4. Und jetzt?
Lösungen aus der Praxis
Eindrücklich zeigen die Lebensgeschichten von armutsbetroffenen Menschen in Nordrhein-Westfalen, was Menschen brauchen und welche »Schlüssel« es gibt, um sich unterstützt zu fühlen und aktiv gesellschaftlich teilhaben zu können. Deutlich wird auch, was jede und jeder individuell leistet, um Herausforderungen anzugehen und sich als Teil der Gesellschaft zu erleben. Entscheidend sind allerdings die Rahmenbedingungen und Strukturen, die so aufgebaut sein müssen, dass individuelle Hilfen greifen können oder Probleme gar nicht erst auftreten.
a) Menschen mit Armutserfahrung als Expertinnen und Experten anerkennen: Menschen mit geringem Einkommen sind weder »Schmarotzer« noch grundsätzlich arbeitsunwillig. Diese Narrative und Abwertungen halten sich in der Gesellschaft und werden immer wieder genutzt, um undifferenziert über Sanktionen und Kürzungen der Leistungen zu diskutieren. Dabei führt eine pauschale Verurteilung armutsbetroffener Menschen dazu, dass sie sich ausgegrenzt fühlen. Ihre Expertise als diejenigen, die sich mit Armut und existenzieller Not auskennen, anzuerkennen und ihnen Möglichkeiten zur Partizipation zu geben, ist für eine gewollte Armutsbekämpfung grundlegend.
b) Investitionen, die sich lohnen:
Bedarfsgerechte Regelsätze
Kosten für Digitalisierung (z. B. Smartphones, Internetzugang),
öffentlichen Nahverkehr, Bildung und Kultur sind im Regelsatz zu berücksichtigen. Eine bedarfsorientierte finanzielle Ausstattung sichert das soziokulturelle Existenzminimum und damit den Zugang zu gesellschaftlicher Teilhabe. Gleichzeitig können dadurch Stress, Angst und Scham reduziert und Bürokratie vermieden werden.
Sprache als Integrationshelfer
Sprache ist grundlegend für die Verständigung und Kommunikation. Sprachkurse und andere Formen der Unterstützung, die deutsche Sprache zu erlernen, helfen bei der Arbeitsaufnahme und der Integration.
Bildungschancen für bildungsferne Menschen
Viele junge wie ältere Menschen möchten lernen und sich weiterbilden, vor allem auch im Umgang mit digitalen Geräten und Angeboten. Häufig scheitert dies an finanziellen Hürden, fehlendem Wissen über mögliche Zuschüsse oder an abgelehnten Maßnahmen durch die zuständigen Behörden. Bildungsgutscheine, offene Lernangebote von Bildungsträgern und Beratung durch Jobcenter bzw. Arbeitsagenturen könnten hier einen niedrigschwelligen Beitrag leisten.
Individuelle Maßnahmen der Arbeitsmarktintegration
Nicht alle Menschen können in Vollzeit arbeiten, z. B. aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund von Care-Arbeit im privaten Umfeld. Die Angebote der Arbeitsmarktintegration sollten dementsprechend individueller und flexibler ausgerichtet werden.
Digitalisierung für alle ermöglichen
Um mit der fortschreitenden Digitalisierung Schritt halten zu können, ist die Bereitstellung geeigneter Hard- und Software unerlässlich. Zudem sollte die Möglichkeit geschaffen werden, den Umgang mit diesen Technologien ohne Scham und Sanktionen erlernen zu können.
Soziale und kulturelle Teilhabe als Gesundheitsfaktor
Um an der Gesellschaft teilhaben zu können, bedarf es kostenfreier oder kostengünstiger Zugänge zu Freizeit-und Kulturangeboten wie Schwimmbädern, Parks, Tiergärten und Museen. Sozialpässe oder Stadtcards, die auch eine preiswerte Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs beinhalten, können hier einen wichtigen Beitrag leisten. Die Ermöglichung von Teilhabe trägt letztlich auch zu einer Verbesserung der Gesundheit der Menschen bei.
c) Verwaltung als Möglichmacher:
Vereinfachung von Zuständigkeiten und Antragsprozessen
Derzeit müssen unterschiedliche Leistungen wie Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Unterhaltsvorschuss bei verschiedenen Behörden beantragt werden, die alle Zeit zur Bearbeitung der Anträge benötigen. Es bedarf einer Harmonisierung der zuständigen Behörden und der Festlegung, welches Amt für die Bearbeitung federführend zuständig ist. Dadurch würden Verantwortungsverschiebungen und lange Bearbeitungszeiten vermieden. Die Empfehlungen der Sozialstaatskommission nehmen diesen Gedanken auf. Nicht vergessen werden darf, dass maximale Bearbeitungsfristen von sechs Wochen oder vorläufige Bewilligungen von Zahlungen zur Vereinfachung und Transparenz der Abläufe beitragen würden.
