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»Wenn du auf der Straße lebst, kriegst du keinen Handyvertrag«

Manja Starke (50) aus Heimbach in der Eifel war einige Jahre obdachlos. Inzwischen hat sie eine Bleibe gefunden – und einen neuen Job.

Nach Jahrzehnten ohne Arbeit und Perspektive hat Manja Starke aus Heimbach in der Eifel jetzt wieder einen Job. Für vorerst fünf Monate ist sie bei der Wohnungslosen-Stiftung in Berlin angestellt. Für die Stiftung leitet sie den »Frauen-Salon«: einen virtuellen Treffpunkt für obdachlose Frauen in ganz Deutschland.

»Das Online-Treffen ermöglicht Frauen, ihre Geschichten zu teilen, Probleme zu diskutieren und gemeinsam nach Lösungsansätzen zu suchen«, heißt es in einem Flyer. Aber genau da beginnt die Herausforderung: Nicht jede obdachlose Frau hat ein Handy oder einen Zugang zu einem PC. »Wenn du auf der Straße lebst, kriegst du keinen Handyvertrag«, sagt Manja Starke. Sie kennt das aus eigener Erfahrung. Sie war selbst mehrere Jahre obdachlos.

Immerhin gebe es inzwischen einige Handyanbieter, die – meist über eigene Stiftungen – Prepaid-Handys für Menschen ohne festen Wohnsitz spenden. Dafür zu sorgen, dass obdachlose Frauen von dieser Möglichkeit erfahren, auch das zählt zu den Aufgaben von Manja Starke.

Vor einigen Jahren hat Starke mit ihrem damaligen Lebensgefährten ein Haus gemietet. Ihr Partner ist wieder ausgezogen, jetzt kämpft sie darum, das Haus behalten zu dürfen. Die Miete ist ihr zu hoch. Und die Verhandlungen mit dem Jobcenter ziehen sich hin. Manja Starke sagt, in den letzten Monaten sei es schwieriger geworden mit dem Kontakt zum Jobcenter. Ob das eine Folge der nicht enden wollenden Diskussionen über die Höhe des Bürgergelds ist? »Vielleicht«, sagt sie. »Jedenfalls hat man immer weniger Verständnis und Mitgefühl mit Leuten, die von Bürgergeld leben.«

Die neue Aufgabe gibt ihr die Möglichkeit, wieder etwas freier zu reisen. Als sie noch von Bürgergeld lebte, war jede Reise aus Nordrhein-Westfalen heraus ein Problem. »Ich musste für das Jobcenter jederzeit erreichbar sein, sonst hätte man mir die Leistungen kürzen können.«

In § 7b Absatz 1 SGB II heißt es dazu: »Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten Leistungen, wenn sie erreichbar sind. Erreichbar sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte, wenn sie sich im näheren Bereich des zuständigen Jobcenters aufhalten und werktäglich dessen Mitteilungen und Aufforderungen zur Kenntnis nehmen können.«

Andererseits, sagt Manja Starke, habe ihr das Jobcenter aber auch nicht die Möglichkeit gegeben, sich jederzeit zu melden. »Da nahm dann keiner ab oder das Amt hatte schon geschlossen oder der Berater war krank und nicht erreichbar.« Zwar könne man online Kontakt aufnehmen, was für sie selbst auch kein Problem gewesen sei, »für viele andere Menschen ist das aber ein Riesenproblem, weil sie ja kein Handy haben«.

Jetzt, mit dem neuen Job, geht es endlich wieder aufwärts für Manja Starke.

Schlüssel: Zugang zu Digitalisierung durch Ausstattung mit Technik und Berücksichtigung von digitaler Ausstattung als Grundbedürfnis