugleich trifft ein gestiegenes Übertrittsrisiko in die Langzeitarbeitslosigkeit auf eine gesunkene Abgangschance aus der Langzeitarbeitslosigkeit – eine Folge der schwierigen Wirtschaftslage und anhaltenden Strukturkrise. Insgesamt haben sich die Risiken für eine Verfestigung der Arbeitslosigkeit beträchtlich erhöht.
  • Das ausgeprägte Missverhältnis zwischen den begrenzt vorhandenen Qualifikationen von Langzeitarbeitslosen und den fachlichen Anforderungen offener Stellen an Bewerber*innen sowie das hohe Ausmaß multipler Vermittlungshemmnisse unter Langzeitarbeitslosen erschweren deren erfolgreiche Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt.
  • Im Rahmen des SGB II sind die finanziellen Möglichkeiten für die Förderung (langzeit-)arbeitsloser Menschen seit 2022 angesichts des Rückgangs an Ausgaben für Eingliederungsleistungen enger geworden. Diese Entwicklung fällt zeitlich zusammen mit einer Verringerung der Zugangs- und Bestandszahlen geförderter (Langzeit-)Arbeitsloser sowie mit einem Rückgang der Aktivierungsquoten, obwohl die Zahl der (Langzeit-)Arbeitslosen zeitgleich stark gestiegen ist. Verhältnismäßig nehmen (Langzeit-)Arbeitslose des SGB II zurzeit also wesentlich seltener an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik teil als vor der coronabedingten Krisenphase.
  • Angesichts des zuvor benannten Missverhältnisses können der Förderrückgang sowie die geringe Bedeutung von beruflicher Weiterbildung innerhalb des Maßnahmen-Repertoires der aktiven Arbeitsmarktpolitik als problematisch eingestuft werden. Dadurch, dass die Finanzierung der beruflichen Weiterbildung von Leistungsbeziehenden des SGB II seit 2025 in das SGB III unter die Obhut der Agenturen für Arbeit verschoben wurde, ist die Nutzung beruflicher Weiterbildungen im SGB II in der Umsetzungspraxis komplizierter geworden.
  • Abgänge aus der (Langzeit-)Arbeitslosigkeit erfolgen im SGB II mehrheitlich nicht in Erwerbstätigkeit, sondern in Nichterwerbstätigkeit sowie in Ausbildungsverhältnisse oder sonstige Maßnahme-Teilnahmen. Lediglich etwa jeder 7. Abgang entfällt im SGB II auf eine Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt. Bei Langzeitarbeitslosen trifft dies nur auf jeden 8. Abgang zu. Diese Größenordnungen bekräftigen die hohen Hürden der Arbeitsmarktintegration für (Langzeit-)Arbeitslose des SGB II.
  • Die Integrationsquote bezieht sich auf die größere Gruppe der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, von denen viele nicht als arbeitslos gelten. Sie lag in NRW zuletzt bei 20,6 Prozent (März 2026). Damit kam es rein rechnerisch in den vergangenen 12 Monaten bei rund einem Fünftel des durchschnittlichen Bestands an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zu Integrationen in den Arbeitsmarkt. Die Quoten bedarfsdeckender und kontinuierlicher Integrationen, die näherungsweise die Beendigung des Leistungsbezugs sowie die Nachhaltigkeit der Beschäftigungsaufnahme abbilden, fallen lediglich etwa halb so hoch aus und bewegen sich damit auf deutlich niedrigeren Niveaus.
  • Bei Frauen lässt sich eine deutlich niedrigere Integrationsquote feststellen als bei Männern (März 2026: 14,8 gegenüber 26,6 Prozent). Folglich gestaltet sich die Arbeitsmarktintegration bei Frauen wesentlich hürdenreicher als bei Männern.
  • Sowohl die Integrationsquote als auch die Geschlechterdifferenz unterscheiden sich zwischen den Kreisen und kreisfreien Städten in NRW stark voneinander. Zu den wesentlichen Einflussfaktoren zählen der lokale Verfestigungsgrad der Arbeitslosigkeit sowie die lokalen Arbeitsmarktbedingungen und -strukturen.
  • Für die Unterstützung von (Langzeit-)Arbeitslosen sowie Leistungsbeziehenden des SGB II gibt es kein Patentrezept. So sind Beratungsfrequenzen, Integrationsstrategien sowie Vermittlungs- und Qualifizierungserwägungen stets mit Blick auf die individuellen Voraussetzungen und Möglichkeiten der Betreffenden auszugestalten. Eine wieder verstärkte Nutzung von Förder- und Qualifizierungsmaßnahmen erscheint sinnvoll, um bei den Betreffenden die sprachlichen und fachlichen Voraussetzungen für die Arbeitsmarktintegration zu verbessern. Um den spezifischen Integrationshemmnissen von Frauen wirksam zu begegnen, sind zudem passgenaue Beratungs- und Förderansätze erforderlich, die beispielsweise Haushaltskontexte, familiäre Betreuungspflichten und flexible Zeitmodelle konsequent berücksichtigen.