Erreichbarkeit von Jobcentern und anderen Behörden
Jobcenter und andere kommunale Verwaltungsstellen müssen weiterhin auch analog erreichbar sein und Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen anbieten – entsprechend dem gesetzlichen Auftrag aus § 14 SGB I.11
d) Wohnumfeld als Sprungbrett ins Leben:
Bezahlbarer Wohnraum und Unter-stützung bei drohendem Wohnungsverlust
Ohne festen Wohnsitz sind gesellschaftliche Teilhabe, die Jobsuche, der Abschluss eines Handyvertrags und vieles mehr erheblich eingeschränkt oder nicht möglich. Gleichzeitig ist bezahlbarer Wohnraum für Menschen mit geringem Einkommen und für diejenigen, die auf der Straße leben, kaum verfügbar. Neben Anlaufstellen, die bei der Wohnungssuche behilflich sind, braucht es deshalb staatliche Maßnahmen, etwa den Ausbau kommunaler Wohnungsbestände und die Förderung von Genossenschaften.
Lebenswerte Quartiere und Unter-stützung im sozialen Nahraum als Ausgangsbasis für ein Leben ohne Armut
Es braucht ortsnahe Anlaufstellen wie Sozialberatungen oder Bürgerzentren, die Menschen in Notsituationen und darüber hinaus bei Wohnungs- und Jobsuche unterstützen. Sie fungieren als Wegweiser zu den unterschiedlichen sozialen Leistungen und spezifischen Beratungsstellen, z. B. Suchthilfe oder Schuldner- und Insolvenzberatung.
e) Erwartungen an Politik und Gesellschaft
Keine Pauschalverurteilung armutsbetroffener Menschen
Gesellschaft und Politik sind gefordert, diskriminierende Zuschreibungen und Stigmatisierungen von Menschen in Armut klar zurückzuweisen. Armut ist kein individuelles Versagen, sondern Ergebnis struktureller Ungleichheiten. Notwendig ist ein Perspektivwechsel: weg von Vorurteilen hin zu Anerkennung, Respekt und fairen Chancen.
Partizipation von Menschen mit Armutserfahrung
Bei der Planung, Ausgestaltung und Evaluation von Sozialhilfesystemen müssen Betroffene zwingend einbezogen werden – sie kennen die bestehenden Herausforderungen und können wichtige Impulse liefern.
Vereinfachung von Leistungssystemen
Sozialleistungen müssen übersichtlicher, digital unterstützt und zugleich persönlich begleitet zugänglich sein. Bürokratische Hürden durch unklare Zuständigkeiten, komplexe Antragsformulare oder überbordende Nachweispflichten sollten abgebaut werden.
Niedrigschwellige Zugänge für alle
Beratung muss auch für Menschen mit geringen Deutschkenntnissen, mit Einschränkungen, ohne digitale Kompetenzen oder mit psychischen Belastungen zugänglich sein – etwa durch mobile, aufsuchende und mehrsprachige Angebote.
Dies schließt auch den Zugang zum Justizsystem und Kenntnisse zur Durchsetzung eigener Rechte und Leistungsansprüche ein.
Teilhabe für alle ermöglichen
Öffentliche Angebote, wie etwa Schwimmbäder oder Theater, müssen auch für Menschen mit niedrigem Einkommen zugänglich sein. Um allen Menschen Mobilität zu ermöglichen, muss darüber hinaus der öffentliche Nahverkehr verlässlich und erschwinglich sein. Für einen niedrigschwelligen Zugang sollten dabei weiterhin Kurzstreckentarife und analoge Tickets angeboten werden.
Quartiere stärken
Die soziale Infrastruktur, etwa die Kapazität an Kitaplätzen oder die Anzahl an Arztpraxen, ist in den Quartieren von Kommunen ungleich ausgeprägt. Es braucht gezielte Förderung, damit alle Menschen wohnortnah Zugang zu Betreuung, Bildung, medizinischer Versorgung und Pflege haben.